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Angebotsfristseit 428 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (41 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
3,85 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,85 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    133 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über CBRN Probenahmesatz

Beschreibung des Loses

Seit einigen Jahren wird von den Katastrophenschutzeinheiten für die Probennahme zur Gefahrenabwehr die CBRN-Probenahmeausstattung des Bundes genutzt. Dieser Ausstattungssatz ermöglicht die Probennahme und Vorbereitung zum Transport von B-, C- und RN-Verdachtsproben. Durch das dafür genutzte, spezielle Rucksacksystem ist zudem die Handhabbarkeit auch unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen (Chemikalienschutzanzüge), realisierbar. Damit eine Unterbringung der Ausstattungsteile in den vorhandenen Staufächern der CBRN-Erkundungswagen möglich ist, müssen die in den jeweiligen technischen Beschreibungen festgelegten Maximalgrößen zwingend eingehalten werden. Bei der Lagerung der Ausstattung in den Fahrzeugen ist ein Temperaturbereich von 0 °C bis 40 °C möglich. Der CBRN Probenahmesatz besteht aus drei Packstücken. Es sind zwei baugleiche mit vorgeschriebenen Packstücken bestückte Rucksäcke, aufgeteilt in Rucksack B (B Probennahme) und einem Rucksack C (C und RN Probennahme) und eine Ersatzmaterialkiste mit Ersatz- bzw. Verbrauchsmaterial anzubieten. Bei den zwei Rucksäcken handelt es sich um Einmalmaterialien, da eine erfolgreiche Dekontamination besonders im Bereich B nicht sichergestellt werden kann. Ausgeschrieben ist eine 24-monatige Rahmenvereinbarung mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr über die Lieferung der oben genannten CBRN-Probenahmesätze (Komplettsatz) sowie der einzelnen Satzbestandteile (Ersatzbedarf). Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen über das Kaufhaus des Bundes (KdB).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.850.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
133 Tage
Angebotsöffnung
04.09.2025, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. 1.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei … ganz lesen1. Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. 1.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "VU07_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. 1.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "VU08_Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. 1.3 Unternehmensdaten Das Formular "VU09_Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. 2. Angebotsformular und Preisblatt Für die erforderlichen Preisangaben liegen den Vergabeunterlage das Dokument "VU05_Preisblatt" sowie der Vordruck "VU04_Angebotsformular" bei. In dem Preisblatt können pro Artikel bis zu zwei Preisstufen angegeben werden. Die Preisstufe I gibt den Netto-Preis je Einheit in Euro bei einem KdB-Abruf im 1. bzw. 2. Vertragsjahr wieder, Preisstufe II umfasst die Preise im 3. und 4. Vertragsjahr. Wird die Preisstufe II nicht genutzt/befüllt, gilt die Preisstufe I für die gesamte Vertragslaufzeit. Weitere Preisstufen sind nicht zulässig. In dem Preisblatt werden Faktoren genutzt, die ausschließlich zur Wirtschaftlichkeitsberechnung der Angebotsbewertung dienen. Sie sollen eine Gewichtung der Abrufwahrscheinlichkeit wiedergeben. Dabei wird der Faktor 0,5 für Positionen mit einer geringen Nachfrage (Austausch z.B. nur bei Zerstörung notwendig), der Faktor 1 für Verbrauchsmaterialien (deren Austausch in einem Zeitraum von 4 Jahren zu erwarten ist) und abweichende Werte (Lfd. Nr. im Preisblatt 27; 31; 42; 46; 47; 63; 66; 69; 70) für Positionen mit einem Ablaufdatum verwendet. Daraus kann keine Abnahmeverpflichtung abgeleitet werden. Da bereits eine Faktorisierung der Abrufwahrscheinlichkeiten Berücksichtigung findet, ergibt sich der in der Angebotsbewertung berücksichtigte Preis aus dem arithmetischen Mittelwert der Preisstufen I und II. Davon abweichende Regelungen sind nicht zulässig und führen aufgrund der Unvergleichbarkeit der Angebote zwingend zum Ausschluss von der weiteren Prüfung und Wertung. Der mit dem Preisblatt ermittelte bewertungsrelevante Gesamtpreis ist in den Vordruck "VU04_Angebotsformular" zu übernehmen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen insbesondere der "VU12_Leistungsbeschreibung" aufgestellten Anforderungen umfassen - sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft - als auch die von Dritten (insbesondere von Unterauftragnehmerinnen) zu erbringenden Leistungen. 3. Nachweise und Erklärungen zur Leistung 3.1 Erläuterung der angebotenen Artikel Zu jedem angebotenen Artikel sind verbindlich und detailliert Hersteller, Produkt- und /oder Typ-bezeichnungen und ggf. Artikelnummern anzugeben. Bei Sonder- …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

131vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (116 Lose mit Angabe)
240.914 €Zuschlagswert im Median
170.625 € – 307.190 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04844a11-e788-4bd7-a812-07b186b6eda0.