BVG Ticket-App (Frontend) - Rahmenvertrag
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ITD1-0844-2022veröffentlicht 20.10.2026Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 91 Monate01.06.2023 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Berlin10179, Berlin
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.
Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (131 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Vertragsbeginnvor 41 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Veröffentlichungvor 14 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die BVG möchte den digitalen Vertrieb weiterhin stark ausbauen. Dafür soll zum Beispiel zukünftig auch das Abo in den Apps angeboten und der Anteil der Ticketverkäufe über die Apps weiter gesteigert werden.
Gegenstand nach CPV
- 72230000Entwicklung von kundenspezifischer SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2023
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern. Der Bieter bietet als Option an, dass die iOS-Variante seiner Applikation um die in iOS 14 enthaltene Funktion "App Clip" nach den jeweils aktuellen Apple-Regularien (insbesondere auch hinsichtl … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern. Der Bieter bietet als Option an, dass die iOS-Variante seiner Applikation um die in iOS 14 enthaltene Funktion "App Clip" nach den jeweils aktuellen Apple-Regularien (insbesondere auch hinsichtlich der Dateigröße) erweitert werden kann (siehe hierzu https://developer.apple.com/app-clips/). Die konkrete Umsetzung, welche Funktionen mit App Clip realisiert werden sollen, wird im Rahmen der Implementierungsphase zwischen AG und AN abgestimmt. Zusätzlich soll die Android Variante die Huawei Mobile Services unterstützen. Insbesondere für die Darstellung und die Steuerung der Karten ist ggfs. die Einbindung eines oder mehrerer SDKs notwendig. Der AN sichert zu, dass eine Integration im Rahmen der Imple-mentierungsphase bzw. auch jederzeit im Rahmen der Weiter-entwicklungsphase möglich ist.- Optionen
- Die Initialleistungen werden gemäß Anforderung 165 im dort genannten Zeitraum erbracht. Im Anschluss beginnt die Be-triebs- und Weiterentwicklungsphase. Die Konzeptions- und Implementierungsphase sowie die Betriebs- und Weiterent-wicklungsphase werden zunächst für insgesamt 3 Jahre beauftragt. Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Kommunikation in Wort und Schrift zwischen AG und AN erfolgt generell auf Deutsch. Das Gleiche gilt für die zu erstellenden Dokumente.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.ie-a@
bvg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
- EY Consulting GmbH2 Zuschläge
- Interflex Datensysteme GmbH2 Zuschläge
- Liquid Reply GmbH2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dffeaada-06d4-457f-abb9-6723b6bf9882.