Containertransport und Entsorgung von Altpapier für die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Betriebshof Bad Homburg · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen
Aktenzeichen 001/2veröffentlicht 10.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen und DatenträgernAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am MainFrist 26.11.2026
- Entsorgung Restmüll und Papier an befreiten Liegenschaften, EntsorgungsdienstleistungenKreisausschuss des Vogelsbergkreises · 36341 LauterbachFrist 12.11.2026
- Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Abfallwirtschaft, Niederstein Süd, 65614 Beselich Sammlung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt sowie Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-WeilburgKreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Abfallwirtschaft · BeselichFrist 24.11.2026
- Entsorgung Restmüll und Papier an befreiten Liegenschaften, EntsorgungsdienstleistungenKreisausschuss des Vogelsbergkreises · 36341 LauterbachFrist 12.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Homburg v. d. Höhe61352, Hochtaunuskreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und die Entsorgung von Altpapier der Stadt Bad Homburg, einschließlich des Betriebs einer Übernahmestelle für Altpapier sowie gegebenenfalls des Nachtransports. Ferner ist die Gestellung von Altpapiercontainern für den Wertstoffhof des AG und der Nachtransport von Altpapier vom Wertstoffhof zur Übernahmestelle Gegenstand der Ausschreibung.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Übernahme und Entsorgung Übernahme von Altpapier an einer vom AN während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle, Verwiegung (mit Dokumentation), ggf. Nachtransport (einschl. Anlieferung an (einer) Entsorgungsanlage(n)) sowie Entsorgung des Altpapiers. | 2 Jahre | – |
| 2 | Containergestellung und Nachtransport Gestellung von Containern für die Sammlung von Altpapier auf einem Wertstoffhof des AG sowie Nachtransport und Anlieferung an einer Übernahmestelle. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis-Leistungs-VerhältnisRangfolge 1Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- Die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um ein Jahr verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht wer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DBF5YVX
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Trapp Handel, Frankfurt am Main | 3 |
| 2 | Emde APEV GmbH, Aschaffenburg | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Betriebshof Bad Homburg
- Anschrift
- Nehringstraße 7 - 9, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Beschaffung von sechs Abfallsammelfahrzeuge mit Pressmüllaufbauten und Lifter19.12.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Weisgerber Umweltservice GmbH5 Zuschläge
- Emde APEV GmbH4 Zuschläge
- FEHR-KNETTENBRECH Industrieservice GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- OBK GmbH4 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG – Region Südwest3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen und DatenträgernAOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist 26.11.2026
- Entsorgung Restmüll und Papier an befreiten Liegenschaften, EntsorgungsdienstleistungenKreisausschuss des VogelsbergkreisesFrist 12.11.2026
- Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Abfallwirtschaft, Niederstein Süd, 65614 Beselich Sammlung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt sowie Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-WeilburgKreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für AbfallwirtschaftFrist 24.11.2026
- Entsorgung Restmüll und Papier an befreiten Liegenschaften, EntsorgungsdienstleistungenKreisausschuss des VogelsbergkreisesFrist 12.11.2026
- GBN=V.GTG=VE-00-BAU-00-007=Entsorgung+Übernahme von Aushubmassen TVM + PFA 2 (Bereiche 2 bis 5)DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0498ec74-dff1-489a-a978-6599019fe183.