Bundesweites Insektenmonitoring - Heuschrecken im Grünland 2026 bis 2029
Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LfU_13_48/2025veröffentlicht 01.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 50 Monate
- 02.03.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - GeneralplanervergabeLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung · MainzFrist 08.12.2026
- Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen GeneralunternehmerJohannes Gutenberg-Universität Mainz · MainzFrist 11.12.2026
- Umbau im Schienennetz-Zweig Am SchinnergrabenMVG - Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · MainzFrist 19.11.2026
- Erstellung einer Kommunikationsstrategie inklusive Planung und Moderation der Beteiligungsprozesse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß §165 BauGStadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf · MainzFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 50 Monate02.03.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55116, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 9 Monaten
- Bindefrist endetvor 8 Monaten33 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
- Heute
Beschreibung
Bundesweites Insektenmonitoring Das bundesweite Insektenmonitoring ist Teil des "Aktionsprogramms Insektenschutz". Es wird damit ein bundesweites Monitoringprogramm aufgebaut, welches Biomasse, Artenvielfalt und Individuenzahlen ausgewählter Indikatorgruppen einheitlich, systematisch und regelmäßig erfasst. Das Programm besteht aus den zwei Säulen "Monitoring häufiger Insekten" und "Monitoring seltener Insekten". Beide Säulen sind modular aufgebaut und beinhalten Einzelbausteinen zu verschiedenen Arten(gruppen). Mit dem "Monitoring häufiger Insekten" werden häufige Insekten der Gesamtlandschaft erfasst. Dafür wird überwiegend die Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (SPF, 1 x 1 km) genutzt. Diese ist ebenfalls Bestandteil weiterer naturschutzrelevanter Monitoringprogramme (Monitoring häufiger Brutvögel, Monitoring von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert, Ökosystem-Monitoring). Dadurch bietet sich die Möglichkeit der synergistischen Datenauswertung, sodass zukünftig Aussagen hinsichtlich größerer kausaler Zusammenhänge ermöglicht werden. Das "Monitoring seltener Insekten" dient der Erfassung seltener und gefährdeter Insekten sowie von Insekten seltener Lebensräume. Diese können auf den bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen nicht ausreichend erfasst werden, deshalb werden hierfür spezifische Flächenkulissen genutzt. Monitoring häufiger Insekten: Heuschrecken im Grünland Heuschrecken besiedeln ein breites Spektrum von Offenlandhabitaten. Sie reagieren empfindlich auf Veränderungen des Lebensraums sowohl hinsichtlich der Landnutzung als auch des Klimas und eignen sich deshalb gut als Indikator für Umweltveränderungen. In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 60 Arten aus der Gruppe der Heuschrecken (Ensifera, Caelifera) und Fangschrecken (Mantodea) vor (Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler in Rheinland-Pfalz 2019). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese beiden Gruppen im Modul "Heuschrecken im Grünland" jährlich auf 12 Stichprobenflächen (SPF) erfasst. Die Erfassung schließt Fangschrecken mit ein, auch wenn diese im Folgenden nicht explizit benannt werden. Die Erfassung setzt sich aus einer quantitativen Erfassung mittels Isolationsquadrat sowie einer ergänzenden qualitativen Erfassung zusammen. Dabei werden alle vorgefundenen Larven und Imagines der Heuschrecken sowie Fangschrecken erfasst. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonito-rings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartie-renden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) der Auswahl der Beprobungsflächen (2.500 m² Größe) innerhalb von 1 km² großen SPF nach Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 2.1 und 3.2), 2) der quantitativen und qualitativen Erfassung von Heuschrecken und Fangschrecken sowie der Erfassung von Umweltvariablen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfas-sungsanleitung (Anlage LB 1 Kapitel 3.2), 3) der Digitalisierung und Abgabe der unter 1) und 2) erhobenen Daten. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der kontinuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen, jedoch nicht kalkulationsrelevanten Anpassungen des Methodenhandbuchs kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung. | 50 Monate | – |
| 2 | Los 2 Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung. | 50 Monate | – |
| 3 | Los 3 Die Leistung ist in Lose aufgeteilt, mit der nachfolgend genannten Anzahl der Stichprobenflächen (SPF): Los 1: 3 SPF Los 2: 4 SPF Los 3: 5 SPF Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und Auszahlungsfristen (für Details siehe Kapitel 6) zu beachten sind. Die Erfassung der Heuschrecken und Fangschrecken erfolgt einmal im Jahr nach einem stan-dardisierten Verfahren auf einer dauerhaft angelegten Beprobungsfläche (Plot) innerhalb der SPF. Die Lage und genaue Abgrenzung der SPF liegen digital (als Geopackage und ESRI-Shape-Datei) vor (Anlage LB 3). Die Festlegung der Plots wird unter Kapitel 3.2, die Erfassungsmethodik wird unter Kapitel 3.3 erläutert. Erforderliche Genehmigungen zum Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen werden durch den AG eingeholt. Der AN übermittelt dem AG die für die Beantragung erforderlichen Anga-ben, indem er Anlage LB 4 spätestens zwei Wochen nach dem Zuschlag vollständig ausgefüllt per E-Mail an den AG sendet. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31.01. des Kartierjahres an den AG zu übermitteln. Darüber hinaus werden dem AN Schilder aus Hartplastik zur Verfügung gestellt, die ihn und seine Mitarbeiten-den als Kartierende des Landes Rheinland-Pfalz ausweisen. Diese Schilder sind nur im Zu-sammenhang mit der Erbringung der hier beschriebenen Leistung zu verwenden. Die Aushän-digung eines jeden Schildes wird dokumentiert und ist vom AN zu unterzeichnen. Zum Ver-tragsende sind die Schilder an den AG zurückzusenden. Bei Verlust eines Schildes erhebt der AG pro Schild einen Schadenersatz in Höhe von 50 EUR. Der Umfang für jedes Los: Los 1 (3 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.1) 3 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 3 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 2 (4 SPF): 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 4 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 4 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Los 3 (5 SPF) 1 Auftaktgespräch gem. Pos. 1, Formular 302 5 Auswahl der Beprobungsfläche gem. Pos. 2a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.2) 5 Heuschreckenerfassung pro Jahr gem. Pos. 3a, Formular 302 (vgl. Kapitel 3.3) Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung. | 50 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Person … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2 … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, 3. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt, 4. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Erfassung der Heuschrecken vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern haben: a. Kartierung und/oder Monitoring von Heuschrecken b. Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Heuschrecken Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die mit diesem Verfahren vergleichbaren Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Planungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Heuschrecken ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.03.2026
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegun … ganz lesenkürzer
Pos. 4 (Optionale Leistung): Beantwortung von Nachfragen sowie nachträgliche Änderungen im Folgejahr: Max. 5 Stunden pro SPF und Kartierjahr. Die Beantwortung von Nachfragen und Nacharbeiten im Folgejahr werden vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Pos. 5 (Optionale Leistung): Dauerhafte Verlegung eines Plots auf eine neue Bewirtschaftungseinheit: Pro SPF kann ab 2027 maximal 3 Mal (1 Mal pro Jahr) eine neue Bewirtschaftungseinheit mit einem neuen Plot festgelegt werden. Der maximale Umfang der Leistung beträgt 3 Stunden pro SPF und Jahr. Die Festlegung wird vom AG gesondert per E-Mail beauftragt. Der Umfang zu Pos. 4 und 5 ist als Obergrenze zu verstehen. Hierbei handelt es sich um Leistungen ohne Mindestabnahmeverpflichtung.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 33 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.01.2026, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNL9# Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergab … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNL9# Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 20.01.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
- Website
- lfu.rlp.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Ionenchromatograph + Zubehör03.11.2026
- Hochwasserschutz Herzberg (Elster) Maßnahme SE3p TO1 BA1-3 rechts - Holzungsarbeiten15.10.2026
- Wartungsvertrag für LC-MS/MS Systeme QTrap 5500 sowie QTrap 6500+04.09.2026
- EU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2026 und Frühjahr 202723.08.2026 · 3 Angebote
Mehr von Landesamt für Umwelt
- Gutachten zu Maßnahmen zur Förderung der Moorfrosch-ReliktpopulationenLandesamt für Umwelt · 14476 PotsdamFrist 24.11.2026
- Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2027Landesamt für Umwelt · MainzFrist 08.12.2026
- FFH-Monitoring Wildkatze Berichtsperiode 2025-2030Landesamt für Umwelt · MainzFrist 24.11.2026
- Erneuerung der Prozessdatenverarbeitung und ausgewählter Messeinrichtungen - Rheinwasser-Untersuchungsstation Mainz-Wiesbaden (RUSt) (wiederholende Vergabe))Landesamt für Umwelt · 55116 MainzFrist 20.11.2026
Alle 6 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Umwelt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Avifauna 2027 - 2029Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestFrist 01.12.2026
- Ersatzneubau Salzhalle PlanungsleistungenDie Autobahn GmbH des Bundes - NL WestFrist 03.12.2026
- Avifauna 2027 - 2029Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestFrist 01.12.2026
- Geotechnische BaubegleitungDie Autobahn GmbH des Bundes - NL WestFrist 02.12.2026
- LBM Trier- Erstellung, Druck, Rahmung und Anbringung von Flucht- und RettungsplänenLBM TrierFrist 17.11.2026
- Sanierung der zentralen Bettenaufbereitung im Westpfalz-Klinikum KaiserslauternWestpfalz-Klinikum GmbHFrist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c1a893f-4249-4279-be5f-43ce7b900f59.