Chance Praktikum
Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 34348/FB56/07-2024veröffentlicht 30.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- 01.09.2024 – 17.11.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Abteilung Friedhöfe - Kronenpflege und Massariakontrolle an Platanen 2027-2029Grün und Gruga · EssenFrist 03.12.2026
- Pflege und Unterhaltung exponierter HaldenRVR Ruhr Grün · EssenFrist 01.12.2026
- Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)Grün und Gruga · EssenFrist 23.11.2026
- Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSPGrün und Gruga · EssenFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (354 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate01.09.2024 – 17.11.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Essen45136, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 29 Monatenan Stadt Essen - JobCenter Essen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 29 MonatenEssen, Ruhr
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 17.11.2025
- Heute
Beschreibung
Das Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Erlangung und Vermittlung in eine betriebliche Erprobung, um eine Entwicklungsperspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist dabei die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Zielgruppe sind langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 18 Jahren mit grundlegend vorhandener Motivation zur Arbeitsaufnahme. Aufgrund fehlender Praxiserfahrung soll jedoch vor Arbeitsaufnahme zunächst ein Praktikum durchgeführt werden. Zielgruppe können auch Teilnehmende sein, die zu Beratungsterminen der Arbeitsvermittlung erscheinen, formal mitwirken und bei denen noch Arbeitsmarktpotentiale vermutet werden.
Beschreibung des Loses
Die Teilnehmenden werden grundsätzlich 12 Wochen der Maßnahme zugewiesen, wobei hiervon 6 Wochen als betriebliche Erprobung angesetzt werden. Die Anwesenheit beim Träger beträgt 35 Wochenstunden, innerhalb des Praktikums kann die wöchentliche Anwesenheit je nach Praktikum bis zu 40 Wochenstunden betragen. Vor der eigentlichen Durchführung der betrieblichen Erprobung werden die Teilnehmenden intensiv auf diese vorbereitet. Ziel dieser theoretischen Vorbereitung ist die Vermittlung wichtiger Kenntnisse über arbeitsrechtliche Bestimmungen, betriebliche Abläufe und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sowie über effektive Kommunikation und Konfliktlösung im Team. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden über die Erwartungen und Standards, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter stellen, informiert werden und Tipps zur Bewältigung von Herausforderungen im Arbeitsalltag erhalten.
Durch die Vorbereitung sollen die Teilnehmenden ihre persönlichen Stärken und Schwächen erkennen, ihre Fähigkeiten besser einschätzen und ihr Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein stärken, um sich auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten und mögliche Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt abzubauen.
Darüber hinaus sollen berufliche Kompetenzen vermittelt werden, die für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt unabdingbar sind.
Die Umsetzung liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers. Grundsätzlich sind jedoch folgende Inhalte durch den Auftragnehmer zu erbringen: Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Aufarbeitung Bewerberprofil, Bewerbungscoaching, Elemente der intensiven Aktivierung und Vorbereitung Praktikum/ Arbeitsaufnahme.
Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Informationen über den aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind für die Teilnehmenden von zentraler Bedeutung, da sie durch die vermittelten Informationen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen besser mit dem vorhandenen Angebot auf dem Arbeitsmarkt abzugleichen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser einschätzen und verbessern zu können, um langfristig eine dauerhafte berufliche Perspektive zu finden. Zu den Inhalten gehören beispielsweise ein Überblick über verschiedene Wirtschaftszweige wie Industrie, Dienstleistung, Handel, Gesundheitswesen und IT-Sektor und die Vermittlung allgemeiner Kenntnisse über arbeitsrechtliche Bestimmungen, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie über Beschäftigungsformen.
Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils: Die Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre Stärken, Fähigkeiten und Erfahrungen gezielt herauszuarbeiten und ihre Bewerbungsstrategien zu optimieren. Durch eine gründliche Analyse ihres Bewerberprofils können die Teilnehmenden ein besseres Verständnis für ihre beruflichen Potenziale entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zu den Inhalten gehören beispielsweise die Prüfung der Aktualität/ Anerkennung von Zertifikaten und Qualifikationen und eine berufsbezogene Stärken- und Schwächenanalyse insbesondere hinsichtlich Sozialkompetenzen.
Bewerbungscoaching und Eigenbemühungen: Ziel des Bewerbungscoachings ist die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Verbesserung ihrer Bewerbungskompetenzen und der Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Durch gezielte Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, selbstbewusst aufzutreten und sich erfolgreich zu bewerben. Zu den Inhalten gehören beispielsweise die Analyse des bisherigen Bewerbungsverhaltens und die Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen und regelmäßige Überprüfung ausgehender Bewerbungen.
Elemente der intensiven Aktivierung: Die Teilnehmenden sollen bei der Vorbereitung auf die betriebliche Erprobung dabei unterstützt werden, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, ihr Selbstvertrauen zu stärken und sie auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes vorbereiten. Durch gezielte Maßnahmen wie Coaching, Training und praktische Übungen sollen die Teilnehmenden sich optimal auf ihr Praktikum vorbereiten und erfolgreich in die Arbeitswelt integrieren. Zu den Inhalten gehören beispielsweise die gezielte beraterische Hilfestellung zur Stärkung von Ressourcen und die Erarbeitung von Strategien zur Bewältigung des Alltags und Umgang mit Konflikten.
Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme: Bei der Vorbereitung auf das Praktikum und die Arbeitsaufnahme der Teilnehmenden ist es zwingend notwendig, sie auf verschiedene Aspekte vorzubereiten, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dazu gehören beispielweise folgende Punkte: - Anlassbezogener Auftritt, Souveränität im Bewerbungsverfahren - Umgangsformen (Wann verhalte ich mich wie?) - Selbstbewusstsein stärken - Persönliche Ausstrahlung, Starker Auftritt, auf Menschen zugehen - Rhetoriktraining (Sprache, Ausdruck, Betonung) - Knigge Coach, Business Knigge, Berufs- und Verhaltensknigge -Training für Körpersprache, Körperhaltung - Stärkung der Konkurrenzfähigkeit
Eingliederungshonorar: Ziel der Maßnahme ist es mindestens 50% der zugewiesenen Kunden in ein Praktikum zu vermitteln. Als Bonus werden dem Träger 500 EUR Erfolgshonorar gewährt, wenn die Kunden mindestens 2 Wochen ein Praktikum absolvieren. Gleichzeitig handelt es sich um eine Maßnahme mit Anwesenheitspflicht, d. h. unentschuldigte Fehlzeiten sowie Krankheitstage werden automatisch an die 12-wöchige Verweildauer angehangen. Somit ist auch gewährleistet, dass alle Teilnehmenden die theoretischen Inhalte der Maßnahme vermittelt bekommen. Weiterhin wird erwartet, dass mindestens 10% der Teilnehmenden nach der betrieblichen Erprobung in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden. Hierfür wird dem durchführenden Träger, abhängig von er tatsächlichen Integrationsdauer, ein zusätzliches Honorar von 2.500 EUR gewährt.
Gegenstand nach CPV
- 80000000Allgemeine und berufliche BildungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden is … ganz lesenkürzer
Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.- Kriterium
Maßnahmeort Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten. Lage und Zugang Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für die Teilnehmenden vom Hauptbahnhof Essen ausgehend, in angemessener Zeit innerhalb von ca. … ganz lesenkürzer
Maßnahmeort Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten. Lage und Zugang Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für die Teilnehmenden vom Hauptbahnhof Essen ausgehend, in angemessener Zeit innerhalb von ca. 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Das Gebäude muss so ausgeschildert sein, dass es von den Teilnehmenden gut aufzufinden ist. Barrierefreiheit Sofern im Los-/ Preisblatt Barrierefreiheit gefordert ist, ist diese unter Berücksichtigung vorhandener Behinderungen der Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtzeitig zum Maßnahmenbeginn gewährleistet der Auftragnehmer die ggf. erforderliche Anpassung der Ausstattung der Bildungseinrichtung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Behinderung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Der Auftragnehmer hat dafür sicherzustellen, dass auch Teilnehmern, die z.B. Rollstuhlfahrer oder schwer gehbehindert sind, gemäß den geltenden Vorschriften, der Zugang zur Bildungsstätte sowie zu den Unterrichts- und Sozialräumen selbständig möglich ist. Entsprechende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum behindertengerechten Zugang sind vorzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass behindertengerechte Toiletten gemäß der einschlägigen DIN im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Sofern besondere Hilfen notwendig sind, sind diese Leistungen individuell durch den Bedarfsträger zu prüfen. Räumlichkeiten / Außengelände Wurden bei Angebotsabgabe keine Angaben zu den Räumlichkeiten gemacht, ist der Vordruck R.1 spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Bedarfsträger einzureichen. Bei Überschreiten der Fünf-Tages-Frist finden die §§ 8 und 9 der Vertragsbedingungen Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten zwei Wochen vor Maßnahmebeginn zu besichtigen sowie diese jederzeit während der Vertragslaufzeit, auch ohne Vorankündigung, ggf. zusammen mit einem Technischen Berater, auf Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Bei Prüfungen der Maßnahme vor Ort, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers dem Auftraggeber den aktuellen Raumbelegungsplan unverzüglich vorzulegen. Änderungen der Räumlichkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich mit dem Vorduck R.1 anzuzeigen. Vorhalten der Räumlichkeiten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere Zwecke zu nutzen; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben. Sächliche, technische und räumliche Ausstattung Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Nicht geeignet sind Räume wie z.B. Werkhallen, Garagen, Wohn-/ Lagerräume, Küchen, Hotelzimmer etc. Zwingend erforderlich ist ein Raum, der für eine individuelle Beratung geeignet ist und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Beratungsraum mit entsprechender Ausstattung) erfüllt. Darüber hinaus müssen die Räume in Anzahl und Ausstattung der im Konzept beschriebenen Methoden entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor die Räumlichkeiten abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit. Der Termin des Maßnahmebeginns bleibt für den Auftragnehmer in jedem Fall verbindlich. Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere folgende Vorschriften / Empfehlungen in der derzeit aktuellen Fassung: - Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - Vorschrift …- Kriterium
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D … ganz lesenkürzer
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung. Eignungskriterien Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/ oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/ oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III. Zu den vergleichbaren Leistungen zählen auch sonstige Maßnahmen bzw. beauftragte Projekte, die überwiegend auf die Eingliederung von Arbeitslosen/ erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt zielen. Der Bieter/ Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft hat im Vordruck D.2 zu erklären, ob eine Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen ist. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft bei der Ausführung von Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind im Vordruck D.2 diese Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungsteile anzugeben. Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.- Kriterium
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D … ganz lesenkürzer
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Nachweis des Personals Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 17.11.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit kann einmalig um den gleichen Zeitraum im Rahmen einer Optionsziehung verlängert werden.
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann einmalig um den gleichen Zeitraum im Rahmen einer Optionsziehung verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 51 DAYS
- Angebotsöffnung
- 05.06.2024, 10:05 Uhr. Essen, Ruhr. Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es sind keine besonderen Bedingungen vorhanden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1XPMB94Z Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1XPMB94Z Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ruhrallee 175, 45136 Essen
- Kontakt
- planung-und-vergabe@
jobcenter.essen.de - Auskünfte
- Stadt Essen - JobCenter Essenplanung-und-vergabe@
jobcenter.essen.de
Bei uns erfasst
- Einzelaufträge Sprachmittlung09.10.2026 · 16 Angebote
- Sprachmittlung im Festeinsatz27.08.2026 · 19 Angebote
- Neue Wege - Neue Chancen13.07.2026 · 1 Angebot
- BewerbungsSchmiede06.07.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (354 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RSL Berufsbildung GmbH11 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH6 Zuschläge
- HAZ Arbeit + Zukunft e.V.6 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- TÜV Rheinland Akademie GmbH5 Zuschläge
- bfw - Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (bfw5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- ZAW - Fachinformatiker/in FR Systemintegration - UlmBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 16.12.2026
- ZAW - Kraftfahrzeugmechatroniker/-in - SengwardenBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 09.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7e6e24f-8523-4150-8bb6-250598ce2880.