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vergebenEU-weitIT und Software

Cisco-Komponenten inkl. Service und Dienstleistungen

Regierung von Oberbayern · München, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-12-25-18veröffentlicht 23.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 379 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80538, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 18:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Regierung von Oberbayern - Auftraggeber (AG) - betreibt eine IT-Infrastruktur und Telekommunikation für den Hauptstandort in München sowie alle weiteren Liegenschaften in Oberbayern. - In der Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers werden ausschließlich Komponenten des Herstellers Cisco Systems, Inc. verwendet.

Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Cisco-Komponenten, Serviceleistungen für die Cisco-Komponenten, die Übernahme von Serviceleistungen für vorhandene Cisco-Komponenten und Support- und Dienstleistungen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung7 von 7 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Es ist ein Umsatz vom mehr als 2,5 Mio. € (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren erforderlich. Des weiteren sind Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, dem Eigenkapital und der Eigenkapitalquote zu machen. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es ist spätestens zu Vertragsbeginn eine Betriebs-/Berufshaftpflicht abzuschließen, die einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden und einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden beinhaltet. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“ mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“ mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind u.a. folgende Angaben zu machen, vergleiche auch hierzu das Dokument „Bewerbungsbedingungen, Anlage 03 – Referenzen“: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten - jeweiligen - Referenzen: - Das Referenzprojekt beinhaltet eine Gesamtlösung von 1.500 oder mehr Netzwerkports. Als Ports zählen Kupfer- oder LWL-basierte Ports im Bereich Data Center, Core und Access eines LANs. - Die Referenz beinhaltet eine Gesamtlösung mit einem LAN-Anteil von mindestens 50 LAN-Switches. - Das Referenzprojekt beinhaltet sowohl Projektleistungen zur Konzepterstellung als auch zur Implementierung von Netzwerkkomponenten. - Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Zentrale Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Zentrale Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Zentrale Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Es ist erforderlich, dass in den letzten drei Geschäftsjahren mehr als 50 Beschäftigte im Unternehmen tätig waren. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Es ist ein zertifiziertes Qualitätssystem einzusetzen und ein Nachweis darüber beizufügen. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Bewerbungsbedingungen, Anlage 02 - Eigenerklärung zur Eignung".
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Vergleiche hierzu etwa die Leistungsbeschreibung, Punkt 1 ("Ausgangssituation und Mengenbestimmung"), auszugsweise: "[...] Für den Fall, dass sich über die ausgewiesene Bestellmenge hinaus ein weiterer Bedarf ergibt, wird für jeden Artikel ein Rabatt als Prozentzahl bezogen auf den zum Bestellzeitpu … ganz lesenVergleiche hierzu etwa die Leistungsbeschreibung, Punkt 1 ("Ausgangssituation und Mengenbestimmung"), auszugsweise: "[...] Für den Fall, dass sich über die ausgewiesene Bestellmenge hinaus ein weiterer Bedarf ergibt, wird für jeden Artikel ein Rabatt als Prozentzahl bezogen auf den zum Bestellzeitpunkt gültigen Listenpreis der Cisco Global Price List für die Vertriebsregion EMEA in US-Dollar abgefragt, der dem AG für Nachbestellungen innerhalb von 12 Monaten ab Zuschlagerteilung zugesichert wird. Das Auftragsvolumen dieser Nachbestellungen ist auf 20 % der Angebotssumme der Stückliste beschränkt. [...]"
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Maximilianstr. 39, 80538 München
Kontakt
zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Auskünfte
Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

88vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (56 Lose mit Angabe)
277.499 €Zuschlagswert im Median
124.842 € – 744.591 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.10.2025

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