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CAU Abfallentsorgung

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 1144/2025veröffentlicht 13.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 357 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
41 Monate01.03.2026 – 31.07.2029, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24118, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 8 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Entsorgungsdienstleistungen für die CAU zu Kiel

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Entsorgungsdienstleistungen: - Abfallmanagement zur Förderung des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Abfällen der CAU - Bewirtschaftung und Sauberhaltung der Abfallplätze (Trashpoints) einschließlich Unterstützung der Wertstofftrennung - Abfuhr und Verwertung regelmäßig anfallender Abfälle von dezentralen Abfallplätzen der CAU einschließlich Behältergestellung - Abfuhr und Verwertung unregelmäßig anfallender Abfälle der CAU wie Sperrmüll, Altholz, Elektroschrott, Grünabfall u. a., Übernahme teils lose, teils durch Containerabfuhr - Datenschützende Entsorgung von Akten und anderen Datenträgern - Leerung von Straßenpapierkörben (für Mischabfall und Raucherabfall) und - gelegentliche Personalgestellung für abfallbezogene Arbeiten. Jährlich sind im Mittel rund 750 t Abfall zu entsorgen. Für Näheres siehe Kap. 3 der Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote und der geeigneten Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses ist das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis. Der Bewertungspreis setzt sich zusammen aus: - dem Jahres-Angebotspreis (Bruttosumme nach Preisblatt) und - einem etwaigen Malus (Festpreis) für den Fall, dass gebrauchte Papierhandtücher nicht zusammen mit dem sonstigen Altpapier übernommen und stofflich verwertet werden können (vgl. Kap. 3.9.6 der Vergabeunterlagen).

Eignung12 von 12 angegeben

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
BB 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Eintragung in das Handelsregister
BB 2: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher" ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
WL 1: Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben.
Spezifischer Jahresumsatz
WL 2: Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben. Als ähnliche Leistung gelten hier Abfuhr- und Abfallmanagementleistungen für Siedlungsabfälle.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
BL 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil sind Referenzen zu benennen: Eigenerklärung, dass und für wen das Unternehmen ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (mindestens eine Referenz je nachfol … ganz lesenBL 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil sind Referenzen zu benennen: Eigenerklärung, dass und für wen das Unternehmen ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (mindestens eine Referenz je nachfolgendem Spiegelpunkt, ggf. dieselbe): - Abfuhr von Verwertungsabfällen, z.B. AzV, PPK oder LVP, über Umleerbehälter - Unterstützung der Wertstofftrennung vergleichbar mit Pos. 3 des Preisblatts (Näheres hierzu siehe Vergabeunterlagen) - Abfallmanagement und Beratung für Unternehmen Dabei ist je Referenz mindestens der Auftragsgegenstand (einschl. Abfallarten und Gesamtabfallmenge pro Jahr), die Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben. Sollte das Unternehmen keine Referenz zur Unterstützung der Wertstofftrennung vergleichbar mit Pos. 3 vorweisen können, ist zu erklären, dass es sich in der Lage sieht, dies rechtskonform durchführen zu können (insbesondere hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Mitarbeiter).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
BL 2: Für den Bieter sind Angaben zur Ausstattung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung oder Betriebsstätte zu machen: Personal, Abfuhrfahrzeuge, Lager- und Umschlagsmöglichkeiten, ggf. eigene Behandlungsanlagen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
BL 2: Für den Bieter sind Angaben zur Ausstattung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung oder Betriebsstätte zu machen, u. a. zum Personal.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
BL 3: Für den Bieter ist als Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen: Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Sammeln und Befördern" der vorgesehenen Abfallarten (Bieter: mindestens Abfallart 200103) sowie für "Lagern" und/oder "Behandeln" soweit vom Unternehmen selbst vorgesehen, oder Darlegung einer … ganz lesenBL 3: Für den Bieter ist als Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen: Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Sammeln und Befördern" der vorgesehenen Abfallarten (Bieter: mindestens Abfallart 200103) sowie für "Lagern" und/oder "Behandeln" soweit vom Unternehmen selbst vorgesehen, oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS. BL 3: Für Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher ist ein solcher Nachweis (nur) für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil vorzulegen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 4: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Behandeln/Verwerten von AzV (soweit nicht durch den Bieter selbst ausgeführt) ist vorzulegen: Efb-Zertifikat(e) … ganz lesenFolgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 4: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Behandeln/Verwerten von AzV (soweit nicht durch den Bieter selbst ausgeführt) ist vorzulegen: Efb-Zertifikat(e) der Anlage(n), die in LU 2 für die Vorbehandlung oder Verwertung von gemischtem AzV benannt werden. Bei Sortieranlagen ist zudem die Einhaltung der technischen Anforderungen der GewAbfV nachzuweisen. Bei MVAen reicht ein Nachweis der Einhaltung des R1-Kriteriums. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung sowie eine technische Beschreibung der etwaigen Sortieranlage beizufügen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 5: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Verwerten von Elektroaltgeräten ist vorzulegen: Nachweis der Anerkennung der für Elektroaltgeräte (SG 1, 2, 4 und 5) vorgesehenen Zielanlage(n) als Erstbehandlungsanlage gemäß ElektroG.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 6: Zur Qualitätssicherung der datengeschützten Aktenentsorgung ist vorzulegen: Nachweis, dass die vorgesehene datengeschützte Aktenentsorgung der Sicherheitsstufe P-3 gemäß DIN 66399 entspricht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich maximal 3mal um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG oder der AN ihn bis spätestens 9 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
14.11.2025, 10:01 Uhr. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
verlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - und für die Erstattung von Üb … ganz lesenverlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Summe der Bruttobeträge gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit der Mindestlaufzeit des Vertrags. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bürgschaftsurkunde ist einen Monat nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Der AN kann eine Bürgschaft stellen, die kalenderjährlich auf 5 % der jeweiligen Restauftragssumme reduziert ist.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften … ganz lesenLeistung: Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Regelungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns abzugeben (siehe Nr. 5.5 der Vergabeunterlagen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gege … ganz lesenGemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe gemäß § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sich … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.3 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ51CM#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
Anschrift
Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4ff517f-c2a8-4ffb-b489-f9e493ded599.