Client Hardware (PC, Laptop, Tablet)
BEW Berliner Energie und Wärme GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2025003767veröffentlicht 04.07.2025erstmals 04.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2029
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 231 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 84 %, Leistung und Qualität 16 %.
- Preis84 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog16 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 14 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,6 Punkte |
| 25 % teurer | −16,8 Punkte |
| 50 % teurer | −28 Punkte |
| 100 % teurer | −42 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 16 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 16 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 15 Monatenan BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten101 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft hat zum 22.04.2024 in BEW Berliner Energie und Wärme AG umfirmiert. Anschließend hat zum 06.01.2025 ein Form-wechsel in BEW Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) stattgefunden. In diesem Zusammenhang baut die BEW eine eigene IT-Infrastruktur auf. Teil dieses Aufbaus soll die Ausstattung der BEW-Mitarbeiter mit IT-Geräten sein.
Zu diesem Zweck werden unter anderem neue Client Hardware (Desktop PCs, Laptops, Tablets, Monitore jeweils mit Zubehör) nebst zugehörigem Lifecycle Management benötigt, die mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beschafft werden sollen.
Während der Vertragslaufzeit soll folgende Mengen beschafft werden: Mindestmengen (Höchstmengen) Laptop Standard 2637 Stück (3.086 Stück) Laptop Workstation 137 Stück (158 Stück) Desktop Standard 133 Stück (154 Stück) Desktop Workstation 22 Stück (30 Stück) Tablet Windows 260 Stück (319 Stück) Monitor Standard 20 Stück (95 Stück) Monitor Standard Cam 20 Stück (95 Stück) Monitor Premium 15 Stück (65 Stück) Monitor Premium Cam 15 Stück (65 Stück) Die Anforderungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 30210000Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)Hauptgegenstand
- 30213100Tragbare Computer
- 30213200Tablettcomputer
- 30213300Tischcomputer
- 30231000Computerbildschirme und Konsolen
- 30232000Peripheriegeräte
- 30237200Computerzubehör
- 50300000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6674fc43-26d5-4564-9ed5-d211dd85d967/suitabilitycriteria
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Vertrag kann für ein Jahr verlängert werden
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vor … ganz lesenkürzer
Leistung: Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile. Siehe Vergabeunterlagen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt ha … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB); b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB); c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB); d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zusätzliche Informationen 5.1.16 A. Formale Vorgaben an das Angebot 1. Das Angebot ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bieter der BEW-Projekte kostenfrei. … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen 5.1.16 A. Formale Vorgaben an das Angebot 1. Das Angebot ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bieter der BEW-Projekte kostenfrei. Angebote per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert. 2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Eignungsbedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen. (Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“). "K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden. Das Angebot ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer 5.1.9 zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus. 3. Unter „aktuell“ in Ziffer 5.1.9 wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. 4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bieter hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen. 5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das gesamte Angebot in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden. 6. Ein Bieter kann sich – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer 5.1.9), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern 5.1.9 der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bieter hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung). b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt und die Nachweise gemäß Ziffern 5.1.9 für diese Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, diejenigen Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, während des gesamten weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen. 7. Die Vergabestelle …- Hinweis
4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (5.1.9) Siehe auch nähere Erläuterungen unter 5.1.6. Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die Unterlagen nach 5.1.9) der Bekanntmachung vorzulegen. Den Nachweis unter 5.1.9), Register I der Bekanntmachung hat jeder Bieter bz … ganz lesenkürzer
4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (5.1.9) Siehe auch nähere Erläuterungen unter 5.1.6. Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die Unterlagen nach 5.1.9) der Bekanntmachung vorzulegen. Den Nachweis unter 5.1.9), Register I der Bekanntmachung hat jeder Bieter bzw. jede Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.) Register I) [MINDESTBEDINGUNG] Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung. Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber: .... Datum Auftragsvergabe.... Auftrags- und Schlussrechnungswert Darstellung der Projektgröße und -volumen: .... Hauptleistungsinhalte: .... Beginn und Ende der Leistungen: .... Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: .... Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers: Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers .... Dabei ist vom Bieter pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen. Register J) Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen. Register K) Nachweis eines beim Bieter bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06) oder gleichwertig. Register L) Nachweis zur Einhaltung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- Anschrift
- Hildegard Knef Platz 2, 10829 Berlin
- Website
- bew.berlin
- Kontakt
- eu-vergabe@
vattenfall.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- think about IT GmbH14 Zuschläge
- friends mobile cc GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- Langer IT Solutions GmbH10 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG9 Zuschläge
- KOMSA Services GmbH5 Zuschläge
- ARKTIS IT solutions GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 14.08.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 14.08.2025 auf 21.08.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e34d543-68c0-4c7e-8936-089c32e8c44a.