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Frist abgelaufenEU-weitBau

BWFI CBTC - Unterbrechungsfreie Stromversorgung

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF3-0460-2026veröffentlicht 04.09.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 33 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate23.11.2026 – 02.10.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über vergabekooperation.berlin
    vor 33 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 33 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 12 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.10.2028
    in 16 Tagen

Beschreibung

Lieferung und Montage USV-System CBTC

Beschreibung des Loses

aaa

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Preis 100 % auf die Nettoangebotssumme inkl. gewährtem Nachlass

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Bieter-/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen mit Arbeiten über die Montage und Inbetriebnahme von USV-Einspeise- und Ausspeiseverteilungen; die Montage und Inbetriebnahme von unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlag … ganz lesenBieter-/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen mit Arbeiten über die Montage und Inbetriebnahme von USV-Einspeise- und Ausspeiseverteilungen; die Montage und Inbetriebnahme von unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen; Erfahrung zur Wartung von Anlagen im laufenden Betrieb; Erfahrung und Kenntnis der Beschaltung von USV-Anlagen (Bypasssysteme, GR/WR Einspeisungen, Parallelanlagen). Zum Nachweis hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Kalenderjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/dere Bietergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a. Vorhaben-/Referenzbezeichnung b. Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse c. Zeitraum der Leistungserbringung d. Angabe, ob die Leistungserbringung abgeschlossen ist e. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung zur Eignung EU beigelegte Tabelle zu duplizieren. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen nach Art und Umfang vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass: • die Montage und Inbetriebnahme von USV-Einspeise- und Ausspeiseverteilungen; • die Montage und Inbetriebnahme von unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen; • die Erfahrung zur Wartung von Anlagen im laufenden Betrieb; • die Erfahrung und Kenntnis der Beschaltung von USV-Anlagen (Bypasssysteme, GR / WR Einspeisungen, Parallelanlagen) mindestens jeweils dreimal drei Mal nachgewiesen werden. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bieters hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abges … ganz lesenZum Nachweis der personellen Ausstattung des Bieters hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen oder erbracht haben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Mindestanforderung: Hierbei ist/sind folgende Mindestanforderung/en zu beachten und gesondert auszuweisen: Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollte/sollten a) mind. 2 Mitarbeiter*innen, mit Qualifizierung als Elektrofachkraft b) mind. 1 Mitarbeiter*innen, mit entsprechendem Teilnahmebestätigung/-Zertifikat über die Teilnahme an der Herstellerschulung der angebotenen USV-Anlage Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal gemäß a) und b) sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Es müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: -Gesamtanzahl an Mitarbeitern -Anzahl an für die Aufsicht vorgesehenes Personal -Anzahl an für die Ausführung vorgesehenes Personal, unter Beachtung der Mindestanforderung Anzahl und Qualifikation gem. a) und b) -Anzahl an für die Ausführung vorgesehenes sonstiges Personal Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaften (BiGe) zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von - EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall - EUR 1.000.000,00 für Vermög … ganz lesenErklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaften (BiGe) zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von - EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall - EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall Verfügt/verfügen. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz sowie der jeweilige Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben sind. Geschäftsjahr ist nicht … ganz lesenEigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz sowie der jeweilige Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 450.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Darüber hinaus wird ein Mindestumsatz gefordert i. H. v. von 250.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten an dieser Stelle: die Montage und Inbetriebnahme von • USV-Einspeise- und Ausspeiseverteilungen; • unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen; sowie die Erfahrung und Kenntnis • zur Wartung von Anlagen im laufenden Betrieb; • der Beschaltung von USV-Anlagen (Bypasssysteme, GR / WR Einspeisungen, Parallelanlagen) Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (BiGe) werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Eintragung in das Handelsregister
Angaben zum Unternehmen (gem. § 10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) 1. Größe des Wirtschaftsteilnehmers Angabe ob es sich um ein -Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz) oder -Kleines Unternehmen (bi … ganz lesenAngaben zum Unternehmen (gem. § 10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) 1. Größe des Wirtschaftsteilnehmers Angabe ob es sich um ein -Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz) oder -Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz) oder -Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz) oder -Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro) Handelt. 2. Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z. B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z. B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden. Angabe der -Wirtschafts-Identifikationsnummer, -D-U-N-S-Identifikationsnummer, oder -Handelsregisternummer oder -Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder -Andere Identifikationsnummer oder -Andere Identifikationsnummer -Keine (nur zulässig bei natürlichen Personen) 3. Nationalität des Eigentümers Angabe mit Ja oder Nein, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, ist die Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des bzw. der Eigentümer(s) anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.11.2026
Vertragsende
02.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
05.10.2026, 11:00 Uhr. Es finden keine Eröffnungen in Anwesenheit von Bietern oder deren bevollmächtigten Vertretern statt.
Sicherheiten
verlangt: Folgende Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird vereinbart: Es wird ein Sicherheitsbehalt gemäß VOB/B § 17 in Höhe von 5% vereinbart. Leistet der AN im Falle der individuellen Vereinbarung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung oder der Vereinbarung einer Vertragserfüllungs … ganz lesenverlangt: Folgende Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird vereinbart: Es wird ein Sicherheitsbehalt gemäß VOB/B § 17 in Höhe von 5% vereinbart. Leistet der AN im Falle der individuellen Vereinbarung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung oder der Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Als Sicherheit für Mängelansprüche werden 3 v.H. der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Sofern gemäß Ziffer 6.1. oder 6.2. eine bestimmte Art der Sicherheit gefordert wird, bleibt es dem AN überlassen, von seinem Wahl- und Austauschrecht gemäß § 17 Abs. 3 Gebrauch zu machen. Die BVG akzeptiert statt der vereinbarten Sicherheit jede andere Art der Sicherheitsleistung im Sinne von § 17 VOB/B.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer* n während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Offenes Verfahren) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben und ihre entsprechende Eignung darzulegen. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder sonst verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 10 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. entfällt 10. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft (BiGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der BiGe im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 11. Bieter/Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer BiGe dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen BiGe am Verfahren teilnehmen. 12. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BiGe von jedem Mitglied der BiGe in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU" vorzulegen. 13. Zur Erfüllung von Mindestanforderu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf3@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

393vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (200 Lose mit Angabe)
528.691 €Zuschlagswert im Median
234.012 € – 1,24 Mio. €mittlere Hälfte, 207 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Berlin (189 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.10.2026 auf 19.10.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9b4982f-6ef7-4211-8c15-ca3b90a60618.