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Brandschutz LVR-Verbund WPL

LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z011-2025-0057veröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 440 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 24.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50679, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.lvr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (505 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Fachkompetenz/Fachkunde/Konzept/Erfahrung30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.lvr.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  5. Bindefrist endet
    7 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ausschreibung eines/r Brandschutztechnische/r Berater*in und Brandschutzbeauftragte*r für den LVR-Verbund für WohnenPlusLeben

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LVR-Verbund WPL - Region Nord

Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität.

2 Jahre–
2
LVR-Verbund WPL - Region Mitte

Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität.

2 Jahre–
3
LVR-Verbund WPL - Region Süd-West

Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität.

2 Jahre–
4
LVR-Verbund WPL - Region Süd-Ost

Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung je Los: Es soll eine ganzheitliche und interdisziplinäre Betreuung erbracht werden, um die betriebliche Sicherheit und den Brandschutz in den Liegenschaften des LVR-Verbund WPL kontinuierlich zu gewährleisten. Dies umfasst den baulichen, technischen, organisatorischen Brandschutz, sowie Beratungen und Expertise zum abwehrenden Brandschutz. Der/die brandschutztechnische Berater*in fungiert dabei als zentrale Ansprechperson für alle brandschutztechnischen Fragen. Neben den ergänzenden in der DGUV-Information 205-003 dargestellten Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben je Los zu erledigen: • Beratung und bei Bedarf schriftliche Stellungnahme in allen brandschutztechnischen Belangen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes • Im Bedarfsfall Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach gesondertem Auftrag) und brandschutztechnischen Stellungnahmen und Unterstützung bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen • Begutachtung der brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie der baulichen Gegebenheiten in Bezug auf die Menschenrettung in den Objekten mit entsprechender Dokumentation • Koordination mit Behörden und anderen relevanten Institutionen, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzanforderungen und -regelungen eingehalten werden. • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden, den Bauämtern, den Feuerwehren, etc. • Stellungnahmen und Unterstützung bei der Abwehr von Ordnungsverfügungen der Bauaufsichtsbehörden den Brandschutz betreffend, bei Bedarf Abstimmung von baulichen/anlagetechnischen Kompensationsmaßnahmen mit den Genehmigungsbehörden • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Verantwortliche bezüglich Brandschutz und Evakuierung; • Ausbildung der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern mit Zertifikat in einem mit dem Auftraggeber abzustimmenden Rhythmus. Pro Jahr und Los müssen rund 250 Mitarbeitende ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der theoretische Part kann online, der praktische Part muss vor Ort in einer der Liegenschaften des LVR-Verbund WPL durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sowie die Termine sind im Vorfeld mit dem Ansprechpartner beim LVR-Verbund WPL abzustimmen. Die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung ist in regelmäßigen Abständen von mind. drei Jahren durchzuführen. • Begleitung bei Bauprojekten, um eine brandschutzgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen. Fachbauleitung Brandschutz und abschließende Bescheinigung nach gesonderten Auftrag. • Überwachung und Dokumentation von Brandschutzkontrollen, brandschutztechnischen Begehungen mit Schwachstellenanalyse und Inspektionen sowie Erstellung von für den Auftraggeber nachvollziehbaren Prüfberichten • Erstellen und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) nach DIN 14096-2015-01 • Erstellen und Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen. Sicherstellung der Planabnahme durch die Feuerwehr/Brandschutzdienststellen inkl. Auslieferung der Pläne an die Feuerwehr und den LVR, bei Bedarf auch auf Synthetikpapier und bei Laufkarten. Im Leistungsverzeichnis ist hier je Los ein Preis pro Position anzugeben. • Krisen- und Notfallmanagement: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen für Brand- und Evakuierungsszenarien • Planung, Organisation und Durchführung von 1x im Jahr stattfindender Brandschutz- und/oder Evakuierungsübungen je Liegenschaft sowie Auswertung solcher Übungen als Grundlage für zukünftige Unterweisungen sind im Angebotspreis mit einzurechnen. • Überwachen der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege, insbesondere der Hinweis- und/oder Sicherheitsschilder, auf Aktualität.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Fachkompetenz/Fachkunde/Konzept/Erfahrung30 %
Preis70 %
Qualität
Fachkompetenz/Fachkunde/Konzept/ErfahrungBeurteilung der Fachlichkeit und Präsentation des Angebotes (s. Leistungsbeschreibung)

Eignung12 von 12 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- VdS 3104:2015-06 über die Anerkennung als Fachplaner in der Gefahrenabwehr oder ausführliche Eigenerklärung - DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) oder ausführliche Eigenerklärung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von 2 Referenzen (aus dem Krankenhaussektor, Pflegeeinrichtungen, Wohn-heimen oder öffentlicher Dienst) mit Angabe der Ansprechpersonen und Kontaktdaten die aufzeigen inwiefern die Eignung besteht die beschriebenen Tätigkeiten auszuüben. Die Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre zum Ende … ganz lesenAngabe von 2 Referenzen (aus dem Krankenhaussektor, Pflegeeinrichtungen, Wohn-heimen oder öffentlicher Dienst) mit Angabe der Ansprechpersonen und Kontaktdaten die aufzeigen inwiefern die Eignung besteht die beschriebenen Tätigkeiten auszuüben. Die Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre zum Ende der Angebotsfrist sein und müssen hinsichtlich Art und Umfang der erbrachten mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024
Anzahl der Führungskräfte
Die vom Auftragnehmer*in eingesetzten Fachkräfte und deren Vertretung für die brandschutztechnische Beratung sowie die ergänzende Funktion als Brandschutzbeauftragte/r müssen für alle Lose über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Qualifikation zum brandschutztechnischen Berater: • ein a … ganz lesenDie vom Auftragnehmer*in eingesetzten Fachkräfte und deren Vertretung für die brandschutztechnische Beratung sowie die ergänzende Funktion als Brandschutzbeauftragte/r müssen für alle Lose über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Qualifikation zum brandschutztechnischen Berater: • ein abgeschlossenes Ingenieursstudium mit dem Studienschwerpunkt Brandschutz (Brandschutzingenieur) oder ein vergleichbares Studium mit dem Studienschwerpunkt Brand-schutz Alternativ • eine abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder vergleichbare Ausbildung nach den entsprechenden Laufbahnregelungen der einzelnen Bundesländer, und • Zudem wird aufgrund des komplexen Aufgabenumfangs eine mehrjährige, mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung (Vollbeschäftigung) bzw. 7 Jahre (Teilzeitbeschäftigung oder freiberuflich) im Bereich Brandschutz vorausgesetzt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- VdS 3104:2015-06 über die Anerkennung als Fachplaner in der Gefahrenabwehr oder ausführliche Eigenerklärung - DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) oder ausführliche Eigenerklärung
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der/die Auftragnehmer*in ist vom LVR darauf hingewiesen worden, dass für ihn keine Haftpflichtversicherung seitens des LVR besteht. Der/die Auftragnehmer*in weist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen nach: • Personenschäden: 5.000.000 EUR (je Schade … ganz lesenDer/die Auftragnehmer*in ist vom LVR darauf hingewiesen worden, dass für ihn keine Haftpflichtversicherung seitens des LVR besteht. Der/die Auftragnehmer*in weist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen nach: • Personenschäden: 5.000.000 EUR (je Schadensfall) • Sachschäden: 5.000.000 EUR (je Schadensfall) • Vermögensschäden: 1.000.000 EUR (je Schadensfall) Der/die Auftragnehmer*in hat die Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu halten und den Auftraggeber von Veränderungen der o.g. Inhalte durch die Vorlage einer neuen und gleichwertigen Versicherungsbestätigung unverzüglich, spätestens ab Wirksamkeit der Veränderungen, zu informieren. Ein aktueller Nachweis über das Bestehen der geforderten Haftpflichtversicherung ist dem Auftraggeber zu Beginn eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Gesamtumsatz in den letzten (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (Angabe p.a.) Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (Angabe p.a.)
Allgemeiner Jahresumsatz
Gesamtumsatz in den letzten (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (Angabe p.a.)
Spezifischer Jahresumsatz
Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (Angabe p.a.)
Eintragung in das Handelsregister
Amtsgericht / Handelsregister - Nr.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.lvr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Monate
Angebotsöffnung
25.08.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Qualifikation zum brandschutztechnischen Berater: • ein abgeschlossenes Ingenieursstudium mit dem Studienschwerpunkt Brandschutz (Brandschutzingenieur) oder ein vergleichbares Studium mit dem Studienschwerpunkt Brand-schutz Alternativ • eine abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehoben … ganz lesenLeistung: Qualifikation zum brandschutztechnischen Berater: • ein abgeschlossenes Ingenieursstudium mit dem Studienschwerpunkt Brandschutz (Brandschutzingenieur) oder ein vergleichbares Studium mit dem Studienschwerpunkt Brand-schutz Alternativ • eine abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder vergleichbare Ausbildung nach den entsprechenden Laufbahnregelungen der einzelnen Bundesländer, und • Zudem wird aufgrund des komplexen Aufgabenumfangs eine mehrjährige, mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung (Vollbeschäftigung) bzw. 7 Jahre (Teilzeitbeschäftigung oder freiberuflich) im Bereich Brandschutz vorausgesetzt. Dem Angebot ist zu jeder im Fragenkatalog des Leistungsverzeichnisses - je Los - genannten Person ein entsprechender Nachweis (ausführlicher Lebenslauf mit den geforderten Qualifikationsnachweisen/Nachweis Berufserfahrung) beizufügen. - Qualifikation zusätzlich eingesetzte Personal - je Los: (s. Leistungsbeschreibung)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüb … ganz lesenNach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bezüglich der Erfüllungsorte s. Anlage 2 - Liegenschaften Brandschutz zu dieser Vergabe. Weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Dienstleistung, Anforderungen an die Auftragserfüllung, Qualifikationen und weitere einzureichende Unterlagen siehe die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis, die Anlage Bietereignung sowie die Anlage Nachweisliste zu dieser Vergabe.
Hinweis
Beurteilung der Fachlichkeit Zur Beurteilung des Angebotes und der Fachlichkeit des/der Bieters/in fügen Sie dem Angebot ein ausführliches losübergreifendes Konzept ein. Insgesamt darf das Konzept die maximale Seitenzahl von 20 Seiten - incl. Anlage/n - nicht über-schreiten. In dem Konzept ist auf … ganz lesenBeurteilung der Fachlichkeit Zur Beurteilung des Angebotes und der Fachlichkeit des/der Bieters/in fügen Sie dem Angebot ein ausführliches losübergreifendes Konzept ein. Insgesamt darf das Konzept die maximale Seitenzahl von 20 Seiten - incl. Anlage/n - nicht über-schreiten. In dem Konzept ist auf die folgenden Punkte in der genannten Rheinfolge einzugehen (Bitte gestal-ten Sie Ihr Konzept entsprechend der Gliederunterpunkte): • Darstellung der Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden (brandschutztechnischer Berater*in sowie Vertretung) einschließlich der Aussagen zur Berufserfahrung sowie Übersicht über die für die Auftragsausführung einzusetzenden Mitarbeitenden einschl. der Qualifikationen • Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise - je Los o Reaktionszeiten bei Brandfällen Beschreiben Sie, wie die je Los geforderte Reaktionszeiten sicher gestellt ist in Bezug auf die Anwesenheit vor Ort im Falle eines Brandes o Konzeption der fachspezifischen Begutachtung vor Ort, insbesondere der daraus folgenden Berichte o Konzeption/Planung/Durchführung Brandschutzhelferaus-/fortbildungen entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung • die Organisation für die Durchführung des Auftrages o Ansprechpartner o Vertretungsregelung o Erreichbarkeit • das Berichtswesen für die Durchführung des Auftrages (Darstellung der Berichte) Beschreiben Sie die Methodik Ihres Berichts- und Dokumentationswesens in Bezug auf den Auftrag o Jahresbericht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Website
lvr.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.414vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.08.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 871a6e5e-78c8-44da-ba92-def8d1436f33.