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BZVAS Planungsleistungen Gigabit 2.0

Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS) · Süderbrarup, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen BZVAS_2025-02veröffentlicht 26.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 430 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
450 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Qualität Gesamtkonzept20 %
  • Qualifikation/Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals15 %
  • Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftragss sind Planungsleistungen (hier und nachfolgend einschließlich der optional gegenständlichen Überwachungsleistungen der Leistungsphase 8 u. 9 verstanden) für die Baumaßnahme: Herstellung des passiven Breitbandnetzes für die vom Betreibermodell Gigabit 2.0 des BZVAS umfassten 617 Hausanschlüsse in „grauen“ Flecken (im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes) des Verbandsgebiets des BZVAS. Im Gebiet des BZVAS besteht teilweise bereits ein Breitbandnetz (im Betreibermodell, verpachtet an die Vodafone GmbH als Netzbetreiberin). Gleichwohl verbleiben insgesamt 617 Adresspunkte, für welche nach den Maßstäben der inzwischen geltenden Gigabit-Rahmenregelung (Graue-Flecken-Regelung) eine Unterversorgung verbleibt. 23 Da die vertragsgegenständlichen zu versorgenden Adressen im Verbandsgebiet „verstreut“ liegen und als an die bereits in den oben genannten Projekten aufgebaute und betriebene Leerrohrinfrastruktur des BZVAS anknüpfende „Zipfel“ dargestellt werden können, wird eine Mitnutzung dieser zu diesen jetzt zu versorgenden Adressen (grauen Flecken) führenden Bestands-Infrastruktur praktisch erforderlich. Für die Verpachtung und den Betrieb der neuen Infrastruktur ("Gigabit 2.0") im Betreibermodell nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 wurde bereits in einem gesonderten Konzessionierungsverfahren eine Netzbetreiberin ausgewählt, nämlich die Vodafone GmbH. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen von der Einarbeitung in das Projekt (Vorbereitung LPH 4) über die Genehmigungsplanung bis zur Objektbetreuung unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung. Der Auftragsgegenstand wird in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragstext und der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers nebst Anlagen, näher konkretisiert

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar50 %
Qualität Gesamtkonzept20 %
Qualifikation/Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals15 %
Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten15 %
Preis
Honorar
Qualität
Qualität GesamtkonzeptQualität Gesamtkonzept: Zu erwartendes Qualitätsniveau und Strukturiertheit der Leistung anhand des Gesamtkonzepts (einzelne Bewertungsgesichtspunkte sind in den Vergabeunterlagen beschrieben).
Qualität
Qualifikation/Berufserfahrung des betrauten LeitungspersonalsQualifikation/Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals: Qualifikation und Berufserfahrung des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Leitungspersonals (Berufsabschlüsse, Jahre der Berufserfahrung).
Qualität
Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren ProjektenKonkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten: Persönliche Referenzen des des mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags betrauten Leitungspersonals für vergleichbare Planungsleistungen für FTTB-/FTTH-Breitbandnetze / passive Netzinfrastruktur inkl. Planung des entsprechenden Tiefbaus.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Kriterium EK-I: Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (u … ganz lesenKriterium EK-I: Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). Eigenerklärung/Nachweis BA1: Registerangaben: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Kriterium EK-II: Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eigenerklärung/Nachweis BA2: Erl … ganz lesenKriterium EK-II: Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eigenerklärung/Nachweis BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenerklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Kriterium EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Der Versicherungsschutz muss für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr und für sonsti … ganz lesenKriterium EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Der Versicherungsschutz muss für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr und für sonstige Schäden (Sachschäden, Vermögensschäden) mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr betragen. Klarstellend gilt: Im Falle einer kumulativen Versicherung mehrerer oder aller Arten von Schäden beträgt die Mindestversicherungssumme pro Jahr ebenfalls 3 000 000 EUR. Falls der Versicherungsschutz nicht bereits in der geforderten Höhe besteht, muss eine Anpassung für den Auftragsfall durch den Versicherer verbindlich zugesagt sein und dies mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden. Eigenerklärung/Nachweis WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Zur Mindestanforderung: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr beträgt (näher oben), ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!) einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf den bzw. die geforderten Beträge zu erhöhen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Kriterium EK-IV: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtu … ganz lesenKriterium EK-IV: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel mit 1 Mio. EUR etwa doppelt so hoch ist wie der geschätzte Auftragswert des vorliegenden Auftrags, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eigenerklärung WL2: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Kriterium EK-V: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenze … ganz lesenKriterium EK-V: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen: (1) Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen zur Erstellung von NGA-Netzen als FTTB/H-Netz. (2) Es wurden mindestens die Leistungsphasen Genehmigungsplanung (LPH 4) bis (Objektüberwachung/Bauoberleitung) (LPH 8) – Benennung in Anlehnung an die HOAI – erbracht. (3) Das Netz wurde mind. in Teilen (Cluster oder Bauabschnitte) fertiggestellt und in Betrieb genommen. (4) Im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 200 Hausanschlüsse geplant und realisiert. (5) Der Leistungszeitraum lag zumindest teilweise innerhalb der letzten 5 Jahre. – Die LPH 8 nach (2) kann auch mit gesonderten Referenzprojekten nachgewiesen werden (d.h. unabhängig von Referenzen für die LPH 4-7), sofern dabei die oben genannten Merkmale (1), (3) und (4) zur Vergleichbarkeit einschlägig waren. – Mindestanforderung sind zwei vergleichbare Referenzen (Referenzen, die nur die LPH 8 betreffen, zählen nur kumulativ mit einer nur die LPH 4-7 betreffenden insgesamt als eine Referenz). Eigenerklärung TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen. Angaben zur Projektbezeichnung, Ort, erbrachte Planungsleistungen (Leistungsphasen) mit Leistungszeitraum, Fertigstellungsstatus, Auftraggeber, Ansprechpartner, Art des Netzes, Zahl der Gebäudeanschlüsse. Ggf. Nachunternehmereinsatz. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, welche die zu EK-V genannten Merkmale aufweisen. Weitere Angaben zur Qualitätsbewertung der Projekte können gemacht werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Kriterium EK-VI: Qualitätssicherung: Das Unternehmen hat organisatorische/technische Maß-nahmen zur Qualitätssicherung seiner Leistungen implementiert, die sicherstellen, dass vergleichbare Aufträge in angemessener Qualität ausgeführt werden können. Eigenerklärung TL2: Beschreibung der Maßnahmen zur … ganz lesenKriterium EK-VI: Qualitätssicherung: Das Unternehmen hat organisatorische/technische Maß-nahmen zur Qualitätssicherung seiner Leistungen implementiert, die sicherstellen, dass vergleichbare Aufträge in angemessener Qualität ausgeführt werden können. Eigenerklärung TL2: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Erklärung, aus der die vom Unternehmen implementierten organisatorischen/technischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgehen. Dies können Zertifizierungen über die Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung im Sinne von § 49 VgV sein, es sind aber auch andere Beschreibungen zugelassen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Kriterium EK-VII: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Eigenerklärung TL3: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnit … ganz lesenKriterium EK-VII: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Eigenerklärung TL3: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte (möglichst auch weitere Beschäftigte mit Hochschulabschluss) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die zur festen Beauftragung vorgesehene Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von Einarbeitung/Vorbereitung der Genehmigungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. Die optionale Auftragsstufe 2 umfa … ganz lesenDie Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die zur festen Beauftragung vorgesehene Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von Einarbeitung/Vorbereitung der Genehmigungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. Die optionale Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen der Objektüberwachung (Bauoberleitung u. örtl. Bauüberwachung einschl. Dokumentation). Die optionale Auftragsstufe 3 umfasst die Objektbetreuung nach Abnahme der Bauleistungen während der Gewährleistungsphase der Bauleistungen. Optional sind zudem die Leistungen der Bestandspläne/Dokumentation (besondere Leistung. Der Abruf kann auch jeweils auf einzelne Leistungsphase aus den Auftragsstufen oder Leistungen für Bauabschnitte beschränkt werden. Für die Baumaßnahme sind Bauabschnitte (Ausbaucluster) vorgesehen. Vorbehalten bleibt ferner die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Leistungen für die Planung der Baumaßnahme nach Erfordernis, Einzelheiten sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Sicherheitseinbehalt auf Abschlagszahlungen (5 %).

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVAS)
Anschrift
team Allee 22, 24392 Süderbrarup
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01963ebd-8cd2-4cfe-865d-3b7f878a2cca.