Content-Delivery-Network
Goethe-Institut e.V. - Zentrale · München, Bayern
Aktenzeichen 22/202408veröffentlicht 26.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Goethe-Institut e.V. - Zentrale
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Web-Angebot des Goethe-Instituts - insgesamt rund 500.000 Seiten in 400 Sites - wird durch 700 Nutzer weltweit an den Instituten in 98 Ländern betreut. Die Website-Nutzer der weitgefächerten digitalen Angebote des Goethe-Instituts sind global verortet und nehmen neben den physischen Angeboten an den Goethe-Instituten die Angebote des Goethe-Instituts im Web wahr. Um seinen Websitenutzern eine hervorragende Nutzer-Erfahrung zu bieten, die Aktivitäten des Goethe-Instituts im Internet sichtbar zu machen und um auch personalisierte und datenschutzsensible Inhalte weltweit auszuliefern ist das Goethe-Institut auf ein gut ausgebautes Content Delivery Network (CDN) zur Auslieferung seiner statischen und dynamischen Webinhalte in aller Welt angewiesen. Die Erstellung und der Upload der Web-Inhalte wird durch rund 700 CMS-Nutzer weltweit dezentral unter unterschiedlichen Bedingungen hinsichtlich der Internet-Infrastruktur erbracht. Diese Rahmenbedingungen machen eine Infrastruktur erforderlich, die sowohl das Hochladen von Medien aus aller Welt, die endgeräte- und bandbreitenspezifische Aufbereitung dieser und die weltweite Auslieferung der Medien ermöglicht. Das Goethe-Institut beabsichtigt, die Aufbereitung und Ausspielung von Videoinhalten zu modernisieren. Dies beinhaltet die Zuführung von Quellmaterial, die Steuerung der Medienaufbereitung inklusive Transcoding der Mediendateien, Verwaltung der Video-Assets und -varianten sowie die Kommunikation mit dem Content-Management-System. Der Internet-Bereich des Goethe-Instituts in München sucht für folgende Aufgabenbereiche einen Dienstleister: - Die weltweite Auslieferung seiner Web-Angebote und Medieninhalte über ein Content Delivery Network (CDN) - Transcoding, Video-Asset-Management und Ablage von Mediendateien in der Cloud - Lizenz für die Bereitstellung eines Medienplayers Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" sowie dem "Bewertungskatalog" Anlage 2 zu entnehmen
Beschreibung des Loses
Die zu erbringenden Leistungsbestandteile sind insbesondere: Auslieferung der Web-und Medieninhalte des Goethe-Instituts über ein Content-Delivery-Network über den EVB-IT Cloudvertrag und Pflege inklusive Hotline-Unterstützung auf der Grundlage des EVB-IT Pflegevertrages entsprechend des Leistungsverzeichnisses in Anlage 2 "Bewertungskatalog". Dort sind alle angeforderten Leistungsbestandteile aufgelistet. - Ablage von Logfiles und Failover-Pages: - Nutzung der Software: - Auslieferung der Web-Inhalte des Goethe-Instituts über ein vom Auftragnehmer überlassenes Content Delivery Network (CDN) - Option: Auslieferung der Web-Inhalte des Goethe-Instituts über ein Content-Delivery-Network (China-Option) - Auslieferung der Medieninhalte des Goethe-Instituts über ein vom Auftragnehmer überlassenes Content Delivery Network (CDN)
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Kostenkriterium - Name: Preis siehe Anlage Preisblatt. Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Der hier angegebene Wert zur Gewichtung dient als Platzhalter / Gewichtung: 1
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kont … ganz lesenkürzer
1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.); 3) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.); 4) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.). 5) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). 6) Unternehmensdarstellung 7) Nachweis der Eintragung im Berufs- und Handelsregister (ggf. Kopie)- Kriterium
- 8) Aktuelle positive Bankerklärung bzgl. der Bonität 9) Angabe ob Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren höher als 300.000 EUR war 10) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR je Schadensereignis
- Kriterium
- 11) Referenzen: Mindestanforderung: Angabe von drei (3) Referenzkunden mit internationalen Webauftritten, die mehr als 3 Jahre betreut wurden (vgl. Anlage B.6) -Komplexe Referenzanwendung eines Kunden mit einem ähnlich komplexen Netzwerks wie das des Goethe-Instituts (vgl. Anlage B.6)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 30.09.2024, 13:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechen … ganz lesenkürzer
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.7).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str 76, 53133 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXHAJ2
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Leistungen im Bereich Internet des Goethe-Institut e.V.06.11.2026
- Bauleitung für Goethe-Institut Mumbai05.11.2026
- Webdesign für das Goethe-Institut02.10.2026 · 8 Angebote
- Rahmenvertrag E-Commerce-Beratung und Serviceleistungen22.09.2026 · 12 Angebote
Mehr von Goethe-Institut e.V. - Zentrale
- Rahmenvertrag für die Lieferung von BüromaterialGoethe-Institut e.V. - Zentrale · 80333 MünchenFrist 24.11.2026
- Rahmenvertrag über die Medienversorgung der Bibliotheken der Goethe-Institute im AuslandGoethe-Institut e.V. - Zentrale · MünchenFrist 18.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Goethe-Institut e.V. - Zentrale, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 30.09.2024 auf 07.10.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b94fb7e0-c645-41ca-bb82-8f3778a3b2ee.