CDR Implementierung und Betrieb
UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen GBE-2025-0646veröffentlicht 08.09.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.04.2026 – 31.03.2027
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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- VMWare 2027Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) · MainzFrist 09.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.04.2026 – 31.03.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55131, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsverzeichnis25 %
- Teststellung20 %
- Lösungskonzepte25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Implementierung und der Betrieb eines Clinical Data Repository (CDR) für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KöR (im Folgenden "UM"). Nähere Informationen zum Ausschreibungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs allen interessierten Unternehmen bereitgestellt. Den qualifizierten Bewerbern wird zu Beginn der Angebotsphase ein ausführliches Leistungsverzeichnis, Konzeptvorlagen, eine detaillierte Beschreibung der Teststellung, Preisblatt sowie ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt.
Gegenstand nach CPV
- 48180000MedizinsoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- LeistungsverzeichnisDas detaillierte Leistungsverzeichnis wird im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Im Leistungsverzeichnis sind KANN-Kriterien mit einer jeweils zugehörigen Punktzahl hinterlegt. Die Bieter haben in den dafür vorgesehenen Spalten verbindlich anzugeben, ob das jeweilige KANN-Kriterium erfüllt wird. Auf Basis dieser Selbstauskünfte wird die Gesamtpunktzahl für die KANN-Kriterien ermittelt, welche in die Bewertung der Kategorie Qualität einfließt.
- Qualität
- TeststellungDer Bieter hat im Rahmen der Teststellung vier Testfälle zu demonstrieren: - Testfall Admin Funktionalitäten (in der Bewertung der Teststellung mit 40% gewichtet). In diesem Testfall soll geprüft werden, ob das CDR zentrale Administrationsaufgaben zuverlässig, konsistent und umfassend unterstützt. - Testfall Klinische Versorgung (in der Bewertung der Teststellung mit 30% gewichtet). In diesem Testfall soll geprüft werden, ob das Patientendashboard sowie die klinischen Funktionen des CDR eine vollständige und intuitive Unterstützung der Versorgung bieten. - Testfall Qualitäts- und Casemanagement (in der Bewertung der Teststellung mit 20% gewichtet). In diesem Testfall soll geprüft werden, ob das CDR die Behandlungs- und Prozessqualität durch Monitoring- und Steuerungsfunktionen effektiv unterstützt. - Testfall Forschung (in der Bewertung der Teststellung mit 10% gewichtet). In diesem Testfall soll geprüft werden, ob das CDR Forschungsanforderungen zuverlässig, konsistent und datenschutzkonform unterstützt.
- Qualität
- LösungskonzepteDer Bieter hat vier Lösungskonzepte einzureichen: Informationssicherheit (25%) Applikationstechnik (25%) Projektvorgehen (25%) Betrieb (25%) Weitere Details sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Als Mindestanforderung ist eine Projektreferenz einer laufenden oder produktiven CDR-Implementierung an einem Krankenhaus mit mehr als 200 Betten in der EU oder in der Schweiz vorzuweisen. Die Beauftragung muss innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre (01.01.2020-31.12.2024) oder im la … ganz lesenkürzer
Als Mindestanforderung ist eine Projektreferenz einer laufenden oder produktiven CDR-Implementierung an einem Krankenhaus mit mehr als 200 Betten in der EU oder in der Schweiz vorzuweisen. Die Beauftragung muss innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre (01.01.2020-31.12.2024) oder im laufenden Geschäftsjahr 2025 bis einschließlich 30.09.2025 erfolgt sein. Eine Projektreferenz gilt als laufend, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags in aktiver Umsetzung befindet. Als aktiv laufend gilt ein Projekt nur, wenn ein verbindlicher Auftrag durch den Endkunden erteilt wurde, sich das Projekt in der Implementierungsphase befindet und ein konkret terminierter Go-Live mit dem Kunden vereinbart ist. Eine Projektreferenz gilt als produktiv, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags im Echtbetrieb befindet und durch klinische oder administrative Endanwender genutzt wird. Nicht zugelassen sind Referenzprojekte in denen das CDR ausschließlich oder überwiegend (Nutzungsgrad höher als 50%) als technisches Backend für ein Patientenportal im Sinne des Fördertatbestands 2 ("Patientenportale") gemäß des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) dienen soll/dient. Darüber hinaus werden keine Referenzprojekte zugelassen, bei denen lediglich die technische Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum (DIZ) gemäß der Medizininformatik-Initiative (MII) ohne kliniknahe Nutzung durch Versorgungspersonal implementiert wird/wurde. Ausgeschlossen sind zudem Referenzprojekte, bei denen das CDR ausschließlich oder überwiegend (Nutzungsgrad höher als 50%) als technisches Datenbackend für nationale oder regionale, staatlich beauftragte elektronische Patientenakten-Infrastrukturen eingesetzt werden soll/wird.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten zur Erfüllung der ausgeschriebenen Aufgaben verfügen. Zu diesem Zweck haben die Unternehmen die Anzahl der Gesamtbeschäftigten im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (2024) anzugeben. Als Mindestanforderung müssen Bewerber im letzten ab … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten zur Erfüllung der ausgeschriebenen Aufgaben verfügen. Zu diesem Zweck haben die Unternehmen die Anzahl der Gesamtbeschäftigten im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (2024) anzugeben. Als Mindestanforderung müssen Bewerber im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (2024) im Durchschnitt mindestens 20 festangestellte Beschäftigte nachweisen, welche jeweils das Sprachniveau C1 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch aufweisen.- Spezifischer Jahresumsatz
Die vom Bewerber mit dem angebotenen Produkt erzielten Umsätze (netto) der vergangenen drei Geschäftsjahre müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Zu diesem Zweck haben die Unternehmen die über die letzten drei Geschäftsjahre … ganz lesenkürzer
Die vom Bewerber mit dem angebotenen Produkt erzielten Umsätze (netto) der vergangenen drei Geschäftsjahre müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Zu diesem Zweck haben die Unternehmen die über die letzten drei Geschäftsjahre (2022 bis 2024) mit dem angebotenen CDR-Produkt erzielten Umsätze anzugeben. Als Mindestanforderung ist ein aufsummierter Umsatz mit dem angebotenen CDR-Produkt in Höhe von insgesamt mindestens 5 Mio. EUR netto über die vergangenen 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Vorlage der Versicherungsnachweise spätestens zum Vertragsb … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Vorlage der Versicherungsnachweise spätestens zum Vertragsbeginn. Mindestanforderung: Die Betriebs-/Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden aufweisen. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied diesen Nachweis vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Beachtung der Pflicht zur Tariftreue nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. 2. Im Auftragsfall verp … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Beachtung der Pflicht zur Tariftreue nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. 2. Im Auftragsfall verpflichtet sich der Bewerber, die in der Anlage IT-Sicherheitsanforderungen aufgeführten Sicherheitsanforderungen umzusetzen, soweit sie auf den Auftragsgegenstand Anwendung finden. 3. Die auf dem Klinikumsgelände zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des Bewerbers und seiner Nachunternehmer müssen über einen ausreichenden Masernimpfschutz verfügen. Zu diesem Zweck ist für die betreffenden Personen ein Nachweis über zwei Masernimpfungen vorzulegen, alternativ eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt (Labornachweis) oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA8M
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Langenbeckstrasse 1, 55131 Mainz
- Website
- unimedizin-mainz.de
- Kontakt
- einkauf-it-vb-wb@
unimedizin-mainz.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f082e6b0-2bcc-465f-a599-c516f0618ce0.