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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und Software

CAFM (Computer Aided Facility Management) für die Liegenschaften des Kreises im Wetteraukreis (FB5)

Wetteraukreis (Fachbereich 5 Bildung und Gebäudewirtschaft) · Friedberg (Hessen), Hessen

Aktenzeichen CAFM Wetteraukreis FB5veröffentlicht 05.08.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 66 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,5 Mio. €
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Friedberg (Hessen)61169, Wetteraukreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer cloudbasierten CAFM SaaS Lösung inkl. Nutzungsrechte, Provisionierung (Bereitstellung), Hosting und Betrieb, die alle relevanten Facility Management Prozesse digital unterstützt und die Bewirtschaftung der Liegenschaften des Wetteraukreises nachhaltig verbessert. Der Dienstleiter erbringt die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen zur Bereitstellung in einer Softwarelösung in deutscher Sprache und mittels deutscher Kommunikation. Die Lösung soll eine moderne, skalierbare und zukunftsfähige Plattform bereitstellen, die den Anforderungen des Fachbereichs 5 sowie der gesamten Kreisverwaltung gerecht wird. Die CAFM SaaS Lösung muss sich konsequent an den Standardprozessen der GEFMA Richtlinien orientieren. Ziel ist es, die im Markt etablierten, praxisbewährten Prozesse des Facility Managements zu nutzen und diese für den Wetteraukreis bereit zu stellen, statt eigene, proprietäre Prozesslogiken zu entwickeln.

Beschreibung des Loses

Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer cloudbasierten CAFM SaaS Lösung inkl. Nutzungsrechte, Provisionierung (Bereitstellung), Hosting und Betrieb, die alle relevanten Facility Management Prozesse digital unterstützt und die Bewirtschaftung der Liegenschaften des Wetteraukreises nachhaltig verbessert. Der Dienstleiter erbringt die o.g. Leistungen zur Bereitstellung in einer Softwarelösung in deutscher Sprache und mittels deutscher Kommunikation. Die Lösung soll eine moderne, skalierbare und zukunftsfähige Plattform bereitstellen, die den Anforderungen des Fachbereichs 5 sowie der gesamten Kreisverwaltung gerecht wird. Die CAFM SaaS Lösung soll insbesondere folgende Ziele erfüllen: • Zentrale Datenhaltung und damit Ausschluss von Datenredundanzen, Lücken und Inkonsistenzen • Unterstützung, Automatisierung und Vereinfachung von Prozessen (z. B. Wartung, Verträge, Energie, Reinigung, Betreiberpflichten) • Einheitliche und geführte Workflows, die die Bearbeitung von Vorgängen strukturiert und rechtssicher ermöglichen • Schneller Informationszugriff durch eine einheitliche Datenbasis • Analyse und Berichtsfunktionen für operative und strategische Entscheidungen • Rechtssicherheit bei Betreiberpflichten und Prüfprozessen • Kostenreduktion durch effizientere Nutzung von Flächen und Ressourcen • Transparenz für Investitions und Sanierungsentscheidungen • Wertsteigerung und Werterhalt der baulichen Objekte und technischen Anlagen • Wissenssicherung und Reduktion von Abhängigkeiten von Einzelpersonen • Digitalisierung von Akten • Optimierte, vereinheitlichte und geführte Workflows • Schnellere Reaktionszeiten • Vereinfachte Protokollierung von Arbeiten. Die CAFM SaaS Lösung muss sich konsequent an den Standardprozessen der GEFMA Richtlinien orientieren. Ziel ist es, die im Markt etablierten, praxisbewährten Prozesse des Facility Managements zu nutzen und diese für den Wetteraukreis bereit zu stellen, statt eigene, proprietäre Prozesslogiken zu entwickeln. Dazu gilt: • Die abzubildenden Geschäftsfähigkeiten (Flächenmanagement, Wartung, Energiemanagement, Baumanagement etc.) müssen den GEFMA Richtlinien entsprechen. • Die Prozessmodelle der Anwendung sollen sich an den GEFMA Standards für Rollen, Verantwortlichkeiten und Betreiberpflichten orientieren. • Die Lösung muss eine Zertifizierung nach GEFMA 444 nachweisen; dieser Nachweis ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagsfähigkeit. • Die Konfiguration im Projekt erfolgt auf Basis der vorhandenen GEFMA Standardprozesse der Anwendung; individuelle Sonderprozesse sind nur dort vorzusehen, wo dies fachlich zwingend erforderlich ist und die Updatefähigkeit nicht beeinträchtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wetteraukreis künftig eine auditierbare FM Prozesslandschaft erhält, die prozessual und strategisch weiterentwickelt werden kann.

Weitere Einzelheiten, auch zur derzeitigen Ausgangslage und dem technologischen Umfeld, siehe Leistungsbeschreibung Teil B Technikteil

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Präsentation
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Qualität und Funktionalität der Software
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Service, Support und Projektmanagement
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5KI-Funktionalität und Zukunftsfähigkeit
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Architektur, Technik und Schnittstellen
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Preis (Lizenz- und Anschaffungskosten, Folge- und Betriebskosten, Implementierungs- und Beratungskosten)

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Deckung Personenschäden mit einer Deckungssumme von mind. EUR 2.000.000 brutto Deckung Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mind. EUR 2.500.000 brutto jeweils mind. 2 fach maximiert
Spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter weist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen von 1. Mio. € (CAFM-Software einschließlich Implementierungs-, Migrations-, Hosting-, Betriebs- und Supportleistungen) nach. Gewertet wird der Durchschnitt de … ganz lesenDer Bieter weist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen von 1. Mio. € (CAFM-Software einschließlich Implementierungs-, Migrations-, Hosting-, Betriebs- und Supportleistungen) nach. Gewertet wird der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht: durchschnittlicher Umsatz seit Unternehmensgründung).
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Der Bieter verfügt über die gesamte Vertragslaufzeit über ausreichend qualifiziertes Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags. Hierzu gehören insbesondere personelle Ressourcen für die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung, für einen Integrations-/Schnitt … ganz lesenDer Bieter verfügt über die gesamte Vertragslaufzeit über ausreichend qualifiziertes Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags. Hierzu gehören insbesondere personelle Ressourcen für die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung, für einen Integrations-/Schnittstellenspezialisten, einen Security-/Betriebsverantwortlichen sowie einen Schulungs-/Change-Verantwortlichen. Die, für den Auftrag /zur Projektdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter verfügen über Deutschkenntnisse (auf dem C1-Niveau, dies bedeuten eine fortgeschrittene, fließende Sprachverwendung für die berufliche Erfordernis) in Wort und Schrift. Nachweis: Eigenerklärung des Bieters über die personelle Ausstattung des Unternehmens sowie Benennung der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Rollen/Funktionen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den vergangenen drei Jahren (maßgeblich ist der Ablauf der Teilnahmefrist).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Für den Auftraggeber: Verlängerungsmöglichkeit zweimal um jeweils weitere 24 Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2,, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber prüft zunächst, ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingegangen sind, ob Ausschlussgründe vorliegen und ob die festgelegten Eignungsmindestanforderungen erfüllt sind. Bewerber, die die Eignungsmindestanforderungen nicht erfüllen oder auszuschließen sind, werden nicht zur … ganz lesenDer Auftraggeber prüft zunächst, ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingegangen sind, ob Ausschlussgründe vorliegen und ob die festgelegten Eignungsmindestanforderungen erfüllt sind. Bewerber, die die Eignungsmindestanforderungen nicht erfüllen oder auszuschließen sind, werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Stehen weniger als drei geeignete Bewerber zur Verfügung, kann der Auftraggeber das Verfahren mit den geeigneten Bewerbern fortführen. Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber fünf, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der Auswahlmatrix mit maximal 100 Punkten. Zur Angebotsabgabe werden die fünf punktbesten geeigneten Bewerber aufgefordert. Bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Bereich „vergleichbare Referenzen“, sodann die höhere Punktzahl im Bereich „technische und personelle Leistungsfähigkeit“. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Los. Kriterien für die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber sind: - Umsatz mit vergleichbaren Leistungen - Mitarbeiterzahl - Vergleichbarkeit der Referenzen anhand von Gesamtkosten, Implementierung und Datenmigration, Wartungs- und Instandhaltungsmanagement, Schnittstellen und Integration, Flächen, Raum und Objektmanagement.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Wetteraukreis (Fachbereich 5 Bildung und Gebäudewirtschaft)
Anschrift
Europaplatz, 61169 Friedberg (Hessen)
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac339744-1b8e-466a-bd3d-9723a87a37ba.