Briefdienstleistung (Abholung, Frankierung und Zustellung)
Performa Nord, Eigenbetrieb des Landes Bremen · Bremen, Bremen
Aktenzeichen V0001-2024veröffentlicht 31.03.2025erstmals 31.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bremen.
- KBM Meldertausch 2026 - 2029Gesundheit Nord gGmbH · BremenFrist 10.11.2026
- Zeitungsbeilagen 2027WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH · BremenFrist 02.12.2026
- Reingung Grünanlagen und Abfallbehälterleerung Bezirk 5, 2027 - 2028Umweltbetrieb Bremen · BremenFrist 26.11.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THW · BremenFrist 02.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 19 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 19 Monaten
- Angebotsfrist 09:30 Uhrvor 18 Monatenüber vergabe.bremen.de
- Öffnung der Angebote 09:30 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Bindefrist endetvor 15 Monaten84 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Mit dem am 19.07.2024 in Kraft getretenen novellierten Postgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen Teilleistungen als Universaldienstleistungen umsatzsteuerfrei erbracht werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem hiesigen Vergabeverfahren um das in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzte Verfahren mit der Vergabenummer V0001/2024 mit nahezu gleichlautendem Beschaffungsinhalt handelt. In dem Ausgangsverfahren konnte die etwaig umsatzsteuerfreie Erbringung von Teilleistungen so nicht berücksichtigt werden. Gegen die Zurückversetzung und erneute Durchführung dieses Verfahrens hat ein Bieter unter dem Aktenzeichen 110-VK 2/24 am 11.10.2024 einen Vergabenachprüfungsantrag vor der Vergabekammer in Bremen mit dem Ziel gestellt, die Zurückversetzung aufzuheben und die Durchführung dieses Verfahrens untersagen zu lassen. Mit Beschluss vom 28.02.2025 hat die Vergabekammer Bremen den Antrag des Bieters zurückgewiesen und das Vorhaben des Auftraggebers bestätigt, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und sämtliche Bieter nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen erneut um die Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) zu finden, die eine sichere, rechtskonforme und effektive Briefdienstleistung (Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung), der im Vertrag sowie in der Leistungsbeschreibung definierten Briefsendungen für den Auftraggeber (AG) durchführen. Grundlage für die Ausübung von Briefdienstleistungen ist das Postgesetz (PostG) und alle für diese Tätigkeit geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung.
Los 1: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Leitregionen 27xxx und 28xxx
Los 2: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bundes- und weltweit
Los 4: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für alle vom Statistischen Landesamt Bremen und dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven in der Freien Hansestadt Bremen durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen
Los 5: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der Steu-erverwaltung des Senators für Finanzen und der Finanzämter
Gegenstand nach CPV
- 64112000BriefpostdiensteHauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Leitregionen 27xxx und 28xxx Los 1: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Leitregionen 27xxx und 28xxx Die Leistung umfasst die werktägliche (hier: Montag bis Freitag) Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und die werktägliche (hier: Montag bis Samstag) Zustellung der nach den Leitregionen 27xxx und 28xxx vorsortierten Briefsendungen der Freien Hansestadt Bremen und des Mgistrats Bremerhaven. Es handelt sich insgesamt um ca. 4 Mio. Sendungen pro Jahr, die je nach Format und Gewicht unterschiedlich bepreist werden müssen. Die einzelnen Formate der Sendungen finden sich im Preisblatt (Anlage 2 Los 1) zu diesem Los. | 4 Jahre | – |
| 2 | Region bundes- und weltweit Los 2: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bundes- und weltweit. Die Leistung umfasst die werktägliche (hier: Montag bis Freitag) Abholung, Freimachung (Frankierung), die bundesweite Beförderung und die werktägliche (hier: Montag bis Samstag) Zustellung der frankierten Briefsendungen der Freien Hansestadt Bremen und des Magistrats Bremerhaven. Es handelt sich insgesamt um ca. 1,2 Mio. Sendungen pro Jahr. Die einzelnen Formate der Sendungsarten finden sich im Preisblatt (Anlage 2 Los 2) zu diesem Los. | 4 Jahre | – |
| 3 | entfällt | 4 Jahre | – |
| 4 | StaLa HB, Bürger- u. Ordnungsamt HBV Los 4: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für alle vom Statistischen Landesamt Bremen und dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven in der Freien Hansestadt Bremen durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen. Die Leistung umfasst die Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung, der nach Leitregionen 27xxx und 28xxx vorsortierten Wahlbenachrichtigungen und Wahlunterlagen. Die Zustellung erfolgt werktäglich (hier: Montag bis Samstag) für alle vom Statistischen Landesamt Bremen und dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven in der Freien Hansestadt Bremen durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen. Als solche gekennzeichneten amtlichen Wahl- und Ab-stimmungsunterlagen, die zur Durchführung staatlicher und kommunaler Wahlen und Abstimmungen versandt werden, sollen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden (§ 18 Abs. 4 PostG). Darüber hinaus sind je Wahl ca. 80.000 klein- und großformatige Briefwahlunterlagen bundesweit zuzustellen. Weltweit sind ca. 500 Briefwahlunterlagen je Wahl zuzustellen. Die einzelnen Formate der Sendungsarten finden Sie im Preisblatt (Anlage 2 Los 4) zu diesem Los. | 4 Jahre | – |
| 5 | Senator für Finanzen und Finanzämer Los 5: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der Steuerverwaltung des Senators für Finanzen und der Finanzämter. Die Leistung umfasst die werktägliche (hier: Montag bis Freitag) Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der Steuerverwaltung des Senators für Fi-nanzen und der Finanzämter. Hierbei handelt es sich überwiegend um Briefsendungen der Leitregionen 27xxx und 28xxx. Ein geringer Anteil der Briefsendungen bedarf einer bundes- bzw. weltweiten Zustellung. Die Sendungen werden bei Dataport AöR in 24161 Altenholz, Altenholzer Str. 10-14 gedruckt, kuver-tiert. Der Dienstleister Dataport übergibt einen, aus den IT-Systemen generierten vorgefertigten Übergabezettel, mit den, an den AN, übergebenen Briefen. Das Format dieser Übergabezettel ist IT-seitig vorgegeben und kann nicht geändert werden. Anhand dieser Übergabezettel erfolgt der Abgleich zwischen den eingelieferten und in Rechnung gestellten Mengen. Es handelt sich insgesamt um ca. 1 Mio. Sendungen pro Jahr, die je nach Format und Gewicht unter-schiedlich bepreist werden müssen. Bei Sonderproduktionen muss der AN nach Vorankündigung in der Lage sein, bis zu 150.000 Kuver-tierungen täglich abzuholen und weiterzuverarbeiten. Die einzelnen Formate der Sendungen finden sich im Preisblatt (Anlage 2 Los 5) zu diesem Los. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bremen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 84 Tage
- Angebotsöffnung
- 09.05.2025, 09:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung (Ziffer 3.5 Leistungsbeschreibung) Das Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung trägt der Bieter für die von ihm als umsatzsteuer-frei angebotenen Teilleistungen. Für das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen der im … ganz lesenkürzer
Leistung: Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung (Ziffer 3.5 Leistungsbeschreibung) Das Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung trägt der Bieter für die von ihm als umsatzsteuer-frei angebotenen Teilleistungen. Für das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen der im jeweiligen Angebot ggfs. dargestellten Umsatzsteuerfreiheit ist die Vergabestelle nicht verantwortlich. Bei etwaig später gerichtlich festgestellter Umsatzsteuerpflichtigkeit einzelner Teilleistungen hat der beauftragte Bieter der Vergabestelle die hierauf entfallende Umsatzsteuer zu erstatten.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, s … ganz lesenkürzer
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung … ganz lesenkürzer
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de zu richten, spätestens bis zum 15.04.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Telefonische sowie per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Performa Nord, Eigenbetrieb des Landes Bremen
- Anschrift
- Schillerstraße 1, 28195 Bremen
- Kontakt
- info.vergabemanagement@
immobilien.bremen.de - Auskünfte
- Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremeninfo.vergabemanagement@
immobilien.bremen.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 05.05.2025 auf 09.05.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 05.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9270285a-261d-4182-89be-00bcb19d7ac8.