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BZVAS Planungsleistungen Gigabit 2.0

Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS) · Süderbrarup, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen BZVAS_2025-02veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 430 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
450 Tsd. €
Laufzeit
0 Jahre30.01.2026 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Qualität Gesamtkonzept20 %
  • Qualifikation/Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals15 %
  • Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftragss sind Planungsleistungen (hier und nachfolgend einschließlich der optional gegenständlichen Überwachungsleistungen der Leistungsphase 8 u. 9 verstanden) für die Baumaßnahme: Herstellung des passiven Breitbandnetzes für die vom Betreibermodell Gigabit 2.0 des BZVAS umfassten 617 Hausanschlüsse in „grauen“ Flecken (im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes) des Verbandsgebiets des BZVAS. Im Gebiet des BZVAS besteht teilweise bereits ein Breitbandnetz (im Betreibermodell, verpachtet an die Vodafone GmbH als Netzbetreiberin). Gleichwohl verbleiben insgesamt 617 Adresspunkte, für welche nach den Maßstäben der inzwischen geltenden Gigabit-Rahmenregelung (Graue-Flecken-Regelung) eine Unterversorgung verbleibt. 23 Da die vertragsgegenständlichen zu versorgenden Adressen im Verbandsgebiet „verstreut“ liegen und als an die bereits in den oben genannten Projekten aufgebaute und betriebene Leerrohrinfrastruktur des BZVAS anknüpfende „Zipfel“ dargestellt werden können, wird eine Mitnutzung dieser zu diesen jetzt zu versorgenden Adressen (grauen Flecken) führenden Bestands-Infrastruktur praktisch erforderlich. Für die Verpachtung und den Betrieb der neuen Infrastruktur ("Gigabit 2.0") im Betreibermodell nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 wurde bereits in einem gesonderten Konzessionierungsverfahren eine Netzbetreiberin ausgewählt, nämlich die Vodafone GmbH. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen von der Einarbeitung in das Projekt (Vorbereitung LPH 4) über die Genehmigungsplanung bis zur Objektbetreuung unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung. Der Auftragsgegenstand wird in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragstext und der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers nebst Anlagen, näher konkretisiert

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar50 %
Qualität Gesamtkonzept20 %
Qualifikation/Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals15 %
Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten15 %
Preis
Honorar
Qualität
Qualität GesamtkonzeptQualität Gesamtkonzept: Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der Leistung anhand des Gesamtkonzepts (einzelne Bewertungsgesichtspunkte sind in den Vergabeunterlagen beschrieben).
Qualität
Qualifikation/Berufserfahrung des betrauten LeitungspersonalsQualifikation/Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals: Qualifikation und Berufserfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Leitungspersonals (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung).
Qualität
Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren ProjektenKonkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten: Persönliche Referenzen des des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Leitungspersonals für vergleichbare Planungsleistungen für FTTB-/FTTH-Breitbandnetze / passive Netzinfrastruktur inkl. Planung des entsprechenden Tiefbaus.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
30.01.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
0 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftragsvergabe erfolgte unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die zur festen Beauftragung vorgesehene Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von Einarbeitung/Vorbereitung der Genehmigungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. Die optionale Auftragsstufe 2 umf … ganz lesenDie Auftragsvergabe erfolgte unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die zur festen Beauftragung vorgesehene Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von Einarbeitung/Vorbereitung der Genehmigungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. Die optionale Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen der Objektüberwachung (Bauoberleitung u. örtl. Bauüberwachung einschl. Dokumentation). Die optionale Auftragsstufe 3 umfasst die Objektbetreuung nach Abnahme der Bauleistungen während der Gewährleistungsphase der Bauleistungen. Optional sind zudem die Leistungen der Bestandspläne/Dokumentation (besondere Leistung. Der Abruf kann auch jeweils auf einzelne Leistungsphase aus den Auftragsstufen oder Leistungen für Bauabschnitte beschränkt werden. Für die Baumaßnahme sind Bauabschnitte (Ausbaucluster) vorgesehen. Vorbehalten bleibt ferner die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Leistungen für die Planung der Baumaßnahme nach Erfordernis, Einzelheiten sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Angabe einer Vertragslaufzeit von 0 Jahren ist nicht korrekt, sondern lediglich eine technisch bedingt erfolgte Eingabe. Die Laufzeit des Vertrages ist unbekannt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurgesellschaft Nordwest mbH, Oldenburg3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
Anschrift
team Allee 22, 24392 Süderbrarup
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019c9a9b-cef1-41b4-8517-7a5e9c5bcb77.