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vergebenEU-weitDienstleistungen

Cateringleistungen Schauinsland-Reisen-Arena Duisburg

Duisburger Stadionmanagement GmbH · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Catering_DSMveröffentlicht 17.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 443 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 111 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
59,81 Mio. €
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Duisburg47055, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Konzessionsgebühr Public Catering60 %
  • Konzepte zur Leistungserbringung (Catering, Realisierung der Investitionsmaßnahmen, Wirtschaftlichkeit, Organisationsmodell, Personal inkl. Erfahrung und Qualifikation der Schlüsselpersonen und Nachhaltigkeit)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der vergebende Auftrag umfasst die Catering- und Bewirtschaftungskonzession für die "Schauinsland-Reisen-Arena" in Duisburg. Der Konzessionsnehmer muss zu Beginn des Konzessionszeitraums unter anderem in ein Mehrwegbechersystem, ein bargeldloses Kassensystem sowie in die Ausstattung der Kioske, Küchen und der gastronomischen Infrastruktur in den Hospitality-Bereichen investieren. Die Konzession berechtigt ihn, während der Veranstaltungen in der "Schauinsland-Reisen-Arena" auf eigene Rechnung Speisen und Getränke anzubieten. Die Laufzeit der Konzession beträgt 10 Jahre. Der Auftraggeber verwendet dieses Bekanntmachungsformular in Ermangelung eines auf die Vergabe von Konzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich der Auftraggeber ausdrücklich nicht selbst. Das Konzessionsvergaberecht (KonzVgV und GWB) finden Anwendung.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens waren die Cateringleistungen in der "Schauinsland-Reisen-Arena", Margaretenstraße 5-7, 47055 Duisburg. Die Arena wird von der Duisburger Stadionmanagement GmbH (DSM) betrieben. Eigentümer der Arena ist die Stadt Duisburg. Hauptnutzer der Arena sind der Fußballverein MSV Duisburg und das American Football-Team Rhein Fire. Gegenstand der Konzession ist die umfassende Erbringung der Cateringleistungen in den GA-Bereichen (Public Catering) sowie in den Hospitality-Bereichen der Arena (VIP-Catering) bei sämtlichen dort stattfindenden Veranstaltungen. Dazu gehört die zielgruppenspezifische Bewirtschaftung der stationären Kioske, der Betrieb mobiler Verkaufseinheiten sowie die Versorgung der Gäste in den 41 Logen und auf den 1.789 Business Seats bei Veranstaltungen des MSV Duisburg und bei Großveranstaltungen wie den Spieltagen von Rhein Fire. Ebenfalls ist die Bewirtschaftung von Dritt- und MICE-Veranstaltungen in den Hospitality-Bereichen Gegenstand der Konzession. Die Konzession berechtigt den Konzessionsnehmer, während der Veranstaltungen in der "Schauinsland-Reisen-Arena" auf eigene Rechnung Speisen und Getränke anzubieten. Zu diesem Zwecke erhält der Konzessionär das Nutzungsrecht an den Catering-Bereichen der "Schauinsland-Reisen-Arena". Der Konzessionär verpflichtet sich, die gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften als auch Vorgaben seitens der Verbände DFB, DFL, UEFA oder FIFA sicherzustellen. Im Rahmen der Leistungserbringung sind unter anderem Investitionsverpflichtungen in ein Mehrwegbechersystem, ein bargeldloses Kassensystem sowie in die Ausstattung der Kioske, Küchen und der gastronomischen Infrastruktur in den Hospitality-Bereichen zu erfüllen. Daneben wird die DSM zu Beginn des Konzessionszeitraums in die Cateringausstattung und die Instandsetzung der Cateringbereiche (Küchen und Kioske) investieren. Die Konzession beinhaltet darüber hinaus die Personalrekrutierung, -organisation, -schulung sowie -entwicklung, die Aufstellung eines Hygienekonzepts nach HACCP-Richtlinien, die Wartung und Instandhaltung der eingebrachten Ausstattungsgegenstände sowie die Entwicklung und Umsetzung eines Nachhaltigkeitskonzepts. Bei der Leistungserbringung arbeitet der Konzessionär sowohl eng mit der DSM als auch dem MSV Duisburg, Rhein Fire und anderen Nutzern sowie deren Exklusivpartnern und -lieferanten zusammen. Die Konzessionsabgabe für die Einräumung der Konzession setzt sich aus einem fixen und einem variablen Abgabenanteil zusammen. Der Caterer zahlt für sämtliche ihm zugutekommende Leistungen einen vom Nettoumsatz abhängigen variablen Anteil der Konzessionsabgabe für MSV-, Groß- (u.a. Veranstaltungen von Rhein Fire) und Drittveranstaltungen. Die DSM erhebt auf sämtliche Nettoumsätze aus der gastronomischen Bewirtschaftung von Drittveranstaltungen eine Konzessionsgebühr in Höhe von 10%. Darüber hinaus zahlt der Konzessionsnehmer für die Nutzung der Cateringeinrichtungen, Lager- und Büroflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.605 qm monatlich eine feste Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe wird über die Laufzeit des Vertrages wertgesichert. Die Laufzeit des Konzessionsvertrages beträgt zehn Jahre, beginnend zum 1. Juli 2026 und endend am 30. Juni 2036. Zusätzlich wird der obsiegende Bieter eine Drei-Parteien-Vereinbarung über die Bewirtschaftung des VIP-Bereichs mit der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA und der DSM abschließen. Die Drei-Parteien-Vereinbarung umfasst insbesondere die Ausgestaltung der Cateringkonzeption, der Kostenverteilung und der Preisgestaltung der Bewirtschaftung der "Schauinsland-Reisen Arena" im Public- und VIP-Bereich. Zielsetzung ist es, dass die im Catering Vertrag geschlossenen Regelungen in Bezug auf das Service Level Agreement auch von den Hauptnutzern Duisburg vertraglich festgelegt werden. Des Weiteren soll die Vereinbarung Preisanpassungsmechanismen über die Laufzeit der Verträge festlegen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzessionsgebühr Public Catering60 %
Konzepte zur Leistungserbringung (Catering, Realisierung der Investitionsmaßnahmen, Wirtschaftlichkeit, Organisationsmodell, Personal inkl. Erfahrung und Qualifikation der Schlüsselpersonen und Nachhaltigkeit)40 %
Preis
Konzessionsgebühr Public CateringDas Zuschlagskriterium setzte sich wie folgt zusammen: Konzessionsgebühr Public Catering bei MSV-Veranstaltungen (50 %) und Konzessionsgebühr Public Catering bei Großveranstaltungen (10 %).
Qualität
Konzepte zur Leistungserbringung (Catering, Realisierung der Investitionsmaßnahmen, Wirtschaftlichkeit, Organisationsmodell, Personal inkl. Erfahrung und Qualifikation der Schlüsselpersonen und Nachhaltigkeit)Das Zuschlagskriterium setzte sich wie folgt zusammen: Cateringkonzept (17,5 %), Realisierungskonzept (7,5 %), Organisations- & Personalkonzept (10 %) und Nachhaltigkeitskonzept (5 %).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit des geschlossenen Konzessionsvertrages … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit des geschlossenen Konzessionsvertrages gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB nur festgestellt werden kann, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMBJM#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Supreme Sports Hospitality GmbH, Frankfurt am Main3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Duisburger Stadionmanagement GmbH
Anschrift
Margaretenstraße 5-7, 47055 Duisburg
Kontakt
info@dsm-duisburg.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 554 (Servieren von Getränken) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea0facd7-0690-441a-bcd9-2a34446ff9a4.