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BvA_Markt Parkstein - Neubau kommunale Wohnanlage mit drei Wohneinheiten, Tiefgarage und Parkstadel - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Lph. 5 - 9)

Markt Parkstein · 92660 Neustadt a. d. Waldnaab, Bayern

Aktenzeichen 225/23veröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 946 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
197 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angaben zur Arbeitsweise45 %
  • Organisation des vorgesehenen Projektteams15 %
  • Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals10 %
  • Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Markt Parkstein beabsichtigt einen Neubau einer kommunalen Wohnanlage mit drei Wohneinheiten, zwei Parkdecks (Tiefgarage) und einem Parkstadel. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 vergeben. Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.

Beschreibung des Loses

Der Markt Parkstein beabsichtigt einen Neubau einer kommunalen Wohnanlage mit drei Wohneinheiten, zwei Parkdecks (Tiefgarage) und einem Parkstadel. Aktuell sind drei Wohneinheiten geplant. Die Parkgarage umfasst 28 Stellplätze für öffentliche Nutzung und drei Anliegerparkplätze, im Parkstadel werden sieben Anliegerstellplätze geschaffen. Um die neuen Gebäude erstellen zu können ist es erforderlich den bestehenden Gebäudebestand abzubrechen, wobei im Zuge des Abbruchs bzw. im Vorgriff aufgrund der Vornutzung des Gebäudes als Tankstelle eine intensive Altlastenentsorgung auf dem Grundstück Lichtensternstraße 13a zu bewerkstelligen ist. Das Wohngebäude wird in 2-geschossiger Bauweise mit Dachgeschoss in Anlehnung an die historische Bebauung errichtet. Es wird auf dem oberen Parkgaragengeschoss errichtet, ebenso wie der Parkstadel. Die Parkgarage wird als zwei voneinander getrennte Parkdecks konzipiert. Die beiden Ebenen können höhengleich von der ansteigenden Klostergasse im Westen für den Kfz-Verkehr erschlossen werden, sodass keine inneren Auf- und Abfahrrampen erforderlich werden. Das Parkdeck im 2. Untergeschoss beinhaltet 15 Stellplätze, das Parkdecke im 1. Untergeschoss 16 Stellplätze, davon jeweils ein Stellplatz behindertengerecht. Im 1. Untergeschoss werden zusätzlich zehn Stellplätze mit E-Ladesäulen versehen. Es werden alle Stellplätze für eine Nachrüstung von E-Ladesäulen vorgerichtet Jedes Parkdeck erhält im Süden einen direkten barrierefreien Ausgang ins Freie sowie einen zweiten Ausgang (Fluchtweg) über das durchgehende Treppenhaus im Norden. Im 2. UG der Parkgarage befinden sich noch die Abstellräume für zwei der drei Wohnungen sowie Technikräume. Im 1. UG der Parkgarage befinden sich ebenfalls Technikräume - vorwiegend für die Elektroninstallation - sowie eine barrierefreie öffentliche Toilette. Der Parkstadel wird von der Lichtensternstraße erschlossen und beinhaltet sieben Stellplätze davon ein Stellplatz behindertengerecht. Er besitzt Öffnungsmöglichkeiten zur gemeinsamen Freifläche und kann vielseitig genutzt werden. Das Wohngebäude wird von der Lichtensternstraße erschlossen. Es ist als einbündige Anlage konzipiert mit einem durchgehenden Treppenhaus angrenzend an die Lichtensternstraße 11. Aufgrund des starken Gefälles der Lichtensternstraße erfolgt die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses der Wohnung über die südlich vorgelegten Freianlagen. Im Grünbereich auf dem obersten Parkdeck befindet sich eine Gemeinschaftsfreifläche, ein Kinderspielplatz für Haus Nr. 10 und Haus Nr. 13 und ein privater Gartenbereich für die Erdgeschosswohnung Haus Nr. 13. Für den Bau der zweigeschossigen Parkgarage einschl. einer geregelten Altlastenentsorgung, ist in einem ersten Bauabschnitt die Errichtung eines Stützbauwerks als überschnittene Bohrpfahlwand zur Baugrubensicherung notwendig. Die Bohrpfahlwand wird in das bauliche und statische Gefüge der Parkgarage integriert. Die Herstellungskosten (KG 100-700) für das Projekt umfassen ca. 6,0 Mio. EUR netto. Es stehen Fördermittel aus der Städtebauförderung sowie aus dem kommunalen Wohnungsförderungsprogramm zur Verfügung. Es wird eine entsprechende Zuarbeit durch den Auftragnehmer bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) erwartet. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten realisiert. Als erster Bauabschnitt BA I wird aktuell das Wohngebäude im Bereich Lichtensternstraße 10/12 mit 6 Wohneinheiten mit Mitteln des Förderprogramms KommWFP realisiert - die Fertigstellung ist 2024 geplant (BA I ist nicht vom Auftrag umfasst). Anschließend soll der zweite Bauabschnitt Bereich Lichtensternstraße 13/13a realisiert werden. Der Bauantrag für den zweiten Bauabschnitt wurde beim zuständigen Landratsamt eingereicht. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt werden Die Bauphase ist im Zeitraum von 2025 bis 2026 vorgesehen. Eine Fertigstellung soll 2026 erfolgen. Die zu beauftragende Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den zweiten Bauabschnitt - Lichtensternstraße 13/13 a und hier nur auf die Errichtung der Bauwerke Tiefgarage, Wohnhaus und Parkstadel. Die Altlastenentsorgung und das Herstellen der Baugrube inkl. der Bohrpfahlwand ist nicht Gegenstand des Auftrags. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 vergeben. Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angaben zur Arbeitsweise45 %
Organisation des vorgesehenen Projektteams15 %
Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals10 %
Honorar30 %
Qualität
Angaben zur Arbeitsweise
Qualität
Organisation des vorgesehenen Projektteams
Qualität
Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Lph. 5 - 7 Stufe 2: Lph. 8 - 9 Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Au … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Lph. 5 - 7 Stufe 2: Lph. 8 - 9 Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gege … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYH3RD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
JURETZKA ARCHITEKTEN PartG mbB, Weiden1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b4fcedb-1f23-40d7-9df6-1245285126f5.