Brandschutz LVR-Verbund WPL
LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z011-2025-0057veröffentlicht 14.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen · KölnFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen · KölnFrist 09.11.2026
- Planungsleistungen Kabelkanalanlagen und LeitungsbauAmt für Recht, Vergabe und Versicherungen · KölnFrist 14.12.2026
- HLSK in 3 LosenStadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · KölnFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50679, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (505 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Fachkompetenz/Fachkunde/Konzept/Erfahrung30 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausschreibung eines/r Brandschutztechnische/r Berater*in und Brandschutzbeauftragte*r für den LVR-Verbund für WohnenPlusLeben
Gegenstand nach CPV
- 71317000Beratung im Bereich Gefahrenschutz und -kontrolleHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LVR-Verbund WPL - Region Nord Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität. | 2 Jahre | – |
| 2 | LVR-Verbund WPL - Region Mitte Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität. | 2 Jahre | – |
| 3 | LVR-Verbund WPL - Region Süd-West Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität. | 2 Jahre | – |
| 4 | LVR-Verbund WPL - Region Süd-Ost Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Fachkompetenz/Fachkunde/Konzept/ErfahrungBeurteilung der Fachlichkeit und Präsentation des Angebotes (s. Leistungsbeschreibung)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Bezüglich der Erfüllungsorte s. Anlage 2 - Liegenschaften Brandschutz zu dieser Vergabe. Weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Dienstleistung, Anforderungen an die Auftragserfüllung, Qualifikationen und weitere einzureichende Unterlagen siehe die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis, die Anlage Bietereignung sowie die Anlage Nachweisliste zu dieser Vergabe.
- Hinweis
Beurteilung der Fachlichkeit Zur Beurteilung des Angebotes und der Fachlichkeit des/der Bieters/in fügen Sie dem Angebot ein ausführliches losübergreifendes Konzept ein. Insgesamt darf das Konzept die maximale Seitenzahl von 20 Seiten - incl. Anlage/n - nicht über-schreiten. In dem Konzept ist auf … ganz lesenkürzer
Beurteilung der Fachlichkeit Zur Beurteilung des Angebotes und der Fachlichkeit des/der Bieters/in fügen Sie dem Angebot ein ausführliches losübergreifendes Konzept ein. Insgesamt darf das Konzept die maximale Seitenzahl von 20 Seiten - incl. Anlage/n - nicht über-schreiten. In dem Konzept ist auf die folgenden Punkte in der genannten Rheinfolge einzugehen (Bitte gestal-ten Sie Ihr Konzept entsprechend der Gliederunterpunkte): • Darstellung der Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden (brandschutztechnischer Berater*in sowie Vertretung) einschließlich der Aussagen zur Berufserfahrung sowie Übersicht über die für die Auftragsausführung einzusetzenden Mitarbeitenden einschl. der Qualifikationen • Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise - je Los o Reaktionszeiten bei Brandfällen Beschreiben Sie, wie die je Los geforderte Reaktionszeiten sicher gestellt ist in Bezug auf die Anwesenheit vor Ort im Falle eines Brandes o Konzeption der fachspezifischen Begutachtung vor Ort, insbesondere der daraus folgenden Berichte o Konzeption/Planung/Durchführung Brandschutzhelferaus-/fortbildungen entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung • die Organisation für die Durchführung des Auftrages o Ansprechpartner o Vertretungsregelung o Erreichbarkeit • das Berichtswesen für die Durchführung des Auftrages (Darstellung der Berichte) Beschreiben Sie die Methodik Ihres Berichts- und Dokumentationswesens in Bezug auf den Auftrag o Jahresbericht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | OSB Brandschutz Management GbR, Mönchengladbach | 4 |
| 2 | OSB Brandschutz Management GbR, Mönchengladbach | 4 |
| 3 | OSB Brandschutz Management GbR, Mönchengladbach | 4 |
| 4 | OSB Brandschutz Management GbR, Mönchengladbach | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
- Website
- lvr.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 25.08.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d31388a3-df19-41e8-9342-7618eb1e0074.