CAU Abfallentsorgung
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 1144/2025veröffentlicht 13.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 41 Monate
- 01.03.2026 – 31.07.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Rückbauprojekt GalvanoSeehafen Kiel GmbH & CO. KG · KielFrist 30.11.2026
- RV Übernahme best.Touren mit 1 besetzten Abfallsammelfzg für Abh.u.Transport von gem.Siedlungsabf.Zweckverband Ostholstein · SierksdorfFrist 12.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Verwertung von Sperrmüll 2027 -29Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin · NorderstedtFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 41 Monate01.03.2026 – 31.07.2029, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24118, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Entsorgungsdienstleistungen für die CAU zu Kiel
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Entsorgungsdienstleistungen: - Abfallmanagement zur Förderung des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Abfällen der CAU - Bewirtschaftung und Sauberhaltung der Abfallplätze (Trashpoints) einschließlich Unterstützung der Wertstofftrennung - Abfuhr und Verwertung regelmäßig anfallender Abfälle von dezentralen Abfallplätzen der CAU einschließlich Behältergestellung - Abfuhr und Verwertung unregelmäßig anfallender Abfälle der CAU wie Sperrmüll, Altholz, Elektroschrott, Grünabfall u. a., Übernahme teils lose, teils durch Containerabfuhr - Datenschützende Entsorgung von Akten und anderen Datenträgern - Leerung von Straßenpapierkörben (für Mischabfall und Raucherabfall) und - gelegentliche Personalgestellung für abfallbezogene Arbeiten. Jährlich sind im Mittel rund 750 t Abfall zu entsorgen. Für Näheres siehe Kap. 3 der Vergabeunterlagen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote und der geeigneten Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses ist das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis. Der Bewertungspreis setzt sich zusammen aus: - dem Jahres-Angebotspreis (Bruttosumme nach Preisblatt) und - einem etwaigen Malus (Festpreis) für den Fall, dass gebrauchte Papierhandtücher nicht zusammen mit dem sonstigen Altpapier übernommen und stofflich verwertet werden können (vgl. Kap. 3.9.6 der Vergabeunterlagen).
Eignung12 von 12 angegeben
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- BB 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
- Eintragung in das Handelsregister
- BB 2: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher" ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- WL 1: Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben.
- Spezifischer Jahresumsatz
- WL 2: Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben. Als ähnliche Leistung gelten hier Abfuhr- und Abfallmanagementleistungen für Siedlungsabfälle.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
BL 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil sind Referenzen zu benennen: Eigenerklärung, dass und für wen das Unternehmen ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (mindestens eine Referenz je nachfol … ganz lesenkürzer
BL 1: Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil sind Referenzen zu benennen: Eigenerklärung, dass und für wen das Unternehmen ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (mindestens eine Referenz je nachfolgendem Spiegelpunkt, ggf. dieselbe): - Abfuhr von Verwertungsabfällen, z.B. AzV, PPK oder LVP, über Umleerbehälter - Unterstützung der Wertstofftrennung vergleichbar mit Pos. 3 des Preisblatts (Näheres hierzu siehe Vergabeunterlagen) - Abfallmanagement und Beratung für Unternehmen Dabei ist je Referenz mindestens der Auftragsgegenstand (einschl. Abfallarten und Gesamtabfallmenge pro Jahr), die Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben. Sollte das Unternehmen keine Referenz zur Unterstützung der Wertstofftrennung vergleichbar mit Pos. 3 vorweisen können, ist zu erklären, dass es sich in der Lage sieht, dies rechtskonform durchführen zu können (insbesondere hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Mitarbeiter).- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- BL 2: Für den Bieter sind Angaben zur Ausstattung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung oder Betriebsstätte zu machen: Personal, Abfuhrfahrzeuge, Lager- und Umschlagsmöglichkeiten, ggf. eigene Behandlungsanlagen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- BL 2: Für den Bieter sind Angaben zur Ausstattung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung oder Betriebsstätte zu machen, u. a. zum Personal.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
BL 3: Für den Bieter ist als Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen: Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Sammeln und Befördern" der vorgesehenen Abfallarten (Bieter: mindestens Abfallart 200103) sowie für "Lagern" und/oder "Behandeln" soweit vom Unternehmen selbst vorgesehen, oder Darlegung einer … ganz lesenkürzer
BL 3: Für den Bieter ist als Nachweis der Qualitätssicherung vorzulegen: Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Sammeln und Befördern" der vorgesehenen Abfallarten (Bieter: mindestens Abfallart 200103) sowie für "Lagern" und/oder "Behandeln" soweit vom Unternehmen selbst vorgesehen, oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS. BL 3: Für Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher ist ein solcher Nachweis (nur) für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil vorzulegen.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 4: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Behandeln/Verwerten von AzV (soweit nicht durch den Bieter selbst ausgeführt) ist vorzulegen: Efb-Zertifikat(e) … ganz lesenkürzer
Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 4: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Behandeln/Verwerten von AzV (soweit nicht durch den Bieter selbst ausgeführt) ist vorzulegen: Efb-Zertifikat(e) der Anlage(n), die in LU 2 für die Vorbehandlung oder Verwertung von gemischtem AzV benannt werden. Bei Sortieranlagen ist zudem die Einhaltung der technischen Anforderungen der GewAbfV nachzuweisen. Bei MVAen reicht ein Nachweis der Einhaltung des R1-Kriteriums. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung sowie eine technische Beschreibung der etwaigen Sortieranlage beizufügen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 5: Als Nachweis der Qualitätssicherung für das Verwerten von Elektroaltgeräten ist vorzulegen: Nachweis der Anerkennung der für Elektroaltgeräte (SG 1, 2, 4 und 5) vorgesehenen Zielanlage(n) als Erstbehandlungsanlage gemäß ElektroG.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Folgendes wird nur vom für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter abgefragt, kann aber auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden! BL 6: Zur Qualitätssicherung der datengeschützten Aktenentsorgung ist vorzulegen: Nachweis, dass die vorgesehene datengeschützte Aktenentsorgung der Sicherheitsstufe P-3 gemäß DIN 66399 entspricht.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich maximal 3mal um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG oder der AN ihn bis spätestens 9 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.11.2025, 10:01 Uhr. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
verlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - und für die Erstattung von Üb … ganz lesenkürzer
verlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Summe der Bruttobeträge gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit der Mindestlaufzeit des Vertrags. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bürgschaftsurkunde ist einen Monat nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Der AN kann eine Bürgschaft stellen, die kalenderjährlich auf 5 % der jeweiligen Restauftragssumme reduziert ist.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften … ganz lesenkürzer
Leistung: Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Regelungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns abzugeben (siehe Nr. 5.5 der Vergabeunterlagen).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gege … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe gemäß § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sich … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.3 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ51CM#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
- Anschrift
- Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel
- Website
- uni-kiel.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH4 Zuschläge
- MBA Neumünster GmbH4 Zuschläge
- EBS Concept GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Betriebsamt / Abfall und Verwaltung - Annahme und Verwertung von Grünabfällen 2027Stadt Norderstedt - Die OberbürgermeisterinFrist 24.11.2026
- Grundinstandsetzung Wehr Geesthacht - Kampfmittel- und Baugrunderkundung Verladestelle / MontageplatzWasserstraßen-Neubauamt HannoverFrist 10.11.2026
- Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum LauenburgZweckverband Bioabfallverwertung SüdholsteinFrist 16.11.2026
- Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen 2030 bis 2049Kreis SteinburgFrist 10.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4ff517f-c2a8-4ffb-b489-f9e493ded599.