Coburg - 02S2 - PV-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von PV-Strom
Aktenzeichen 1200-0452-2024/000241veröffentlicht 24.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 240 Monate
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 240 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Ausführungszeit20 %
- Ausführungskonzept20 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Liegenschaften Los 1 Liegenschaften: • Pestalozzischule (Dreifachturnhalle) • Feuerwehr Coburg • Rolf-Forkel-Halle • Interimsspielstätte Globe Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf Dachflächen auf Bestandsgebäuden. Eine Aufstellung der auftragsgegenständlichen Dachflächen kann der Unterlage "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) entnommen werden. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (§ 97 Abs. 3 GWB). Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) enthält bereits folgende Angaben zur Beurteilung der Dachflächen: • Standort, Adresse, Nutzer • Baujahr, Nutzung, Gebäudegrundfläche • Denkmalschutz (ja/nein) • Dachgröße, Dacheindeckung, Dachneigung, Dachtyp • Statik-Eignung, Lastreserve (kg/m²) • PV-Potential (kWh/a) Insbesondere Flächenangaben in der Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) sind ohne Gewähr und wären vor Ort vom späteren Auftragnehmer zu validieren. Abweichungen sind möglich, jedoch kaum zu erwarten. Die Lastgänge für die einzelnen Liegenschaften kann die Stadt Coburg den Bewerbern leider nicht zur Verfügung stellen. Der durchschnittliche Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften wird aus den Steckbriefen ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Dachflächen, die den Bewerbern nicht spätestens mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt werden, z.B. zum Zustand und etwaigen Sanierungsbedarf, der Statik, zur elektrischen Gebäudeausrüstung (Anschlüsse, Leitungen, Zähler), zur Netzkapazität oder dem PV-Potential (Solarertrag), sind eigenverantwortlich vom späteren Auftragsnehmer zu ermitteln. Soweit notwendige Informationen fehlen, wird die Stadt Coburg den Auftragnehmer nach Vertragsschluss bei deren Ermittlung unterstützen. Die wesentlichen Eckpunkte des zu vergebenden Auftrags sind bereits in vorläufigen Vertragsentwürfen (Anlage IV und Anlage V) integriert. Auch die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind vorläufig und vorbehaltlich der Verhandlungsergebnisse zunächst diesen Entwürfen zu entnehmen. Insbesondere im Hinblick auf den konkreten Projektablauf gibt es jedoch Schnittstellen und Alternativen, die nur im Rahmen von Verhandlungen zielführend diskutiert werden können, um eine für alle Parteien sinnvolle und interessengerechte Gestaltung zu finden. | 240 Monate | – |
| 2 | Liegenschaften Los 2 Liegenschaften: • Rückert-Mittelschule • Tierheim • Neustadter Straße 3 • Dreifachturnhalle Karchestraße • Feuerwehr Löbelstein Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf Dachflächen auf Bestandsgebäuden. Eine Aufstellung der auftragsgegenständlichen Dachflächen kann der Unterlage "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) entnommen werden. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (§ 97 Abs. 3 GWB). Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) enthält bereits folgende Angaben zur Beurteilung der Dachflächen: • Standort, Adresse, Nutzer • Baujahr, Nutzung, Gebäudegrundfläche • Denkmalschutz (ja/nein) • Dachgröße, Dacheindeckung, Dachneigung, Dachtyp • Statik-Eignung, Lastreserve (kg/m²) • PV-Potential (kWh/a) Insbesondere Flächenangaben in der Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) sind ohne Gewähr und wären vor Ort vom späteren Auftragnehmer zu validieren. Abweichungen sind möglich, jedoch kaum zu erwarten. Die Lastgänge für die einzelnen Liegenschaften kann die Stadt Coburg den Bewerbern leider nicht zur Verfügung stellen. Der durchschnittliche Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften wird aus den Steckbriefen ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Dachflächen, die den Bewerbern nicht spätestens mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt werden, z.B. zum Zustand und etwaigen Sanierungsbedarf, der Statik, zur elektrischen Gebäudeausrüstung (Anschlüsse, Leitungen, Zähler), zur Netzkapazität oder dem PV-Potential (Solarertrag), sind eigenverantwortlich vom späteren Auftragsnehmer zu ermitteln. Soweit notwendige Informationen fehlen, wird die Stadt Coburg den Auftragnehmer nach Vertragsschluss bei deren Ermittlung unterstützen. Die wesentlichen Eckpunkte des zu vergebenden Auftrags sind bereits in vorläufigen Vertragsentwürfen (Anlage IV und Anlage V) integriert. Auch die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind vorläufig und vorbehaltlich der Verhandlungsergebnisse zunächst diesen Entwürfen zu entnehmen. Insbesondere im Hinblick auf den konkreten Projektablauf gibt es jedoch Schnittstellen und Alternativen, die nur im Rahmen von Verhandlungen zielführend diskutiert werden können, um eine für alle Parteien sinnvolle und interessengerechte Gestaltung zu finden. | 240 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Ausführungszeit
- Qualität
- Ausführungskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 240 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es sind die in den allgemeinen Bieterinformationen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Coburg
- Anschrift
- Steingasse 18, 96450 Coburg
- Website
- coburg.de
- Kontakt
- beschaffungsamt@
coburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Stadtwerke Augsburg Energie GmbH19 Zuschläge
- In(n) Energie GmbH18 Zuschläge
- Stadtwerke Dachau17 Zuschläge
- N-ERGIE AG14 Zuschläge
- eins energie in sachsen GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH11 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
- BekanntmachungFrist 08.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5be8487c-e2f0-4f60-85a7-922ed0c5576b.