Client-Management sowie App-Entwickler-Betreuung und App-Stores-Management
Goethe-Institut e.V. - Zentrale · München, Bayern
Aktenzeichen 71/202503veröffentlicht 19.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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- Entwicklung der BayernAtlas Freizeit-AppZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 01.12.2026
- Rahmenvertrag Anlageneinbindung MES System - PR1242292-9940Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 30.11.2026
- Softwareentwicklung für das Projekt Landtagsverwaltung; LDBVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Angebotspreis40 %
- Qualität des Angebots60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Goethe-Institut e.V. - Zentrale
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 15 Monaten103 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Leistungen im Client-Management sowie App-Entwickler-Betreuung und App-Stores-Management. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A.1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Leistungserbringung sind Serviceleistungen, Beratung, Support und der Betrieb für Microsoft Intune und deren möglicherweise erforderlichen Komponenten (IT-Systeme). Der Betrieb des IT-Systems im Goethe-Instituts erfordert einen qualifizierten Betrieb Werktags in den Kernzeiten (9x5) bzw. rund um die Uhr (24x7). Der Auftraggeber behält sich vor die Betreuungszeiten während der Vertragslaufzeit von 9 x 5 auf 24 x 7 zu ändern (siehe Nummer 6 EVB-IT-Servicevertrag). Zum Zweck der Angebotsvergleichbarkeit werden über das Preisblatt Pauschalen abgefragt und eine hälftige Laufzeit angenommen. Der Dienstleister muss sicherstellen, dass zu den vereinbarten Service- und Betriebszeiten qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, welches Intune und deren möglicherweise erforderlichen Komponenten (IT-Systeme) administrieren, Fehler beheben und Änderungen im Rahmen der vereinbarten SLAs durchführen kann. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer die App-Entwickler-Betreuung und das Management der App-Stores.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisZur besseren Vergleichbarkeit und Erhöhung der Übersichtlichkeit haben die Bieter zur Abgabe des Preisangebotes das Preisblatt (Anlage C) zu verwenden.
- Qualität
- Qualität des AngebotsDie Qualität des Angebots wird gemäß Anlage E.1 Qualitativer Fragebogen bewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kont … ganz lesenkürzer
1) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 2) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.); 3) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.). Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört (Anlage B.8). 4) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). 5) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 19 M …- Kriterium
- 8) Aktuelle positive Bankerklärung bzgl. der Bonität des Bieters (nicht älter als 3 Monate) 9) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 10) Angebot garantiert abgenommener Leistungen liegt unterhalb der Pauschalobergrenze von 300.000 Euro netto
- Kriterium
- 11) Namentliche Nennung des Service-Delivery-Managers gemäß Anlage D Punkt 20 12) Deutschsprachiger Service Sprachniveau mindestens C2
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende um zweimal 2 Jahre zu verlängern (max. Vertragslaufzeit insgesamt 8 Jahre).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 103 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.04.2025, 13:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bewerber muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entspr … ganz lesenkürzer
Leistung: 1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bewerber muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.8). Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str 76, 53133 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX50NB
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München
- Website
- goethe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Leistungen im Bereich Internet des Goethe-Institut e.V.06.11.2026
- Bauleitung für Goethe-Institut Mumbai05.11.2026
- Webdesign für das Goethe-Institut02.10.2026 · 8 Angebote
- Rahmenvertrag E-Commerce-Beratung und Serviceleistungen22.09.2026 · 12 Angebote
Mehr von Goethe-Institut e.V. - Zentrale
- Rahmenvertrag für die Lieferung von BüromaterialGoethe-Institut e.V. - Zentrale · 80333 MünchenFrist 24.11.2026
- Rahmenvertrag über die Medienversorgung der Bibliotheken der Goethe-Institute im AuslandGoethe-Institut e.V. - Zentrale · MünchenFrist 18.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Goethe-Institut e.V. - Zentrale, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1411872d-cc6f-442c-89dc-ea2723b8e7cd.