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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Brennstoffzellensystem

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2024/01-50939veröffentlicht 17.04.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 908 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Förderprogrammes BordstromTech-RL II) soll ein Brennstoffzellensystem für das Forschungsschiff Coriolis beschafft werden. Dies Projekt wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert, koordiniert durch NOW-GmbH

Das Helmholtz Zentrum Hereon (Hereon) und das DLR Institut für Maritime Energiesysteme (DLR MS) planen ein gemeinsames Wasserstoffsystemlabor (H2SL) an Bord des derzeit im Bau befindlichen Forschungsschiffes Coriolis zu betreiben. Das H2SL besteht neben Peripherie hauptsächlich aus einem Metallhydridspeicher, welcher eine Eigenentwicklung des Hereon ist, und einer kommerziellen Wasserstoff versorgten Niedertemperatur-PEM-Brennstoffzelle. Neben der Brennstoffzelle wird das Forschungsschiff einen diesel-elektrischem Antrieb (ca. 700 kW) + Batterie (ca. 100 kW, ca. 100 kWh) besitzen. Durch das H2SL wird es möglich sein, das Schiff in bestimmten Betriebszuständen (z.B. bei Fahrt in Teillast) emissionsfrei zu betreiben. Die Brennstoffzelle soll für die Versorgung von Hotel- und Propulsionslast verwendet werden.

Das Forschungszentrum Hereon und das DLR MS haben zusammen mit einem Ingenieurbüro das H2SL bereits grundlegend geplant. Ein HAZID Workshop, welcher zur Erteilung einer grundsätzlichen Genehmigung des Prinzips (engl.= Approval in Principle) des Wasserstoffsystems an Bord führte, fand im September 2022 statt Für die derzeitige Planung des H2SL wurden vorrangig folgende Regularien verwendet: - IGF - Code - DNV Regulations Part 6 Chapter 2 Section 3 - Fuel Cell Installations

Die Integration des gesamten Wasserstoff-Brennstoffzellen-Systems (Brennstoffzelle sowie zugehörige H2-Systeme) im Rahmen des Schiffsneubauprojektes erfolgt auf Basis des IMO Circ. 1455 ,,Guidelines for the approval of alternatives and equivalents as provided for in various IMO Instruments"". Hierbei handelt es sich um einen risikobasierten Konstruktions- und Evaluierungsprozess.

Das Forschungsschiff soll in 2024 in Betrieb gehen. Die bauliche Integration und Inbetriebnahme des H2SL inkl. der Brennstoffzelle ist für Q2/2025 geplant. Im Vorfeld soll die Funktionalität der Brennstoffzelle beim Hersteller verifiziert werden (FAT Factory Acceptance Test).

Beschreibung des Loses

Informationen hinsichtlich der Schiffsintegration und dem Aufstellungsraum des Brennstoffzellensystems - Das Brennstoffzellensystem soll eine elektrische Nettoleistung von min. 60 kW erbringen. - Das Brennstoffzellensystem wird in einem separaten Raum an Bord (Brennstoffzellenlabor der Coriolis) untergebracht. - Der Aufstellungsraum des Brennstoffzellensystems wird nach den Anforderungen von SOLAS Ch.II-2 bzgl. eines Maschinenraumes der Kategorie A konstruiert. - Im Aufstellungsraum wird ein 6-facher Luftwechsel realisiert (das hierfür benötigte Lüftungssystem ist kein Umfang der Lieferung). - Im Aufstellungsraum wird eine Raumtemperatur von mindestens 0°C gewährleistet. - Der Brennstoffzellenaufstellungsraum ist nicht als Gefahrenzone eingestuft. Der Brennstoffzellenhersteller muss sicherstellen, dass sein System diese Anforderung erfüllen kann und dieses im Angebot begründen. Im AiP wurde ein Schutzkonzept erarbeitet, welches vorsieht, dass der Bereich wasserstoffführender Systembestandteile gekapselt auszuführen ist. Dieser Bereich der BZ (Fuel Cell Space) wird kontinuierlich mit Luft gespült, die aus einem Sicherheitsbereich entnommen und in einen weiteren Sicherheitsbereich entlassen wird. Entsprechende bauliche Maßnahmen für die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes (DN 65 Leitungsverlegung der Zu- und Fortluft aus / in einen Sicherheitsbereich) sind bereits bauseits erfolgt. Die 2. Barriere stellt ein Schaltgehäuse o.ä. dar. Der Brennstoffzellenhersteller kann Vorschläge für alternative Lösungsansätze für das Sicherheitskonzept anbieten. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Brennstoffzellenaufstellungsraum nicht als Gefahrenzone klassifiziert werden soll. - Der Brennstoffzellenaufstellungsraum soll während des Betriebes des H2SL nicht betreten werden müssen. - Der Brennstoffzellenaufstellungsraum hat folgende Dimensionen: - Länge: 2,30 m - Breite: 1,50 m - Höhe: 2,60 m - Für das Einbringen des Brennstoffzellensystems in den Aufstellungsraum stehen 3 Optionen zur Verfügung, wobei die Optionen 1 und 2 zu bevorzugen sind: - Option 1: Einbringung des Systems über die Tür des Brennstoffzellenraumes. Die Abmaße der Tür sind 1,70 m x 0,71m - Option 2: Einbringung des Systems in den Raum über eine Luke von oben. Die Luke hat die Abmaße 1,86 m x 1,20 m. - Option 3: Einbringung des Systems über die wassergewandte Seitenwand. Die Abmaße der Seitenwand sind 2,30 m x 2,60 m.

Zulassungs-Anforderungen - Das Brennstoffzellensystem muss nach den Vorgaben des IGF Code und der NR547 und NR678 (Bureau Veritas) ausgeführt sein. - Es besteht keine Anforderung, dass das Brennstoffzellensystem eine Typenzulassung für maritime Anwendung aufweist. - Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird eine Case-by-Case Zulassung von der Klassifizierungsgesellschaft Bureau Veritas (BV) durchgeführt, wenn die Brennstoffzelle über keine Typenzulassung für maritime Anwendung verfügt. - Die Kosten der Klassifizierungsgesellschaft für die Prüfung des Brennstoffzellensystems durch die diese werden von Hereon getragen. Ein und direkt mit dieser verrechnet. - Die für die Zulassung der Brennstoffzelle anfallenden Kosten des Brennstoffzellenherstellers sind im Angebot separat aufzuführen. - Übermittelte Auskünfte, Dokumente und Unterlagen können zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen direkt und ohne inhaltliche Kenntnisnahme durch Hereon vom Brennstoffzellenhersteller an die Klassifizierungsgesellschaft übermittelt werden. - Für das Zulassungsverfahren werden folgende Dokumente, Unterlagen und Mitwirkung vom Hersteller gefordert (Auszug gemäß NR547)

Generelle Anforderungen - Es soll eine Niedertemperatur Polymerelektrolytmembran (PEM) - Brennstoffzelle + dazugehörige Subsysteme geliefert werden - Das Brennstoffzellensystem soll mit Wasserstoff versorgt werden, welcher aus Metallhydridspeichern desorbiert (Wasserstoffreinheit gemäß ISO 14687:2019 (Type I, Grade D) / SAE J2719). - Das Brennstoffzellensystem ist Bestandteil eines Forschungslabors und wird als Ladung für die Forschung betrachtet. - Das Brennstoffzellensystem soll an Bord nicht dafür verwendet werden, um die Notstromversorgung (in Notlagen) abzudecken. - Das Brennstoffzellensystem soll im Temperaturbereich von 0°C - 45°C im Brennstoffzellenaufstellungsraum betrieben werden können.

Inklusive: - technische Dokumentation (lt. Maschinenrichtlinie) (Sprache deutsch) Schulungen - FAT beim BZ-Hersteller / geeignete Prüfstelle - Anlieferung - Einbau auf dem Schiff - Inbetriebnahme an Bord des Schiffes und Endabnahme

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beib … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Hereon für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Das Hereon behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kriterium
Eigenerklärung über das Bestehen einer Eintragung im Handelsregister mit Angabe des registerführenden Amtsgerichts und der Handelsregisternummer oder einer vergleichbaren Eintragung (EU) bzw. dass keine Verpflichtung zu einer Eintragung in ein Handelsregister besteht Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
87 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDY1N7TKPYG 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens hereon erfo … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXU1YYDY1N7TKPYG 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. 2. Die in der Bekanntmachung und dem Entwurf der Leistungsbeschreibung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. 3. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Hereon kann Ausnahmen zulassen. 5. Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu. 6. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben. 7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Geesthacht stattfinden. 8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Hereon ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 10. Hereon behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Max-Planck-Straße 1, 21502 Geesthacht
Kontakt
einkauf@hereon.de
Auskünfte
Helmholtz-Zentrum hereon GmbHeinkauf@hereon.de

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5df7d723-03ac-445e-97f8-ab373eb5e5b6.