Zum Inhalt
Menü
Frist unbekanntEU-weitIT und Software

BVG Ticket-App (Frontend) - Rahmenvertrag

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD1-0844-2022veröffentlicht 20.10.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
91 Monate01.06.2023 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (131 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 41 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die BVG möchte den digitalen Vertrieb weiterhin stark ausbauen. Dafür soll zum Beispiel zukünftig auch das Abo in den Apps angeboten und der Anteil der Ticketverkäufe über die Apps weiter gesteigert werden.

Gegenstand nach CPV

  • 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2023
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern. Der Bieter bietet als Option an, dass die iOS-Variante seiner Applikation um die in iOS 14 enthaltene Funktion "App Clip" nach den jeweils aktuellen Apple-Regularien (insbesondere auch hinsichtl … ganz lesenbis zu 1-mal: Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern. Der Bieter bietet als Option an, dass die iOS-Variante seiner Applikation um die in iOS 14 enthaltene Funktion "App Clip" nach den jeweils aktuellen Apple-Regularien (insbesondere auch hinsichtlich der Dateigröße) erweitert werden kann (siehe hierzu https://developer.apple.com/app-clips/). Die konkrete Umsetzung, welche Funktionen mit App Clip realisiert werden sollen, wird im Rahmen der Implementierungsphase zwischen AG und AN abgestimmt. Zusätzlich soll die Android Variante die Huawei Mobile Services unterstützen. Insbesondere für die Darstellung und die Steuerung der Karten ist ggfs. die Einbindung eines oder mehrerer SDKs notwendig. Der AN sichert zu, dass eine Integration im Rahmen der Imple-mentierungsphase bzw. auch jederzeit im Rahmen der Weiter-entwicklungsphase möglich ist.
Optionen
Die Initialleistungen werden gemäß Anforderung 165 im dort genannten Zeitraum erbracht. Im Anschluss beginnt die Be-triebs- und Weiterentwicklungsphase. Die Konzeptions- und Implementierungsphase sowie die Betriebs- und Weiterent-wicklungsphase werden zunächst für insgesamt 3 Jahre beauftragt. Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Kommunikation in Wort und Schrift zwischen AG und AN erfolgt generell auf Deutsch. Das Gleiche gilt für die zu erstellenden Dokumente.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.ie-a@bvg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

94vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (62 Lose mit Angabe)
625.320 €Zuschlagswert im Median
247.585 € – 1,22 Mio. €mittlere Hälfte, 23 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dffeaada-06d4-457f-abb9-6723b6bf9882.