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Bundeskunsthalle: Beschaffung Microsoft-Lizenzen

Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen MaBu-2024-0038veröffentlicht 03.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 842 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über xvergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bundeskunsthalle hatte für sich Lizenzen der Firma Microsoft über einen ent-sprechenden Handelspartner beschafft. Die Bundeskunsthalle (BKH) ist nach der aktuellen gültigen BMI-Öffnungsklausel des BMI Rahmenvertrages bezugsberechtigt, weil die Bundeskunsthalle gemäß Öff-nungsklausel ein verbundenes Unternehmen nach Punkt c) "Sonstige Körperschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts" ist (Tenant: bundeskunsthallede.onmicrosoft.com). Nunmehr will die Bundeskunsthalle mit einem auszuwählenden Handelspartner mit Wirkung ab sofort einen Microsoft 365 E5 // CSP - Vertrag // License Agreement: Charity / Nonprofit Staff Pricing - Teams included abschließen, der den Compliance-Vorgaben von Microsoft entspricht, um damit Lizenzen für die anstehende Migration der E-Mail-Postfächer nach M365/Outlook zu beschaffen. Danach benötigt die BKH • mindestens 120 Lizenzen mit jährlicher Laufzeit - ggf. auch mehr - hier ist Flexibilität erforderlich • für die Migration 185 E5-Lizenzen mit monatlicher Laufzeit (hier ist darauf zu achten, dass der Preis für 6 Monate fest ist) Die Lizenzen sollen im Abo-Modell bestellt (entweder mit monatlicher oder jährli-cher Laufzeit) werden, die sowohl über Microsoft, als auch über Reseller erhältlich wären. Die für die BKH passenden Lizenzen (License Agreement: Charity / Nonprofit Staff Pricing) werden über Reseller innerhalb eines CSP - Vertrages angeboten. Ein anderes Vertragsmodell kommt für die BKH nicht infrage. Die BKH hatte in 2023 eine E5-Lizenz beschafft, so dass sie bezugsberechtigt für die E5-Lizenz inklusive Teams ist, denn seit Oktober 2023 wurde Teams aus dem E5-Lizenz-Paket herausgelöst und muss für spätere Bezieher mit einer separaten Lizenz beschafft werden. Zusammengefasst: Die BKH benötigt zwei Positionen: • für die Migration 185 E5-Lizenzen mit monatlicher Laufzeit (hier ist darauf zu achten, dass der Preis für 6 Monate fest ist) - Kosten in EUR/Monat • danach benötigt die BKH mindestens 120 Lizenzen mit jährlicher Laufzeit - ggf. auch mehr - da ist Flexibilität erforderlich Hier die Kurzfassung: Microsoft 365 E5 // CSP - Vertrag // License Agreement: Charity / Nonprofit Staff Pricing - Teams included Wichtig: die BKH akzeptiert kein Verfahren, die den Compliance-Vorgaben von Microsoft nicht entsprechen (z. B. ein nachträgliches Upgrade einer F3-Lizenz auf eine E5-Lizenz), weil der Reseller keine vertragliche Grundlage für die Teams-Inklusion hat.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate) Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
Kriterium
Auftragsbezogene Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023
Kriterium
Auftragsbezogene vergleichbate Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 gegliedert nach Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.) Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. jeweils 1.500.000 … ganz lesenAuftragsbezogene vergleichbate Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 gegliedert nach Leistung, Auftragswert und Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnr.) Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. jeweils 1.500.000 € je Schadensfall für • Personenschäden und • Sachschäden oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard). Fehlt der Versicherungsnachweis oder die Erklärung, wird das Angebot ausgeschlossen. Fügen Sie ggf. entsprechende Nachweise bei. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung vorgelegt werden. Der Bewerber garantiert die Richtigkeit der Übersetzung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung5 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Anschrift
Helmut-Kohl-Allee 4, 53113 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

13Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c164914-89d7-4c1e-b744-bfc389d37924.