C-ITS-PKI
Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026-10007veröffentlicht 17.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 4,76 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2026 – 30.09.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,76 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 9,52 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (792 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungspunktzahl50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 35 TagenLaufzeit bis 30.09.2030
- Heute
Beschreibung
Neuausschreibung der C-ITS Public-Key-Infrastruktur (PKI)
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
- 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
- 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72263000Software-Implementierung
- 34923000Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungspunktzahlC03_C-ITS_PKI_Zuschlagskriterienkatalog
- Preis
- Gesamtwertungspreis
Eignung8 von 8 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwei oder mehr Referenzprojekte aus dem Zeitraum seit Januar 2020 von zwei unterschiedlichen Auftraggebern einzureichen. Hierzu ist das Formular T03_C-ITS_PKI_Referenzbogen zu verwenden. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die fol … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwei oder mehr Referenzprojekte aus dem Zeitraum seit Januar 2020 von zwei unterschiedlichen Auftraggebern einzureichen. Hierzu ist das Formular T03_C-ITS_PKI_Referenzbogen zu verwenden. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgende Anforderung erfüllen: a) Die Referenzprojekte wurden im C-ITS Umfeld mit einer C-ITS PKI durchgeführt. b) Die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber durchgeführt. Referenzprojekte, die nicht die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht berücksichtigungsfähig. Die Wertung zur Eignung erfolgt anhand folgender Eignungskriterien, die jeweils bei Beantwortung mit "ja" 5 Punkte erhalten und bei Beantwortung mit "nein" 0 Punkte erhalten: 1. Hat Ihre in dem Referenzprojekt verwendete C-ITS PKI (Ohne Berücksichtigung des Trust Levels der C-ITS Stationen) EU Level 2 gemäß der Certificate Policy for Deployment and Operation of European Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS) erreicht? 2. War der Auftraggeber Ihres Referenzprojektes für eine C-ITS PKI ein "öffentlicher Auftraggeber" gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2014/24/EU? 3. Waren Sie als Auftragnehmer in Ihrem Referenzprojekt durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gemäß der Certificate Policy for Deployment and Operation of European Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS) für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der C-ITS PKI verantwortlich? 4. Falls Eignungskriterium Nr. 3 bejaht wurde: Waren an der C-ITS PKI, für die Ihr Unternehmen über 12 Monate verantwortlich war, C-ITS Stationen angebunden, die mit in der EU zugelassenen Serien-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mittels der C-ITS Direktkommunikation kommuniziert haben? 5. Falls Eignungskriterium Nr. 3 bejaht wurde: Waren Sie als Auftragnehmer in Ihrem Referenzprojekt durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten gemäß der Certificate Policy for Deployment and Operation of European Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS) für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der C-ITS PKI verantwortlich? 6. Falls Eignungskriterium Nr. 5 bejaht wurde: Waren an der C-ITS PKI, für die Ihr Unternehmen über 36 Monate verantwortlich war, C-ITS Stationen angebunden, die mit in der EU zugelassenen Serien-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mittels der C-ITS Direktkommunikation kommuniziert haben? 7. Können Sie verbindlich zusagen, dass an Ihrer C-ITS PKI in den letzten 12 Monaten mehr als 500 C-ITS Stationen angebunden waren und in diesem Zeitraum mindestens zwei Kurzzeitzertifikate (AT-Zertfikate) bezogen haben? 8. Falls Eignungskriterium Nr. 7 bejaht wurde: Können Sie verbindlich zusagen, dass an Ihrer C-ITS PKI in den letzten 12 Monaten mehr als 1500 C-ITS Stationen angebunden waren und in diesem Zeitraum mindestens zwei Kurzzeitzertifikate (AT-Zertfikate) bezogen haben? 9. Wurde im Referenzprojekt die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie das Hosting der C-ITS PKI im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durchgeführt? 10. Können Sie verbindlich zusagen, dass Ihr Unternehmen seit mindestens zwei Jahren Mitglied im ETSI ist? Der AG behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis der Mitgliedschaft vom Bieter zu verlangen. 11. Können Sie verbindlich zusagen, dass ein*eine Mitarbeiter*in des Bietenden an einer ETSI C-ITS Plug-Test-Veranstaltung, seit 2020, in Bezug auf C-ITS PKI teilgenommen hat? Der AG behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis der Teilnahme vom Bieter zu verlangen. 12. Können Sie verbindlich zusagen, dass ein*eine Mitarbeiter*in Ihres Unternehmens aktives Mitglied in der EU-Security Group - E01941 ist? Der AG behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis der Mitgliedschaft vom Bieter zu verlangen. Dabei beziehen sich die vorstehenden Fragen 1 bis 9 auf die eingereichten Referenzprojekte und die Fragen 10 bis 12 auf das Bewerberunternehmen insgesamt. Die …- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Hier gilt das selbe wie vorstehend zum Kriterieum "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" ausgeführt.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass 1. für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche über die Laufzeit des Vertrages aufrechterhal- ten wirdund dass 2. dass die Betriebs-/Berufshaftpf … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass 1. für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche über die Laufzeit des Vertrages aufrechterhal- ten wirdund dass 2. dass die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt: • für Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr; • für Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr; • für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr; 3. dass nach Zuschlagserteilung unverzüglich der Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung vorgelegt wird. Die Erklärung muss erst zur Angebotsabgabe eingereicht werden und ist Bestandteil des Dokuments C01_C-ITS-PKI_Angebotsschreiben.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung dass der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024. (T02_C-ITS-PKI_Teilnahmeantrag, Nr. 6) Sowie Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer in "T02_C-ITS-PKI_Teilnahmeantrag", Nr. 2 "Kontaktdaten" .
- Eintragung in das Handelsregister
- Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Angabe in "T02_C-ITS-PKI_Teilnahmeantrag", Nr. 2 "Kontaktdaten" über die Eintragung in ein Handelsregister.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich max. sechs (6) Mal um weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaf- fung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 9.520.101 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.autobahn.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für d … ganz lesenkürzer
1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C02_C-ITS-PKI_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der geschätzte Auftragswert (BT 27), d.h. "das in Aussicht genommene Volumen" gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV beträgt 50% des unter BT-271 bezifferten "Höchstwertes der Rahmenvereinbarung". 3. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. 5. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel). 6. Die 6-malige Verlängerungsoption ist vorgesehen, da eine langfristige Lösung für eine C-ITS PKI benötigt wird, die eine angemssenen Nutzungsdauer nach der Entwicklung ermöglicht. Des Weiteren ist die Laufzeit des zukünftigen PKI-Vertrags an die Laufzeit anderer Systemkomponenten angeglichen. Dies ist für die Stabilität des C-ITS Betriebs zwingend erforderlich.- Hinweis
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlic … ganz lesenkürzer
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heidestraße 15, 10557 Berlin
- Website
- autobahn.de
- Kontakt
- vergabestelle@
autobahn.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.03.2026 auf 26.03.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39aa6caf-cca7-4270-93e6-bc8f455d99c7.