Computer Tomograph
Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20260614veröffentlicht 20.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- DFG-GZ: EXC 3113_1_ 2 (A 197) Biomolekular-InteraktionssystemDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 20.11.2026
- DFG-GZ: EXC 2033_2_7 (A 226) Laserblitzphotolyse-SpektrometerDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 18.11.2026
- DFG-GZ: EXC 3120/1 TP 01 (A 232) Lieferung eines "Digitalen holografischen Mikroskopsystems"Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 25.11.2026
- DFG-GZ: EXC 3094/1 TP 05 (A 228) Lieferung eines "SIM-Mikroskopsystems"Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (32 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Teststellung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 22 Tagenan Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 13 Tagennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 13 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 48 Tagen61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Das LIB betreibt am Standort Bonn derzeit drei µ-Computer-Tomographen. Das LIB scannt verschiedenste organische Proben, hauptsächlich Tiere, die teilweise gefärbt, in Flüssigkeiten, luftgetrocknet oder anderweitig fixiert sind. Es werden so gut wie niemals zwei gleiche Proben oder Arten gescannt. Daher werden an das neue Gerät extreme Anforderungen in Bezug auf Vielseitigkeit und Einstellungsmöglichkeiten durch den Nutzer gestellt. Zwei der vorhandenen Geräte sind in die Jahre gekommen und werden demnächst ausgemustert, bevor ihre Quellen ganz versagen. Dabei handelt es sich um ein Gerät mit Flatfield Panel, das Proben bis zu 10 cm Durchmesser und ca. 16 cm Länge scannen kann. Typische Anwendungen am LIB für dieses Gerät sind Kopfscans von Schlangen, Fischen oder Aufnahmen ganzer Eidechsen. Das Zweite Gerät verfügt über einen CCD Detektor mit 4000 x 4000 Pixeln, der hochauflösende Scans von kleinen Proben wie z.B. Insekten oder Köpfe von kleinen Fischen (Rice-Fische) ermöglicht. Beide Geräte werden am LIB intensiv genutzt und beide Größen- bzw. Anforderungsspektren werden auch wieder benötigt.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines neuen Computer-Tomographen. Um den Wartungs- und Reparaturaufwand zu minimieren, sollen die beiden Geräte, die ausgemustert werden sollen, durch ein neues Gerät ersetzt werden, welches ihre beiden Möglichkeiten kombiniert. Um den Verlust an Effizienz, der durch die Reduktion zweier gleichzeitig betreibbarer Geräte auf ein Neues entsteht zu kompensieren, muss das neue Gerät einen automatischen Probenwechsler für mindestens 10 Proben haben. Der Probenwechsler muss die manuelle Einrichtung für alle Proben und die darauffolgenden automatischen Scans dieser erlauben, womit das Gerät maximal effizient genutzt werden kann. Eine genaue Beschreibung anhand von Ausschlusskriterien erfolgt in der Anlage 01 zur Leistungsbeschreibung_Anforderungskatalog Neben der Lieferung des Gerätes hat auch eine mindestens 2-tägige Einweisung und Schulung der Mitarbeiter des LIB zur korrekten Bedienung zu erfolgen. Diese muss die Gerätesicherheit, die Bedienung des Gerätes inklusive der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. manuelle Einstellungen und optimale Auswahl der Strahlparameter, Phasenkontrast, die Nutzung des Probenwechslers, Wechsel der Detektoren) sowie die Rekonstruktion der Scans beinhalten. Die Schulung hat in den Räumlichkeiten des LIB am Gerät stattzufinden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotsgesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage C02). Für die Angebotswertung wird die Angebotsgesamtsumme (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten normiert: - 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- Qualität
- TeststellungIm Kriterium Teststellung werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen Punktbewertung berücksichtigt. Die drei nachfolgenden Unterkriterien sind gleichgewichtet. Auf jedes Unterkriterium entfällt ein Anteil von jeweils einem Drittel der erreichbaren Gesamtpunktzahl im Kriterium Teststellung: - Kontrast zwischen Geweben (10 bis 0 Punkte) - Kantenschärfe (z.B. an Knochen) (10 bis 0 Punkte) - Erkennbarkeit von Details nahe der Auflösungsgrenze (z.B. wie gut sind kleinste Tracheen oder Knorpel erkenn- und unterscheidbar) (10 bis 0 Punkte) 10 Punkte: Das Kriterium ist überdurchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt überdurchschnittliche Ergebnisse erwarten. 8 Punkte: Das Kriterium ist gut erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt gute Er-gebnisse erwarten. 6 Punkte: Das Kriterium ist durchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt durchschnittliche Ergebnisse erwarten. 4 Punkte: Das Kriterium ist ausreichend erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt ausreichende Ergebnisse erwarten. 2 Punkte: Das Kriterium ist mangelhaft erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt mangelhafte Ergebnisse erwarten. 0 Punkte: Das Kriterium ist ungenügend erfüllt. Es sind keine wertbaren Ergebnisse verfüg-bar, anhand derer eine Einschätzung der Qualität möglich ist. Dazu werden Scanartefakte wie folgt bewertet: - Ringartefakte: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt ein Ringartefakt, der mehr als 20 % der relevanten Bildfläche überlagert oder die Auswertbarkeit des Scans wesentlich beeinträchtigt. Als "schwach" gilt ein Ringartefakt, der weniger als 20 % der relevanten Bildfläche betrifft und die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig beeinträchtigt. - Beam Hardening: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt Beam Hardening, wenn helle oder dunkle Streifenartefakte deutlich sichtbar sind und die Erkennbarkeit anatomischer Strukturen wesentlich einschränken. Als "schwach" gilt Beam Hardening, wenn derartige Artefakte zwar erkennbar, aber für die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig relevant sind. Die Bieter werden so frühzeitig wie möglich, spätestens unmittelbar nach Ablauf der Angebots-frist, über den organisatorischen Ablauf der Teststellung informiert. Die Teststellung findet damit nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung statt. Die Bieter, die ein formal ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben, erhalten nach Ablauf der Angebotsfrist vom LIB vier identische Proben zugeschickt. Dabei handelt es sich um zwei Proben für den CMOS Detektor (z.B. kleine Insekten) und zwei für das Flat Panel (z.B. Fische, Eidechsen oder Mammalia-Schädel). Dazu kommt eine genaue Beschreibung der gewünschten Scans (welche Teile des Tieres gescannt werden sollen und welche Auflösung mindestens erreicht wer-den sollte). Die Bieter haben ab Eingang der Tiere eine Woche Zeit, Scans der Tiere zu erstellen und zurück an das LIB zu schicken (Adresse bzw. link zum Upload wird mit den Proben zur Verfügung gestellt). Mit Einreichung der Scans hat der Bieter zwingend die als Anlage 1 zu Dokument A03 beigefügte vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung einzureichen. Die "Anlage 01_Eigenerklärung Teststellung" zu Dokument A03 ist Bestandteil der Teststellungseinreichung. Angebote, denen keine oder eine unvollständig ausgefüllte Eigenerklärung beigefügt ist, werden im Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewertet. Das LIB behält sich vor, nach Einreichung der Scans und vor Zuschlagserteilung vom Bestbieter als Nachweis ergänzend eine Videoaufzeichnung des Scanvorgangs anzufordern. Die Videoauf-zeichnung muss das verwendete Gerät, die vom LIB übersandten Proben sowie den Scanvorgang selbst dokumentieren. Eine solche Anforderung ist kein Bestandteil der regulären Teststellungseinreichung und muss daher nicht bereits mit den Scans eingereicht werden. Der Bieter ist jedoch verpflichtet, eine ent-spr …
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Spezifischer Jahresumsatz
- Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (in EUR, brutto)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungs-summe ist gefordert - Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftr … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungs-summe ist gefordert - Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind. Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Begin … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind. Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen. Ein Referenzprojekt ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es die Lieferung und Bereitstellung eines CT-Gerätes mit den in diesem Verfahren geforderten Funktionen zum In-halt hat.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.10.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPNY0QD2TN#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adenauerallee 127, 53113 Bonn
- Kontakt
- vergaben@
leibniz-lib.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (32 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ferrovac AG3 Zuschläge
- Hamilton Germany GmbH3 Zuschläge
- Quantum Design GmbH2 Zuschläge
- Sony Europe B.V2 Zuschläge
- Thermo Fisher Scientific GmbH2 Zuschläge
- attocube systems AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8585b47-f7fa-41ff-8798-d2b2532dd096.