CAMPUS DOK Wirtschaftsprüfer, IPA-Coach, Baukostensachverständiger
BRD, vertr. d. BMVg, vertr. d. ABH, vertr. d. BBA · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 3910/2023veröffentlicht 28.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Jahre
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 109 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 10 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Summe der Teilpauschalen20 %
- Stundensatz Wirtschaftsprüfer10 %
- Stundensatz weitere Teammitglieder mit akademischem Abschluss10 %
- Qualifikation des Kernprojektteams - Teammitglied 1 - Projektleiter20 %
- Qualifikation des Kernprojektteams - Teammitglied 2 - Projektmitarbeiter15 %
- Abwicklungskonzept25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei der geplanten Baumaßnahme CAMPUS DOK handelt es sich um ein umfassendes Sanierungs- und Neubauprojekt für den Campus der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr (HSU) auf dem Gelände der Douaumont-Kaserne (DOK) in Hamburg. Die Liegenschaft hat eine Größe von ca. 261.000 m², der Liegenschaftsentwicklungsbereich des konkreten Projekts umfasst ca. 205.000 m². Im Zuge des Projekts sollen ca. 30.000 m² Bruttogeschossfläche saniert und ca. 70.000 m² BGF zzgl. 33.000 m² Mobility Hub neu gebaut werden. Das Bauvolumen beläuft sich nach derzeitigen Schätzungen auf ca. 1 Mrd. EUR. Als Projektabwicklungsmodell wurde die "Integrierte Projektabwicklung" gewählt (IPA). In diesem Modell werden die Rahmenbedingungen (Kultur, Organisation, Ökonomie und Methoden) so ausgestaltet, dass sie die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten für die Erreichung der Projektziele der Auftraggeberin bestmöglich fördern. Kern des IPA-Modells ist ein einheitlicher, zwischen der Auftraggeberin und maßgeblichen Schlüsselpartnern für Planung und Bau geschlossener Allianzvertrag (Mehrparteienvertrag). Der Allianzvertrag mit den eigenen Anlagen ist das Teil der Vergabeunterlagen. Neben der Auftraggeberin sollen die Auftragnehmer der folgenden Leistungspakete Teil des Allianzvertrages werden: 1. Erweiterte Objektplanung Gebäude, 2. Erweiterte Objektplanung Freianlagen / Ingenieurbau, 3. Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, 4. Fachplanung Technische Ausrüstung HLSM, 5. Ausführung erweiterter Rohbau und Fassade, 6. Ausführung Ausbau und Labor, 7. Ausführung Tiefbau, Abbruch, Außenanlagen und Verkehrsanlagen, 8. Ausführung Technische Ausrüstung ELT und 9. Ausführung Technische Ausrüstung HLSM.
Gegenstand nach CPV
- 79200000Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie SteuerwesenHauptgegenstand
- 79212000Betriebsprüfung
- 79000000Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 79998000Coaching
- 79630000Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
- 79633000Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
- 71324000Baukostenberechnung
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Wirtschaftsprüfer Für die Begleitung des Vorhabens während der Projektphase vergibt die Auftraggeberin die Leistungen Wirtschaftsprüfer, IPA-Coach und Baukostensachverständiger. Die Leistungen werden jeweils in einem Los vergeben: Los 1: Wirtschaftsprüfer Los 2: IPA-Coach Los 3: Baukostensachverständiger Die näheren Informationen zu den drei Losen, insbesondere die Leistungsbeschreibungen und Vertragsdetails, sind in den Anlage 2.1 bis Anlage 2.3 (Teil der Vergabeunterlagen) dargestellt. Die Bewerber haben im Formblatt Teilnahmeantrag (Teil der Vergabeunterlagen) anzukreuzen, für welches sie sich bewerben. Eine Bewerbung für mehrere Lose ist zulässig. Ausgeschlossen ist nur die Loskombination Wirtschaftsprüfer und IPA-Coach, es ist folglich nicht möglich, sich gleichzeitig auf Los 1 und auf Los 2 zu bewerben. | 10 Jahre | – |
| 2 | IPA-Coach Für die Begleitung des Vorhabens während der Projektphase vergibt die Auftraggeberin die Leistungen Wirtschaftsprüfer, IPA-Coach und Baukostensachverständiger. Die Leistungen werden jeweils in einem Los vergeben: Los 1: Wirtschaftsprüfer Los 2: IPA-Coach Los 3: Baukostensachverständiger Die näheren Informationen zu den drei Losen, insbesondere die Leistungsbeschreibungen und Vertragsdetails, sind in den Anlage 2.1 bis Anlage 2.3 (Teil der Vergabeunterlagen) dargestellt. Die Bewerber haben im Formblatt Teilnahmeantrag (Teil der Vergabeunterlagen) anzukreuzen, für welches sie sich bewerben. Eine Bewerbung für mehrere Lose ist zulässig. Ausgeschlossen ist nur die Loskombination Wirtschaftsprüfer und IPA-Coach, es ist folglich nicht möglich, sich gleichzeitig auf Los 1 und auf Los 2 zu bewerben. | 10 Jahre | – |
| 3 | Baukostensachverständiger Für die Begleitung des Vorhabens während der Projektphase vergibt die Auftraggeberin die Leistungen Wirtschaftsprüfer, IPA-Coach und Baukostensachverständiger. Die Leistungen werden jeweils in einem Los vergeben: Los 1: Wirtschaftsprüfer Los 2: IPA-Coach Los 3: Baukostensachverständiger Die näheren Informationen zu den drei Losen, insbesondere die Leistungsbeschreibungen und Vertragsdetails, sind in den Anlage 2.1 bis Anlage 2.3 (Teil der Vergabeunterlagen) dargestellt. Die Bewerber haben im Formblatt Teilnahmeantrag (Teil der Vergabeunterlagen) anzukreuzen, für welches sie sich bewerben. Eine Bewerbung für mehrere Lose ist zulässig. Ausgeschlossen ist nur die Loskombination Wirtschaftsprüfer und IPA-Coach, es ist folglich nicht möglich, sich gleichzeitig auf Los 1 und auf Los 2 zu bewerben. | 10 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Preis
- Summe der TeilpauschalenSiehe Blatt 1, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Preis
- Stundensatz WirtschaftsprüferSiehe Blatt 1, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Preis
- Stundensatz weitere Teammitglieder mit akademischem AbschlussSiehe Blatt 1, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Qualität
- Qualifikation des Kernprojektteams - Teammitglied 1 - ProjektleiterBerufserfahrung (5 %), Projektspezifische Erfahrung (15 %) Siehe Blatt 1, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Qualität
- Qualifikation des Kernprojektteams - Teammitglied 2 - ProjektmitarbeiterBerufserfahrung (5 %), Projektspezifische Erfahrung (10 %) Siehe Blatt 1, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Qualität
- AbwicklungskonzeptSiehe Blatt 1, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentliche … ganz lesenkürzer
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVM47D#
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Stundensatz Projektleitung (20 %); Stundensatz Projektmitarbeitende (15 %). Siehe Blatt 2, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Qualität
- Qualifikation des KernprojektteamsTeammitglied 1 - Projektleiter (23 %) - Berufserfahrung (5 %), Projektrelevante IPA-Erfahrung (18 %) Teammitglied 2 - Projektmitarbeiter (17 %) - Berufserfahrung (5 %), Projektrelevante IPA-Erfahrung (12 %) Siehe Blatt 2, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Qualität
- AbwicklungskonzeptSiehe Blatt 2, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentliche … ganz lesenkürzer
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVM47D#
Los 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Summe der Teilpauschalen (20 %); Stundensatz Büroinhaber / Projektleiter (10 %); Stundensatz weitere Teammitglieder Arch./Ing. (10 %) Siehe Blatt 3, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Qualität
- Qualifikation des KernprojektteamsTeammitglied 1 - Projektleiter (25 %) - Berufserfahrung (7,5 %), Projektspezifische Erfahrung (17,5 %) Teammitglied 2 - Projektmitarbeiter (15 %) - Berufserfahrung (5 %), Projektspezifische Erfahrung (10 %) Siehe Blatt 3, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
- Qualität
- AbwicklungskonzeptSiehe Blatt 3, Anlage 5 Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentliche … ganz lesenkürzer
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVM47D#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München | 1 |
| 2 | Bietergemeinschaft ISG IPA Solutions Group GmbH; pmd Gesellschaft für Projektmanagement mbH; Inros Lackner SE, Berlin | 1 |
| 3 | Ingenieurbüro für Bauberatung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla GmbH, Düsseldorf | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nagelsweg 47, 20097 Hamburg
- Website
- bundesbau.hamburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Rohbauarbeiten01.10.2026 · 6 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Hamburg (0 offen)
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6df366da-c730-48ff-87ca-db11aacf2eba.