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Coburg - 02S2 - PV-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von PV-Strom

Stadt Coburg · Coburg, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2024/000241veröffentlicht 24.06.2024erstmals 24.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 974 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 212 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
240 Monate
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Coburg96450, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Ausführungszeit20 %
  • Ausführungskonzept20 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Liegenschaften Los 1

Liegenschaften: • Pestalozzischule (Dreifachturnhalle) • Feuerwehr Coburg • Rolf-Forkel-Halle • Interimsspielstätte Globe Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf Dachflächen auf Bestandsgebäuden. Eine Aufstellung der auftragsgegenständlichen Dachflächen kann der Unterlage "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) entnommen werden. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (§ 97 Abs. 3 GWB). Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) enthält bereits folgende Angaben zur Beurteilung der Dachflächen: • Standort, Adresse, Nutzer • Baujahr, Nutzung, Gebäudegrundfläche • Denkmalschutz (ja/nein) • Dachgröße, Dacheindeckung, Dachneigung, Dachtyp • Statik-Eignung, Lastreserve (kg/m²) • PV-Potential (kWh/a) Insbesondere Flächenangaben in der Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) sind ohne Gewähr und wären vor Ort vom späteren Auftragnehmer zu validieren. Abweichungen sind möglich, jedoch kaum zu erwarten. Die Lastgänge für die einzelnen Liegenschaften kann die Stadt Coburg den Bewerbern leider nicht zur Verfügung stellen. Der durchschnittliche Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften wird aus den Steckbriefen ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Dachflächen, die den Bewerbern nicht spätestens mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt werden, z.B. zum Zustand und etwaigen Sanierungsbedarf, der Statik, zur elektrischen Gebäudeausrüstung (Anschlüsse, Leitungen, Zähler), zur Netzkapazität oder dem PV-Potential (Solarertrag), sind eigenverantwortlich vom späteren Auftragsnehmer zu ermitteln. Soweit notwendige Informationen fehlen, wird die Stadt Coburg den Auftragnehmer nach Vertragsschluss bei deren Ermittlung unterstützen. Die wesentlichen Eckpunkte des zu vergebenden Auftrags sind bereits in vorläufigen Vertragsentwürfen (Anlage IV und Anlage V) integriert. Auch die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind vorläufig und vorbehaltlich der Verhandlungsergebnisse zunächst diesen Entwürfen zu entnehmen. Insbesondere im Hinblick auf den konkreten Projektablauf gibt es jedoch Schnittstellen und Alternativen, die nur im Rahmen von Verhandlungen zielführend diskutiert werden können, um eine für alle Parteien sinnvolle und interessengerechte Gestaltung zu finden.

240 Monate–
2
Liegenschaften Los 2

Liegenschaften: • Rückert-Mittelschule • Tierheim • Neustadter Straße 3 • Dreifachturnhalle Karchestraße • Feuerwehr Löbelstein Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf Dachflächen auf Bestandsgebäuden. Eine Aufstellung der auftragsgegenständlichen Dachflächen kann der Unterlage "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) entnommen werden. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (§ 97 Abs. 3 GWB). Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) enthält bereits folgende Angaben zur Beurteilung der Dachflächen: • Standort, Adresse, Nutzer • Baujahr, Nutzung, Gebäudegrundfläche • Denkmalschutz (ja/nein) • Dachgröße, Dacheindeckung, Dachneigung, Dachtyp • Statik-Eignung, Lastreserve (kg/m²) • PV-Potential (kWh/a) Insbesondere Flächenangaben in der Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) sind ohne Gewähr und wären vor Ort vom späteren Auftragnehmer zu validieren. Abweichungen sind möglich, jedoch kaum zu erwarten. Die Lastgänge für die einzelnen Liegenschaften kann die Stadt Coburg den Bewerbern leider nicht zur Verfügung stellen. Der durchschnittliche Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften wird aus den Steckbriefen ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Dachflächen, die den Bewerbern nicht spätestens mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt werden, z.B. zum Zustand und etwaigen Sanierungsbedarf, der Statik, zur elektrischen Gebäudeausrüstung (Anschlüsse, Leitungen, Zähler), zur Netzkapazität oder dem PV-Potential (Solarertrag), sind eigenverantwortlich vom späteren Auftragsnehmer zu ermitteln. Soweit notwendige Informationen fehlen, wird die Stadt Coburg den Auftragnehmer nach Vertragsschluss bei deren Ermittlung unterstützen. Die wesentlichen Eckpunkte des zu vergebenden Auftrags sind bereits in vorläufigen Vertragsentwürfen (Anlage IV und Anlage V) integriert. Auch die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind vorläufig und vorbehaltlich der Verhandlungsergebnisse zunächst diesen Entwürfen zu entnehmen. Insbesondere im Hinblick auf den konkreten Projektablauf gibt es jedoch Schnittstellen und Alternativen, die nur im Rahmen von Verhandlungen zielführend diskutiert werden können, um eine für alle Parteien sinnvolle und interessengerechte Gestaltung zu finden.

240 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Ausführungszeit20 %
Ausführungskonzept20 %
Preis60 %
Qualität
Ausführungszeit
Qualität
Ausführungskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
240 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es sind die in den allgemeinen Bieterinformationen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SÜC Energie und H2O GmbH, Coburg1
2kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

269vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (292 Lose mit Angabe)
952.558 €Zuschlagswert im Median
406.801 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 136 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Beschaffer
  3. BekanntmachungFrist 08.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b25f2c8-94e0-4e5f-bd43-97b011eb6cc8.