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AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern
Aktenzeichen 2024-03-07-SYS-RENveröffentlicht 08.03.2024erstmals 08.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2024 – 31.05.2028
- Lose
- 13
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2024 – 31.05.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 13
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 32 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 32 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Heute
Beschreibung
Versand der Magazine für AOK-Versicherte
Gegenstand nach CPV
Lose13 Lose
Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Baden-Württemberg Versand der Magazine für Versicherte der AOK Baden-Württemberg. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Baden-Württemberg. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 zur Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 7.778.372 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 45.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 3 | Bayern Versand der Magazine für Versicherte der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Bayern. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 7.375.840 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 40.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 4 | Hessen Versand der Magazine für Versicherte der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Hessen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.726.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 10.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 5 | Niedersachen Versand der Magazine für Versicherte der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Niedersachen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 3.864.028 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 20.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 6 | Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern Versand der Magazine für Versicherte der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.754.320 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 10.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 7 | Westfalen-Lippe Versand der Magazine für Versicherte der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Gebiet Westfalen-Lippe. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 2.583.440 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 15.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 8 | Schleswig-Holstein Versand der Magazine für Versicherte der AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Schleswig-Holstein. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 838.024 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 5.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 9 | Sachsen Versand der Magazine für Versicherte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Sachsen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 2.880.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 15.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 10 | Thüringen Versand der Magazine für Versicherte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Thüringen. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.260.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 6.500.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 11 | Rheinland Versand der Magazine für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Rheinland. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 3.108.416 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 17.500.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 12 | Hamburg Versand der Magazine für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Hamburg. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 407.644 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 3.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 13 | Rheinland-Pfalz/Saarland Versand der Magazine für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 1.470.464 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 10.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
| 14 | Sachsen-Anhalt Versand der Magazine für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Die Zustellung erfolgt überwiegend in das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die konkreten Zustellbereiche sind Anhang 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Voraussichtliche jährliche Sendungsmenge: 720.000 Stück. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerungsoption) beträgt 5.000.000 Sendungen. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung12 von 12 angegeben
- Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerh … ganz lesenkürzer
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bi … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. . (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen), - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittel … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.- Kriterium
Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 (drei) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.- Kriterium
Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz n … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten losbezogenen Mindestjahresumsätze durch Angabe seines Jahresbruttoumsatzes des Gesamtunternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bewirbt sich ein Bieter auf mehrere Lose, muss ein Mindestjahresumsatz nachgewiesen werden, der mindestens die Summe der zu den einzelnen Losen geforderten Werte erreicht. Zur Verifizierung der in der Eigenerklärung gemachten Umsatzangaben (Mindestanforderung) können die Auftraggeberinnen nach freiem Ermessen vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die in Anlage 7 der Vergabeunterlagen genannten Nachweise fordern. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen den geforderten Mindestjahresumsatz mindestens gemeinsam erreichen.- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar … ganz lesenkürzer
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist je Los mindestens eine Referenz über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde, einzureichen. Vergleichbar sind jeweils Aufträge über die Abholung und Zustellung von Printmedien (alle auf Papier gedruckten, einzelnen Empfängern per Name und Adresse zuzuordnenden Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese mit einem Adressaufkleber versehen sind oder nicht), die mindestens die folgenden losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr (40 % der Sendungsmenge p.a. des Losgegenstandes) umfassen: (a) Los 1 Baden-Württemberg: 3.111.348 Stück pro Jahr, (b) Los 2 Bayern: 2.950.272 Stück pro Jahr, (c) Los 3 Hessen: 690.400 Stück pro Jahr, (d) Los 4 Niedersachsen: 1.545.610 Stück pro Jahr, (e) Los 5 Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern: 894.899 Stück pro Jahr, (f) Los 6 Westfalen-Lippe: 1.033.376 Stück pro Jahr, (g) Los 7 Schleswig-Holstein: 339.598 Stück pro Jahr, (h) Los 8 Sachsen: 1.253.600 Stück pro Jahr, (i) Los 9 Thüringen: 493.600 Stück pro Jahr, (j) Los 10 Rheinland: 1.243.366 Stück pro Jahr, (k) Los 11 Hamburg: 163.057Stück pro Jahr, (l) Los 12 Rheinland-Pfalz/Saarland: 586.926 Stück pro Jahr, (m) Los 13 Sachsen-Anhalt: 288.000 Stück pro Jahr.- Kriterium
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforde … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zentralen Ansprechpartner sowie zwei Vertreter (Kernteam) gegenüber den Auftraggeberinnen zu benennen. Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden. (a) Zentraler Ansprechpartner (steuert die gesamten Prozesse innerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und ist übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberin): - mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (exkl. Ausbildung), davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung (A), - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I). - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I). (b) Zwei Stellvertreter: - Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A), - Mitarbeit an den eingereichten Unternehmensreferenzen (I), - sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I) (c) Das Kernteam muss gemeinsam die folgende Mindestanforderung erfüllen: kaufmännische oder technische Ausbildung / Studium (A). Werden die eben genannten Mindestanforderungen (mit A gekennzeichnet) nicht erfüllt, so wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen- Kriterium
Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand … ganz lesenkürzer
Anhand einer kurzen Präsentation ist schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, wie der Bieter während der Auftragsausführung die Organisation und Qualitätssicherung handhaben wird. Die Auftraggeberin erwartet hierzu Ausführungen zu den folgenden Mindestinhalten: - Darstellung der Teamstruktur anhand eines Organigramms, aus dem die Aufgabenverteilung und die Vertretungsregelungen hervorgehen hervorgeht, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung, - Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, - Darstellung eines beispielhaften Arbeitsablaufs.- Kriterium
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf … ganz lesenkürzer
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise (1) bis (4) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2024
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die jeweilige Auftraggeberin hat das Recht (ist aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchte.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 09.04.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der A … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbestätigung ist der Auftraggeberin von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKH00W (1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). (2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen der oben genannten Auftraggeberinnen durch. ( … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKH00W (1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). (2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen der oben genannten Auftraggeberinnen durch. (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. (3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen). Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Presselstraße 19, 70191 Stuttgart
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
Bei uns erfasst
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Alle 208 offenen Ausschreibungen von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post AG7 Zuschläge
- Deutsche Post AG5 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH5 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH4 Zuschläge
- Postdienst Oberfranken3 Zuschläge
- RoadRunner Transport GmbH3 Zuschläge
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- BekanntmachungFrist 09.04.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9f27a6c-7bb9-477f-9f43-36373c1633e2.