CBRN-Probenahmeausstattung
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B19.18 - 0346/24/VV : 2veröffentlicht 18.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,85 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (41 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,85 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,85 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 14 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten133 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über CBRN Probenahmesatz
Beschreibung des Loses
Seit einigen Jahren wird von den Katastrophenschutzeinheiten für die Probennahme zur Gefahrenabwehr die CBRN-Probenahmeausstattung des Bundes genutzt. Dieser Ausstattungssatz ermöglicht die Probennahme und Vorbereitung zum Transport von B-, C- und RN-Verdachtsproben. Durch das dafür genutzte, spezielle Rucksacksystem ist zudem die Handhabbarkeit auch unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen (Chemikalienschutzanzüge), realisierbar. Damit eine Unterbringung der Ausstattungsteile in den vorhandenen Staufächern der CBRN-Erkundungswagen möglich ist, müssen die in den jeweiligen technischen Beschreibungen festgelegten Maximalgrößen zwingend eingehalten werden. Bei der Lagerung der Ausstattung in den Fahrzeugen ist ein Temperaturbereich von 0 °C bis 40 °C möglich. Der CBRN Probenahmesatz besteht aus drei Packstücken. Es sind zwei baugleiche mit vorgeschriebenen Packstücken bestückte Rucksäcke, aufgeteilt in Rucksack B (B Probennahme) und einem Rucksack C (C und RN Probennahme) und eine Ersatzmaterialkiste mit Ersatz- bzw. Verbrauchsmaterial anzubieten. Bei den zwei Rucksäcken handelt es sich um Einmalmaterialien, da eine erfolgreiche Dekontamination besonders im Bereich B nicht sichergestellt werden kann. Ausgeschrieben ist eine 24-monatige Rahmenvereinbarung mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr über die Lieferung der oben genannten CBRN-Probenahmesätze (Komplettsatz) sowie der einzelnen Satzbestandteile (Ersatzbedarf). Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen über das Kaufhaus des Bundes (KdB).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.850.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 133 Tage
- Angebotsöffnung
- 04.09.2025, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. 1.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei … ganz lesenkürzer
1. Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. 1.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "VU07_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. 1.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "VU08_Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. 1.3 Unternehmensdaten Das Formular "VU09_Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. 2. Angebotsformular und Preisblatt Für die erforderlichen Preisangaben liegen den Vergabeunterlage das Dokument "VU05_Preisblatt" sowie der Vordruck "VU04_Angebotsformular" bei. In dem Preisblatt können pro Artikel bis zu zwei Preisstufen angegeben werden. Die Preisstufe I gibt den Netto-Preis je Einheit in Euro bei einem KdB-Abruf im 1. bzw. 2. Vertragsjahr wieder, Preisstufe II umfasst die Preise im 3. und 4. Vertragsjahr. Wird die Preisstufe II nicht genutzt/befüllt, gilt die Preisstufe I für die gesamte Vertragslaufzeit. Weitere Preisstufen sind nicht zulässig. In dem Preisblatt werden Faktoren genutzt, die ausschließlich zur Wirtschaftlichkeitsberechnung der Angebotsbewertung dienen. Sie sollen eine Gewichtung der Abrufwahrscheinlichkeit wiedergeben. Dabei wird der Faktor 0,5 für Positionen mit einer geringen Nachfrage (Austausch z.B. nur bei Zerstörung notwendig), der Faktor 1 für Verbrauchsmaterialien (deren Austausch in einem Zeitraum von 4 Jahren zu erwarten ist) und abweichende Werte (Lfd. Nr. im Preisblatt 27; 31; 42; 46; 47; 63; 66; 69; 70) für Positionen mit einem Ablaufdatum verwendet. Daraus kann keine Abnahmeverpflichtung abgeleitet werden. Da bereits eine Faktorisierung der Abrufwahrscheinlichkeiten Berücksichtigung findet, ergibt sich der in der Angebotsbewertung berücksichtigte Preis aus dem arithmetischen Mittelwert der Preisstufen I und II. Davon abweichende Regelungen sind nicht zulässig und führen aufgrund der Unvergleichbarkeit der Angebote zwingend zum Ausschluss von der weiteren Prüfung und Wertung. Der mit dem Preisblatt ermittelte bewertungsrelevante Gesamtpreis ist in den Vordruck "VU04_Angebotsformular" zu übernehmen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen insbesondere der "VU12_Leistungsbeschreibung" aufgestellten Anforderungen umfassen - sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft - als auch die von Dritten (insbesondere von Unterauftragnehmerinnen) zu erbringenden Leistungen. 3. Nachweise und Erklärungen zur Leistung 3.1 Erläuterung der angebotenen Artikel Zu jedem angebotenen Artikel sind verbindlich und detailliert Hersteller, Produkt- und /oder Typ-bezeichnungen und ggf. Artikelnummern anzugeben. Bei Sonder- …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (41 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Henkel GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- Peter Schmitt GmbH6 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig5 Zuschläge
- Carl Henkel GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Dräger Safety AG & Co. KGaA4 Zuschläge
- Dönges4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04844a11-e788-4bd7-a812-07b186b6eda0.