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Brückenplanung Aschenbruch Bau RS1

Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf · Bochum, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen StBo_ZEK1_2024_00240_OV_66veröffentlicht 16.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bochum44777, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (143 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Brückenplanung einer Geh- und Radwegbrücke im Zuge des Baus RS1 über die Straße Aschenbruch in Bochum

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der Umsetzung des Projekts "Radschnellweg Ruhr RS 1" plant die Stadt Bochum den Bau des Radschnellwegs im Stadtgebiet. Der Radschnellweg Ruhr RS 1 wird künftig als eine durchgehende, sichere, attraktive, leistungsfähige und mit hohem Qualitätsstandard erstellte Radverkehrsverbindung die Städte im Ruhrgebiet verbinden. Der RS 1 ist eine West-Ost Radwegverbindung zwischen den Städten Moers, Duisburg, Mühlheim an der Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Unna, Kamen, Bergkamen und Hamm. Auf einer Streckenlänge von ca. 117 km verläuft der RS 1 durch das Revier. Dieser Radweg soll das regionale Radverkehrsnetz unterstützen und ein zentraler Baustein für eine zukunftsorientierte und umweltfreundliche Mobilitätsstrategie werden.

Auf dem Bochumer Stadtgebiet hat der RS 1 eine Länge von ca. 17 km. Bochum liegt im mittleren Bereich der Ruhrgebietsachse. Durch den RS1 wird nicht nur eine West-Ost Radwegverbindung geschaffen, sondern auch der Radverkehr im Stadtgebiet gefördert und die Erreichbarkeit der benachbarten Städte Essen und Dortmund auf direkte und nachhaltige Weise zu ermöglicht.

Der erste Bauabschnitt im Bochumer Stadtgebiet (BA A 1) erstreckt sich zwischen der Stadtgrenze Gelsenkirchen und der Darpestraße. Die ehemalige Trasse der DB/Rheinischen Bahn wird für die Realisierung des RS 1 genutzt, wodurch eine entscheidende Grundlage für die Umsetzung geschaffen wird. Der Radweg wird mit einem 4,00 m breiten Zweirichtungsrad- und einem 2,20 m breiten Gehweg ausgestattet, die durch einen 0,30 m breiten taktilen Trennstreifen voneinander abgegrenzt werden.

Konkret soll im Rahmen dieser Ausschreibung die Brücke, an der Stelle der ehemaligen Eisenbahnbrücke Parkstr. in Form einer Geh- und Radwegbrücke (Fahrzeuge zur Unterhaltung bis 13 t) geplant werden. Ebenfalls Teil der Planung ist der Anschluss der Brücke an den RS1. Die Planung für den Bau des Radweges (Straßenbau) inklusive der Rampen bis zur Brücke sind in der Genehmigungsplanung und liegen der Ausschreibung in aktuellster Version bei. Im Zuge der Brückenplanung sind die Rampen an die geplante Brücke anzupassen. Die Strecke östlich der Brücke bis etwa auf Höhe der Baustellenzufahrt, die Strecke westlich der Brücke bis zum fertigen Abschnitt (Grenze zu Gelsenkirchen) und die Zufahrt nordwestlich der Brücke sollen zusammen mit der Brücke vergeben werden und sind somit in die Planung aufzunehmen.

Es sind Planungsleistungen der HOAI in Objektplanung Ingenieurbauwerke (Teil 3, Abschnitt 3), Fachplanung Tragwerksplanung (zu Teil 4, Abschnitt 1) sowie Objektplanung Verkehrsanlagen (Teil 3 Abschnitt 4) in aktueller Fassung zu erbringen (hier HOAI 2021). Vertragsgegenstand ist die Planungsleistung für die Brücke inkl. der Anschlüsse an den RS1, Rampen und der Zufahrt nordwestlich der Brücke, wie zuvor beschrieben. Außerdem gehört die Abstimmung des Bauablaufs auf die, durch die Koordinierungsstelle des Tiefbauamtes vorgegebenen Sperrzeiten zum Umfang der Planungsleistungen.

Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:

Planungsleistungen:

1. Ingenieurleistung gemäß Anlage 2.1 für Objektplanung Ingenieurbauwerke 2. Ingenieurleistung gemäß Anlage 2.2 für Fachplanung Tragwerksplanung 3. Ingenieurleistung gemäß Anlage 2.3 für Objektplanung Verkehrsanlagen

Sonstige Leistungen:

1. Beratungsleistung: gemäß Anlage 2.4 für Geotechnik

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
gemäß Eigenerklärung
Kriterium
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) und die "Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Bochum für Verträge mit freiberuflich Tätigen (AVB)" werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Kriterium
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig fest … ganz lesenEs ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegist …
Kriterium
Angabe von drei Referenzprojekten (Anlage 1.2 verwenden) Angaben zu Referenzprojekten der letzten Jahre (2019-2024), die mit dem gegenständlichen Projekt nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeb … ganz lesenAngabe von drei Referenzprojekten (Anlage 1.2 verwenden) Angaben zu Referenzprojekten der letzten Jahre (2019-2024), die mit dem gegenständlichen Projekt nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Leistungen (mit Kontaktdaten des Ansprechpartners). Der Bewerber/Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Leistungsinhalt jeweils stichpunktartig zu beschreiben und Inhalt und Umfang darzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, telefonische bzw. persönliche Erkundigungen über die angegebenen Referenzprojekte einzuholen! Referenzangaben gelten im Hinblick auf Art und Umfang nur dann als vergleichbar mit dem gegenständlichen Projekt, wenn es sich um abgeschlossene Planungsleistungen für Brückenbauwerke, ab der Honorarzone III HOAI in Objektplanung Ingenieurbauwerke §41 HOAI 2021, sowie Tragwerksplanung §51 HOAI 2021 handelt. Im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke ist mindestens in einem Referenzprojekt die Bearbeitung der Leistungsphase 2 bis 4 und 6 nachzuweisen. Im Leistungsbild Tragwerksplanung ist mindestens in einem Referenzprojekt die Bearbeitung der Leistungsphase 2 bis 4 und 6 nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 DAYS
Angebotsöffnung
18.06.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es werden keine weiteren besonderen Bedingungen gefordert.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Es wird von einem Zeitrahmen von 8 Monaten ausgegangen. Dabei handelt es sich lediglich um einen geschätzten Zeitrahmen, der nach Absprache mit dem Fachbereich noch abweichen kann.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1X7RHRR6 Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr b … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1X7RHRR6 Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 07.06.2024 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. -- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: - Angebotspreis/Honorarangebot (60 %) - Berufliche Befähigung/Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen (HOAI Objektplanung und Tragwerksplanung) (40 %) --

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf

Bei uns erfasst

539Bekanntmachungen
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a049a9f-fb9b-4745-8382-08cce171b547.