Cisco-Komponenten inkl. Service und Dienstleistungen
Regierung von Oberbayern · München, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-12-25-18veröffentlicht 23.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Integratorleistung im Rahmen der Einführung einer SDDC Lösung auf der Basis von OpenStack im IT-DLZZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 10.12.2026
- Business-Notebook Rahmenvereinbarung - PR1248160-9782-IFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 23.11.2026
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- RV Arbeitsplatzdrucker monochromLandeshauptstadt München, IT@M-BO4, Vergabemanagement · MünchenFrist 16.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 18:00 Uhrvor 13 Monatenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Regierung von Oberbayern - Auftraggeber (AG) - betreibt eine IT-Infrastruktur und Telekommunikation für den Hauptstandort in München sowie alle weiteren Liegenschaften in Oberbayern. - In der Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers werden ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco Systems, Inc. verwendet.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Cisco-Komponenten, Serviceleistungen für die Cisco-Komponenten, die Übernahme von Serviceleistungen für vorhandene Cisco-Komponenten und Support- und Dienstleistungen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur.
Gegenstand nach CPV
- 32422000NetzkomponentenHauptgegenstand
- 32424000Netzwerkinfrastruktur
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung7 von 7 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Es ist ein Umsatz vom mehr als 2,5 Mio. € (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren erforderlich. Des weiteren sind Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, dem Eigenkapital und der Eigenkapitalquote zu machen. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Es ist spätestens zu Vertragsbeginn eine Betriebs-/Berufshaftpflicht abzuschließen, die einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden und einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden beinhaltet. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“ mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“ mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind u.a. folgende Angaben zu machen, vergleiche auch hierzu das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten - jeweiligen - Referenzen: - Das Referenzprojekt beinhaltet eine Gesamtlösung von 1.500 oder mehr Netzwerkports. Als Ports zählen Kupfer- oder LWL-basierte Ports im Bereich Data Center, Core und Access eines LANs. - Die Referenz beinhaltet eine Gesamtlösung mit einem LAN-Anteil von mindestens 50 LAN-Switches. - Das Referenzprojekt beinhaltet sowohl Projektleistungen zur Konzepterstellung als auch zur Implementierung von Netzwerkkomponenten. - Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentrale Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Es ist erforderlich, dass in den letzten drei Geschäftsjahren mehr als 50 Beschäftigte im Unternehmen tätig waren. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Es ist ein zertifiziertes Qualitätssystem einzusetzen und ein Nachweis darüber beizufügen. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Vergleiche hierzu etwa die Leistungsbeschreibung, Punkt 1 ("Ausgangssituation und Mengenbestimmung"), auszugsweise: "[...] Für den Fall, dass sich über die ausgewiesene Bestellmenge hinaus ein weiterer Bedarf ergibt, wird für jeden Artikel ein Rabatt als Prozentzahl bezogen auf den zum Bestellzeitpu … ganz lesenkürzer
Vergleiche hierzu etwa die Leistungsbeschreibung, Punkt 1 ("Ausgangssituation und Mengenbestimmung"), auszugsweise: "[...] Für den Fall, dass sich über die ausgewiesene Bestellmenge hinaus ein weiterer Bedarf ergibt, wird für jeden Artikel ein Rabatt als Prozentzahl bezogen auf den zum Bestellzeitpunkt gültigen Listenpreis der Cisco Global Price List für die Vertriebsregion EMEA in US-Dollar abgefragt, der dem AG für Nachbestellungen innerhalb von 12 Monaten ab Zuschlagerteilung zugesichert wird. Das Auftragsvolumen dieser Nachbestellungen ist auf 20 % der Angebotssumme der Stückliste beschränkt. [...]"- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maximilianstr. 39, 80538 München
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
Bei uns erfasst
- Tagesstruktur und Kinderbetreuung in der Anker-Dependance Lotte-Branz-Straße06.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CMS IT-Consulting GmbH7 Zuschläge
- CMS IT-Consulting GmbH5 Zuschläge
- Controlware GmbH4 Zuschläge
- IBIS GmbH4 Zuschläge
- ACP IT Solutions AG2 Zuschläge
- AirITSystems GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3a2e712-29d0-490a-bcff-cea82b9d55f5.