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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Büromaterial, Rucksäcke, Aktenkoffer

Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-016-GK-oVveröffentlicht 16.12.2024erstmals 16.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 644 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (35 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.09.2025 – 31.08.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Nachhaltigkeit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Ludwigsburg
    vor 21 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 21 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 21 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf und die Lieferung von Büromaterial (Los 1), Rucksäcken (Los 2) und Aktenkoffern mit Trolleysystem / Pilotenkoffern (Los 3). Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt insgesamt drei Rahmenverträge für das Los 1, Los 2 und Los 3 zu schließen. Los 1: Kauf und Lieferung von Büromaterial für das Landratsamt Ludwigsburg, inkl. Außenstellen, den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und beruflichen Schulen des Landkreises Ludwigsburg. Los 2: Kauf und Lieferung von Rucksäcken für Mitarbeitende des Landratsamtes Ludwigsburg. Los 3: Kauf und Lieferung von Aktenkoffern mit Trolleysystem / Pilotenkoffern für Mitarbeitende des Landratsamtes Ludwigsburg.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kauf und Lieferung von Büromaterial

Kauf und Lieferung von Büromaterial für das Landratsamt Ludwigsburg, inkl. Außenstellen, den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und beruflichen Schulen des Landkreises Ludwigsburg. Die Abnahmemenge beträgt geschätzt 68.958 Artikel pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge beträgt 250.000,00 EUR netto pro Jahr.

2 Jahre–
2
Kauf und Lieferung von Rucksäcken

Kauf und Lieferung von Rucksäcken für Mitarbeitende des Landratsamtes Ludwigsburg. Schätzmenge: 250 Stück pro Jahr Höchstmenge: 300 Stück pro Jahr

2 Jahre–
3
Kauf und Lieferung von Aktenkoffern mit Trolleysystem / Pilotenkoffern

Kauf und Lieferung von Aktenkoffern mit Trolleysystem / Pilotenkoffern für Mitarbeitende des Landratsamtes Ludwigsburg. Schätzmenge:100 Stück pro Jahr Höchstmenge: 150 Stück pro Jahr

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis90 %
Nachhaltigkeit10 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis und den Nachhaltigkeitskriterien der angebotenen Artikel zusammen. Die Wertung des Preises entspricht 90 % der Gesamtwertung.
Qualität
NachhaltigkeitDie Wertung der Kann-Kriterien zur Nachhaltigkeit entspricht 10 % der Gesamtwertung. Diese sollen uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden, müssen jedoch nicht erfüllt werden. Nachweise der getroffenen Aussagen sind dem Angebot in einer formlosen Anlage beizufügen (z.B. Nachhaltigkeitsbericht). 1.1 - 2 Leistungspunkte erreichbar Im Sinne der Klimatransparenz werden die Treibhausgasemissionen (THG-E) des Auftrags (durch das bietende Unternehmen verursacht) erhoben und von einer unabhängigen Prüfstelle zertifiziert. Nachweis: jährliches Zertifikat über unabhängig geprüfte Klimabilanz z. B. gemäß Greenhouse Gas Protocol (mind. Scope 1 und Scope 2). 1.2 - maximal 3 Leistungspunkte erreichbar Die durch das bietende Unternehmen verursachten THG-E des Auftrags, werden durch Effektivitäts- oder Effizienzmaßnahmen auf Unternehmensebene minimiert. Nachweis: konkrete Darstellung der Maßnahmen 0 Punkte= keine Maßnahmen 1 Punkt= erste Einzelmaßnahmen (mind. 2) können genannt werden 2 Punkte= mehrere Maßnahmen (mind. 4) aus verschiedenen Handlungsfeldern (mind. 2 Handlungsfelder z. B. Herstellung, Mobilität, Gebäudeeffizienz, Energieversorgung) 3 Punkte= Gesamtkonzept von Maßnahmen (mind. 6), die verschiedene Handlungsfelder umfassen und konkrete Zeitpläne beinhalten. 1.3 - 1 Leistungspunkt erreichbar Die nicht vermeidbaren THG-E des Auftrags werden über Investitionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte (ausschließlich Gold Standard zertifizierte Projekte) ausgeglichen. Nachweis: Ausgleichszertifikat 2. Lieferungen, Transport 2.1 entspricht 3 Leistungspunkte: Mindestens zu 50% durch umweltfreundliche Fahrzeuge wie E-Fahrzeuge, Hybrid-Fahrzeuge oder ähnliches. 2.2 entspricht 2 Leistungspunkte: Mindestens zu 30% durch umweltfreundliche Fahrzeuge wie E-Fahrzeuge, Hybrid-Fahrzeuge oder ähnliches. 2.3 entspricht 1 Leistungspunkt: Mindestens zu 15% durch umweltfreundliche Fahrzeuge wie E-Fahrzeuge, Hybrid-Fahrzeuge oder ähnliches. 2.4 entspricht 0 Leistungspunkten: Ohne umweltfreundliche Fahrzeuge. 3. Kreislaufwirtschaft 3.1 - 1 Leistungspunkt erreichbar Spezielle Artikel wie z.B. Batterien, Kugelschreiber, Stifte werden durch den Lieferanten nach Verbrauch zurückgenommen und wiederverwertet oder umweltgerecht entsorgt. Nachweis: Für welche Produkte ist ein Rücknahmesystem vorhanden und wie wird mit den Produkten verfahren.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung a … ganz lesenAllgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Kriterium
- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Ste … ganz lesen- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer -Eigenerklärung Bietergemeinschaft.
Kriterium
- Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kriterium
-Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre
Kriterium
- Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe, beim Los 1 mindestens in Höhe von 250.000 Euro.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Verträge werden ab dem 01.09.2025 bis einschließlich 31.08.2027, mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber von zwei Mal jeweils einem Jahr, geschlossen. Die Verträge enden ohne schriftliche Kündigung zur vereinbarten Vertragslaufzeit. Alternativ kommt die jeweilige Ver … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Verträge werden ab dem 01.09.2025 bis einschließlich 31.08.2027, mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber von zwei Mal jeweils einem Jahr, geschlossen. Die Verträge enden ohne schriftliche Kündigung zur vereinbarten Vertragslaufzeit. Alternativ kommt die jeweilige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zum Tragen. Hierfür muss der Auftraggeber schriftlich, drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums, die Verlängerungsoption ziehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
31.01.2025, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und d … ganz lesenEnthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5RVA Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5RVA Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Qualität40 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis und der Qualität des angebotenen Artikels zusammen. Die Wertung des Preises entspricht 60 % der Gesamtwertung.
Qualität
Die Wertung der Kann-Kriterien zur Qualität entspricht 40 % der Gesamtwertung. Diese Kriterien sollen uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden, müssen jedoch nicht erfüllt werden. Die Wertung erfolgt im Rahmen einer Teststellung durch mindestens 5 Mitarbeitende des Auftraggebers. Qualitative Anforderung Nr. 1, maximal 12 Punkte erreichbar Tragekomfort - Der Rucksack soll angenehm zu tragen sein. Auch bei entsprechend voller Beladung (Polsterung der Trageriemen). - Die Trageriemen sollen leichtgängig einstellbar für verschiedene Körpergrößen / Körpervolumina sein Qualitative Anforderung Nr. 2, maximal 12 Punkte erreichbar Platzangebot / Be- und Entladung - Neben einem 17-Zoll großen Laptop soll auch ein normaler Aktenordner transportiert werden können. Dabei soll das Be- und Entladen leicht erfolgen können. Das Öffnen und Schließen des Rucksackes sollen leichtgängig sein. Qualitative Anforderung Nr. 3, maximal 6 Punkte erreichbar Gesamteindruck - Gesamteindruck der Verarbeitung - Am Rucksack soll möglichst ein Tragegriff angebracht sein - Leergewicht des Rucksacks soll möglichst gering sein

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung a … ganz lesenAllgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Kriterium
- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Ste … ganz lesen- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer -Eigenerklärung Bietergemeinschaft.
Kriterium
- Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kriterium
-Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre
Kriterium
- Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe, beim Los 1 mindestens in Höhe von 250.000 Euro.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Verträge werden ab dem 01.09.2025 bis einschließlich 31.08.2027, mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber von zwei Mal jeweils einem Jahr, geschlossen. Die Verträge enden ohne schriftliche Kündigung zur vereinbarten Vertragslaufzeit. Alternativ kommt die jeweilige Ver … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Verträge werden ab dem 01.09.2025 bis einschließlich 31.08.2027, mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber von zwei Mal jeweils einem Jahr, geschlossen. Die Verträge enden ohne schriftliche Kündigung zur vereinbarten Vertragslaufzeit. Alternativ kommt die jeweilige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zum Tragen. Hierfür muss der Auftraggeber schriftlich, drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums, die Verlängerungsoption ziehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
31.01.2025, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und d … ganz lesenEnthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5RVA Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5RVA Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Qualität40 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis und der Qualität des angebotenen Artikels zusammen. Die Wertung des Preises entspricht 60 % der Gesamtwertung.
Qualität
Die Wertung der Kann-Kriterien zur Qualität entspricht 40 % der Gesamtwertung. Diese Kriterien sollen uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden, müssen jedoch nicht erfüllt werden. Die Wertung erfolgt im Rahmen einer Teststellung durch mindestens 5 Mitarbeitende des Auftraggebers. Qualitative Anforderung Nr. 1,Teleskoparm- und Transportgriffqualität, maximal 36 Leistungspunkte erreichbar - Der Teleskoparm muss leichtgängig ein- und ausfahrbar sein - Stabiler Haltegriff, muss gut in der Hand liegen Qualitative Anforderung Nr. 2, Sicherheitsschloss, maximal 12 Leistungspunkte erreichbar - Leichtgängiger Schließmechanismus Qualitative Anforderung Nr. 3, Radlaufeigenschaften, maximal 42 Leistungspunkte erreichbar - Räder müssen leichtgängig auf verschiedensten Untergründen sein (Asphalt, Pflastersteine, Teppichboden)

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung a … ganz lesenAllgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Kriterium
- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Ste … ganz lesen- Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer -Eigenerklärung Bietergemeinschaft.
Kriterium
- Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kriterium
-Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre
Kriterium
- Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe, beim Los 1 mindestens in Höhe von 250.000 Euro.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Verträge werden ab dem 01.09.2025 bis einschließlich 31.08.2027, mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber von zwei Mal jeweils einem Jahr, geschlossen. Die Verträge enden ohne schriftliche Kündigung zur vereinbarten Vertragslaufzeit. Alternativ kommt die jeweilige Ver … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Verträge werden ab dem 01.09.2025 bis einschließlich 31.08.2027, mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber von zwei Mal jeweils einem Jahr, geschlossen. Die Verträge enden ohne schriftliche Kündigung zur vereinbarten Vertragslaufzeit. Alternativ kommt die jeweilige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zum Tragen. Hierfür muss der Auftraggeber schriftlich, drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums, die Verlängerungsoption ziehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
31.01.2025, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und d … ganz lesenEnthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5RVA Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5RVA Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 27.01.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 27.01.2025 auf 31.01.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 27.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 361a1b2d-60f8-4a28-9914-7de25785bbc3.