Campus-Management-System AZV
Ausbildungszentrum für Verwaltung · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DP-2025000021veröffentlicht 25.04.2025erstmals 25.04.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 18 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 18 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 18 Monatenan Ausbildungszentrum für Verwaltung
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) plant ein Campus-Management-System (CaMS) einzuführen. Mit dieser Maßnahme sollen die verschiedenen Organisationseinheiten der FHVD optimal unterstützt werden, um langfristig eine effiziente und ökonomische Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten in den einzelnen Dezernaten und Fachbereichen sicherzustellen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung6 von 6 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Gesamtumsatz [Auswertung der ANLAGE Fragebogen Eignung] Zur Angabe der Umsatzkennzahlen ist die ANLAGE Fragebogen Eignung (Abschnitt „Umsatzkennzahlen“ für die letzten drei … ganz lesenkürzer
Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Gesamtumsatz [Auswertung der ANLAGE Fragebogen Eignung] Zur Angabe der Umsatzkennzahlen ist die ANLAGE Fragebogen Eignung (Abschnitt „Umsatzkennzahlen“ für die letzten drei Geschäftsjahre mit dem Teilnahmeantrag vollständig aus-gefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Umsatzkennzahlen eine kontinuierliche Umsatzentwicklung beschreiben. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Eine Umsatzentwicklung über den o.g. Zeitraum (letzten drei Geschäftsjahre), die einen Rückgang insgesamt von mehr als 10% ausweist, erachtet der Auftraggeber nicht mehr als kontinuierliche Umsatzentwicklung.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten sechs Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hier-zu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten sechs Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hier-zu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Anzahl der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen ist in der ANLAGE Fragebogen Eignung als Zahl anzugeben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und dem Leistungsverzeichnis (Lastenheft) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. • Des Weiteren gelten folgende Kriterien als Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit: o Die drei eingereichten Referenzprojekte decken zusammen mindestens vier der unten aufgeführten Vergleichbarkeitskriterien ab. Die Erfüllung zusätzlicher Kriterien aus der Liste wird in der Eignungsbewertung berücksichtigt. o Mindestens eines der Kriterien Nr. 1, 3 oder 7 wird durch eines der drei Referenzprojekte erfüllt. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde, das Einführungsprojekt erfolgreich abgeschlossen wurde und der Regelbetrieb seit mindestens 12 Monaten läuft oder für mindestens 12 Monate gelaufen ist und nicht durch den Auftraggeber vorzeitig beendet wurde. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, wobei Leistungsbestandteile eines Referenzprojekts in der Gesamtbetrachtung nicht mehreren anderen Referenzprojekten als inhaltliche Ergänzung dienen können. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannten „Vergleichbarkeitskriterien“ bewertet. Eventuell zusätzlich eingereichte Referenzen werden in der Bewertung nach den unten aufgeführten Kriterien nur berücksichtigt, wenn sie auch die genannten Einzelanforderungen an die Referenzen erfüllen. Vergleichbarkeitskriterien: 1. Einbezug eines Studiengangs, der mehrwöchige Praxisphasen beinhaltet (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) 2. Es wurden verschiedene Funktionsbereiche der Software eingeführt (mindestens Studierenden-, Studiengangs-, Veranstaltungs-/Raum- und Prüfungsmanagement) (4 Punkte pro Projekt, max.12 Punkte) 3. Einbezug von Studiengängen mit unterschiedlich strukturierten Studienabschnitten (unterschiedliche Startzeitpunkte, Dauer) (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) 4. Das Referenzprojekt umfasst mehrere Standorte derselben Hochschule (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 5. Das Referenzprojekt umfasst mehr als zwei Studiengänge (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 6. Das Referenzprojekt wurde an einer Hochschule mit mindestens 1.000 Studieren-den durchgeführt (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 7. Im Zuge des Einführungsprojekts wurde eine Neuaufnahme oder Anpassung von Geschäftsprozessen durchgeführt (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Refer …- Informationssicherheit
Im eVergabe Kriterium 2.2.2.4.2.1 sind Angaben zu IT-Sicherheitsmaßnahmen beim Bieter zu machen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmaßnahmen werden daraufhin überprüft, wel-che IT-Sicherheitszertifizierungen beim Bewerber vorhanden sind. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: 5 Punkte für eine Zertif … ganz lesenkürzer
Im eVergabe Kriterium 2.2.2.4.2.1 sind Angaben zu IT-Sicherheitsmaßnahmen beim Bieter zu machen. Die Angaben zu den IT-Sicherheitsmaßnahmen werden daraufhin überprüft, wel-che IT-Sicherheitszertifizierungen beim Bewerber vorhanden sind. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: 5 Punkte für eine Zertifizierung gem. BSI IT-Grundschutz oder eine gleichwertige andere Zerti-fizierung; 3 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 1 Punkt für eine Zertifizierung gem. ISIS 12 oder VDS 10000 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anla-ge / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zusätzliche Information zum Zuschlagskriterium. Als Zuschlagskriterien werden „Preis“ mit einem Gewicht von 0% und „Leistung“ mit einem Gewicht von 70% verwendet. Zunächst wird die Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien und sonstiger Anforderungen der Leistungsbeschreibung geprüft. Bewe … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Information zum Zuschlagskriterium. Als Zuschlagskriterien werden „Preis“ mit einem Gewicht von 0% und „Leistung“ mit einem Gewicht von 70% verwendet. Zunächst wird die Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien und sonstiger Anforderungen der Leistungsbeschreibung geprüft. Bewertung der Leistung Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in der jeweiligen Leistungsbewertungsmatrix mitgeteilten Kriterien, Punktwerten sowie Gewichtung. Die Bewertung der Leistung in je-dem Los ergibt sich aus der Addition und Gewichtung der erreichten Leistungspunkte aller Kriterien. Aus der Summe sämtlicher Leistungspunkte ergibt sich die für jedes Angebot individuell ermittelte Leistungspunktzahl (max. 1000 Punkte). Das Angebot mit der höchs-ten Leistungspunktzahl (L) erhält 1000 Punkte. Die Punktzahl für die übrigen Angebote ergibt sich durch Bildung eines Proportionalitätsfaktors des zu bewertenden Angebotes zum Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl nach folgender Formel: Erreichte Punktzahl (L) = Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots X 1000 Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert Beispiel 1: 400 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 800 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 500 Punkte. Beispiel 2: 800 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 800 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 1000 Punkte. Besispiel 3: 900 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 1000 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 900 Punkte. Der auf diese Weise erreichte Punktwert wird mit einem Gewicht von 60% (= max. 600 Punkte) in der Gesamtwertung berücksichtigt. Wertungsrelevanter Angebotspreis Der Preis wird anhand der vom Bieter im Angebot gemachten Preisangaben in „Produk-te/Leistungen“ (durch Übertrag aus Teil C – Preisblatt) unter Berücksichtigung der Umsatz-steuer ermittelt. Die Summe stellt den wertungsrelevanten Angebotspreis dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Amin) erhält die Maximalpunktzahl 1000 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem nied-rigsten Angebotspreis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A <= 3 x Amin dann P = Pmax – {(A-Amin) / 2x Amin x Pmax} sonst P = 0 Beispiel 1: Pmax = 1000 Amin = 100.000 A = 150.000 P = 1000 – (((150.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 1000) P = 1000 – ((50.000 / 200.000) x 1000) P = 1000 – 250 P = 750 Beispiel 2: Pmax = 1000 Amin = 100.000 A = 300.000 P = 1000 – (((300.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 1000) P = 1000 – ((200.000 / 200.000) x 1000) P = 1000 – 1000 P = 0 Der auf diese Weise erreichte Punktwert wird mit einem Gewicht von 40% (= max. 400 Punkte) in der Gesamtwertung berücksichtigt. Rangfolge Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. D.h.: Gesamtpunktwert (G) = (Leistungspunkte (L) x Leistungsgewichtung 0,7) + (Preispunkte (P) x Preisgewichtung 0,). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung. Beispiel 1: L = 1000 P = 1000 G = 1000 x 0,7 + 1000 x 0,3 G = 700 + 300 G = 1000 Beispiel 2: L = 800 P = 600 G = 800 x 0,7 + 600 x 0,3 G = 560 + 348 G = 908 Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl in der Leistungsbewertungsmatrix erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, …- Hinweis
Anforderungen an den Auftragnehmer Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass si … ganz lesenkürzer
Anforderungen an den Auftragnehmer Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Für den Rahmenvertrag gilt: 3.3 Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber gem. § 5.2 berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und Einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.4 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Teilnahmeantrags- / Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleich-behandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Ausbildungszentrum für Verwaltung
- Anschrift
- Rehmkamp 10, 24161 Altenholz
- Website
- azv-sh.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BoSch Data GmbH3 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH3 Zuschläge
- EOMI AG2 Zuschläge
- SVA GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 26.05.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 26.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e3e513c4-f0ed-47bb-ad85-9e4da379840f.