Campus-Management-System AZV
Ausbildungszentrum für Verwaltung · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DP-2025000021veröffentlicht 09.09.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- UEM OSS/MPCDataport AöR · AltenholzFrist 17.11.2026
- Lieferung, Installation, Konfiguration, Einführung sowie Schulung für ein RIS/ PACSFEK - Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster GmbH · Neumünster, HolsteinFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) plant ein Campus-Management-System (CaMS) einzuführen. Mit dieser Maßnahme sollen die verschiedenen Organisationseinheiten der FHVD optimal unterstützt werden, um langfristig eine effiziente und ökonomische Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten in den einzelnen Dezernaten und Fachbereichen sicherzustellen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zusätzliche Information zum Zuschlagskriterium. Als Zuschlagskriterien werden „Preis“ mit einem Gewicht von 0% und „Leistung“ mit einem Gewicht von 70% verwendet. Zunächst wird die Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien und sonstiger Anforderungen der Leistungsbeschreibung geprüft. Bewe … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Information zum Zuschlagskriterium. Als Zuschlagskriterien werden „Preis“ mit einem Gewicht von 0% und „Leistung“ mit einem Gewicht von 70% verwendet. Zunächst wird die Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien und sonstiger Anforderungen der Leistungsbeschreibung geprüft. Bewertung der Leistung Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in der jeweiligen Leistungsbewertungsmatrix mitgeteilten Kriterien, Punktwerten sowie Gewichtung. Die Bewertung der Leistung in je-dem Los ergibt sich aus der Addition und Gewichtung der erreichten Leistungspunkte aller Kriterien. Aus der Summe sämtlicher Leistungspunkte ergibt sich die für jedes Angebot individuell ermittelte Leistungspunktzahl (max. 1000 Punkte). Das Angebot mit der höchs-ten Leistungspunktzahl (L) erhält 1000 Punkte. Die Punktzahl für die übrigen Angebote ergibt sich durch Bildung eines Proportionalitätsfaktors des zu bewertenden Angebotes zum Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl nach folgender Formel: Erreichte Punktzahl (L) = Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots X 1000 Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert Beispiel 1: 400 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 800 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 500 Punkte. Beispiel 2: 800 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 800 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 1000 Punkte. Besispiel 3: 900 Punkte (Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots) x 1000 / 1000 (Leistungspunktzahl des Angebots mit höchstem Wert) = 900 Punkte. Der auf diese Weise erreichte Punktwert wird mit einem Gewicht von 60% (= max. 600 Punkte) in der Gesamtwertung berücksichtigt. Wertungsrelevanter Angebotspreis Der Preis wird anhand der vom Bieter im Angebot gemachten Preisangaben in „Produk-te/Leistungen“ (durch Übertrag aus Teil C – Preisblatt) unter Berücksichtigung der Umsatz-steuer ermittelt. Die Summe stellt den wertungsrelevanten Angebotspreis dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Amin) erhält die Maximalpunktzahl 1000 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode: Variablen: Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem nied-rigsten Angebotspreis) P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot Amin = niedrigster Angebotspreis A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes Formel: Wenn A <= 3 x Amin dann P = Pmax – {(A-Amin) / 2x Amin x Pmax} sonst P = 0 Beispiel 1: Pmax = 1000 Amin = 100.000 A = 150.000 P = 1000 – (((150.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 1000) P = 1000 – ((50.000 / 200.000) x 1000) P = 1000 – 250 P = 750 Beispiel 2: Pmax = 1000 Amin = 100.000 A = 300.000 P = 1000 – (((300.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 1000) P = 1000 – ((200.000 / 200.000) x 1000) P = 1000 – 1000 P = 0 Der auf diese Weise erreichte Punktwert wird mit einem Gewicht von 40% (= max. 400 Punkte) in der Gesamtwertung berücksichtigt. Rangfolge Für alle Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden die bei Preis und Qualität erzielten Ergebnisse (jew. Punktwert für L und jew. Punktwert für P) im o.g. Verhältnis zueinander gesetzt. D.h.: Gesamtpunktwert (G) = (Leistungspunkte (L) x Leistungsgewichtung 0,7) + (Preispunkte (P) x Preisgewichtung 0,). Das Angebot mit den meisten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot für die hier zu beschaffende Leistung. Beispiel 1: L = 1000 P = 1000 G = 1000 x 0,7 + 1000 x 0,3 G = 700 + 300 G = 1000 Beispiel 2: L = 800 P = 600 G = 800 x 0,7 + 600 x 0,3 G = 560 + 348 G = 908 Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches die höchste Leistungspunktzahl in der Leistungsbewertungsmatrix erhält. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, …- Hinweis
Anforderungen an den Auftragnehmer Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass si … ganz lesenkürzer
Anforderungen an den Auftragnehmer Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Für den Rahmenvertrag gilt: 3.3 Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber gem. § 5.2 berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen. Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und Einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.4 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Teilnahmeantrags- / Angebotsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bewerber / Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleich-behandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Datenlotsen Informationssysteme GmbH, Hamburg | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Ausbildungszentrum für Verwaltung
- Anschrift
- Rehmkamp 10, 24161 Altenholz
- Website
- azv-sh.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BoSch Data GmbH3 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH3 Zuschläge
- EOMI AG2 Zuschläge
- SVA GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9efb8598-62b4-47dc-88ff-31b2db605070.