Bw 102, Ersatzneubau Vorpommernbrücke sowie Umbau L 22
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen F063/66/26veröffentlicht 13.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 14 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 14 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rostock18069, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 2 Monatenan Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über evergabe-mv.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 2 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, die eine Warnowquerung aus 2 Teilbauwerken festlegt. In diesem Zuge sind die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk selbst sowie die auf beiden Seiten vorgelagerten Streckenabschnitte bis zu den Anschlussknoten West und Ost zu planen und zu erneuern. Dabei sind sowohl 2 KFZ- Fahrstreifen stadteinwärts und 2 KFZ- Fahrstreifen stadtauswärts als auch beidseitige Geh- und Radwege zu berücksichtigen. Die vorgesehene Planung der Maßnahme gliedert sich thematisch im Wesentlichen in 3 Teile: 1. die Planung eines neuen Teilbauwerkes Nord (ggf. zzgl. Moorbrücken Nord) mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten, 2. die Planung des Abbruches der Bestandsbauwerke (Vorpommernbrücke, Moorbrücken, Verkehrszeichenbrücke), 3. die Planung eines neuen Teilbauwerkes Süd (ggf. zzgl. Moorbrücken Süd) einschließlich der Planung einer Verkehrszeichenbrücke mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten.
Beschreibung des Loses
Erstellung von geotechnischen Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke, bestehend aus 2 Teilbauwerken Nord und Süd, ggf. erforderlichen vor- und nachgelagerten Moorbrücken Nord und Süd, einer Verkehrszeichenbrücke sowie den erforderlichen Unterbau der Verkehrsanlagen bis zu den Knotenpunkten Gaffelschonerweg / Warnowstraße im Westen und Petridamm / Verbindungsweg im Osten in allen Leistungsphasen der HOAI mit Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Voraussichtliche Kosten Baukonstruktion: 1. Straßenbrücke TBW Nord und Süd: 54 Mio EUR netto Abbruch Bestandsbauwerk Bw. 102: 3,5 Mio EUR netto 2. VZB + ggf. erforderliche Moorbrücken: 11,5 Mio EUR netto Abbruch Bestandsbauwerke Bw. 114, Bw 115, VVZB 02: 2,9 Mio EUR 3. Verkehrsanlage Straße: 5,33 Mio EUR Die Beauftragung erfolgt stufenweise; Stufe I beinhaltet den Grundauftrag (Teilleistungen a, b und c HOAI inkl. Besondere Leistungen, Stufe II (Besondere Leistungen: Baubegleitung IBW Nord + VA Nord) +III (Baubegleitung IBW Süd + VA Süd) sind optional.
Gegenstand nach CPV
- 71332000Dienstleistungen im Bereich GeotechnikHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- § 44 VgV Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen: Für Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Ve … ganz lesenkürzer
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen: Für Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 3,0 Mio. EUR. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr oder projektbezogen ohne Anrechnung auf andere Objekte (Objektversicherung) zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.- Allgemeiner Jahresumsatz
- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 90 Tsd EUR netto im Leistungsbild Geotechnik.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Der für die Auftragsausführung vorgesehene Bearbeiter muss über deutsche Sprachkenntnisse … ganz lesenkürzer
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Der für die Auftragsausführung vorgesehene Bearbeiter muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Erstellung und Erläuterung der im Aufgabenbereich anfallenden Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nachweis erfolgt im ersten Schritt über eine Eigenerklärung. 2. Fachliche Mindestanforderungen und Berufserfahrung Benennung von mindestens 1 verantwortlichen Bearbeiter für die geotechnischen Planungsleistungen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (vorzugsweise mit Schwerpunkt Geotechnik/Erd- und Grundbau), der Ingenieurgeologie, der Geotechnik, der Angewandten Geowissenschaften oder einer vergleichbaren technischen/naturwissenschaftlichen Fachrichtung sowie einem vergleichbaren, gleichwertigen Hochschulabschluss. Die benannte(n) Person(en) muss/müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der geotechnischen Planung und Bearbeitung von Brückenbauwerken und Verkehrsanlagen im Straßenbau nachweisen. Die Berufserfahrung muss die Baugrundbeurteilung und die Erarbeitung von Gründungsempfehlungen umfassen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte über erfolgreich erbrachte Leistungen aus dem Zeitraum der letzten 7 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen. Die Grundleistungen (Phase … ganz lesenkürzer
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte über erfolgreich erbrachte Leistungen aus dem Zeitraum der letzten 7 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen. Die Grundleistungen (Phasen a, b und c gemäß HOAI, Anlage 1, Punkt 1.3) müssen für diese Projekte jeweils vollständig erbracht worden sein. Referenzbereich 1 (Brückenbauwerke): Mindestens 2 Baugrundgutachten (Geotechnische Berichte) für Brückenbauwerke, welche mindestens der Honorarzone IV (gem. HOAI Anl. 1, Pkt. 1.3) zuzuordnen sind. Die Brückenbauwerke müssen eine Tiefgründung (z. B. Pfahlgründung) aufgewiesen haben. Referenzbereich 2 (Verkehrsanlagen): Mindestens 1 Baugrundgutachten (Geotechnischer Bericht) für eine Verkehrsanlage, welches mindestens der Honorarzone III (gem. HOAI Anl. 1, Pkt. 1.3) zuzuordnen ist und bei dem bodenverbessernde Maßnahmen planerisch untersucht, bemessen oder bewertet wurden. Eine Referenz kann gleichzeitig für Referenzbereich 1 und Referenzbereich 2 anerkannt werden, sofern sämtliche Anforderungen beider Referenzbereiche erfüllt sind.- Anzahl der Führungskräfte
- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens zwei Beschäftigte für die Erbringung geotechnischer Planungsleistungen beschäftigt haben.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV) Marktübliche Software, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 14 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-mv.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 04.09.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQY6MH#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Holbeinplatz14, 18069 Rostock
- Website
- rostock.de
- Kontakt
- tiefbauamt@
rostock.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- VAUWERK GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac89e9f4-deb4-4d9e-bfbd-4c58976946c2.