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vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über Kälte- und Wärmemengenzähler

Brainergy Park Energie GmbH · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 80258-24 (15)veröffentlicht 20.08.2025LieferleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Teilnahmefristseit 411 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 233 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 66,7 %, Leistung und Qualität 33,3 %.

  • Qualität33,3 %
  • Preis66,7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,1 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,1 Punkte
25 % teurer−13,3 Punkte
50 % teurer−22,2 Punkte
100 % teurer−33,4 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Die Abrechnung für die Liegenschaften erfolgt auf Grundlage der durch die Wärme- und Kältemengenzähler erfassten Messungen. Der Rahmenvertrag sieht keine Mindestabnahmemenge an Zählern vor; gleiches gilt für eine nachträgliche Erhöhung der Zähleranzahl.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 200a) Angebotene Lieferzeit Die angebotene Lieferzeit für die jeweiligen Einzelaufträge wird wie folgt bewertet: - 5 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 1 Monat nach Abruf. - 4 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 2 Monaten nach Abruf. - 3 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 3 Monaten nach Abruf. - 2 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 4 Monaten nach Abruf. - 1 Punkte: Lieferzeit länger als 4 Monate nach Abruf. b) Qualität der Zähler im Hinblick auf einen späteren Eichtausch: Für den Auftraggeber ist es von besonderer Bedeutung, dass der Eichtausch der eichpflichtigen Zähler mit einem möglichst geringen Eingriff in die Hydraulik erfolgen kann. Positiv bewertet wird daher, wenn die gelieferten Zähler so konzipiert sind, dass z.B. Volumenstrommessteile, Sensorköpfe und Messelektronik, etc. bei Bedarf separat gewechselt werden können, ohne dass eine vollständige Demontage der Volumenstrommessung erforderlich ist (hydraulikunabhängiger Prozess). Ebenso positiv wird bewertet, wenn die Ausfallzeiten der Messungen während des Eichprozesses durch den Einsatz von Ersatzsensoren möglichst kurz gehalten werden. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als herausragend bewertet. • 4 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als sehr gut bewertet. • 3 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als gut bewertet. • 2 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als befriedigend bewertet. • 1 Punkt: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als ausreichend bewertet. c) Mengengerüst von einem Hersteller Darzustellen ist, ob und mit welchem Anteil das Mengengerüst von einem Hersteller abgebildet werden kann. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: 100 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 4 Punkte: 80 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 3 Punkte: 60 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 2 Punkte: 40 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 1 Punkt: 20 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. d) Ausführungen zum Einsatz innovativer und effektiver Isolierung für die verschiedenen Anwendungsfälle („Wärme“, „Kälte“ sowie „Wärme und Kälte“): Es sind Ausführungen zum vorgesehenen Einsatz innovativer und effektiver Isolierung für sämtliche Zähler zu machen. Es ist darzulegen, inwiefern die Isolierung sowohl für Wärme- als auch für Kälteanwendungen geeignet ist. Dabei sind die Anwendungsfälle „Heizen“, „Kühlen“ sowie „Heizen und Kühlen“ zu beschreiben und darzulegen, wie die gewählte Isolierung den jeweiligen technischen Anforderungen gerecht wird. Positiv bewertet wird ein hoher Anteil isolierter Zähler im Verhältnis zur gesamten angefragten Zählermenge Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden herausragend erfüllt (für 100% der angefragten Zählermenge). • 4 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden sehr gut erfüllt. (für 80% der angefragten Zählermenge) • 3 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden gut erfüllt. (für 60% der angefragten Zählerenge) • 2 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden befriedigend erfüllt. (für 40% der angefragten Zählermenge) • 1 Punkt: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden ausreichend erfüllt. (für 20% der angefragten Zählermenge) e) Angaben zu Ein- und Auslaufstrecken: Im Preisblatt sind für jeden Zähler die jeweiligen Ein- und Auslaufstrecken anzugeben; maßgeblich ist dabei die Gesamtlänge beider Strecken. Je kürzer die Ein- und Auslaufstrecken ausfallen, desto weniger Einfluss haben die Zähler auf die Hydraulik, dies wird positiv bewertet. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: Die Anforderung wird herausragend erfüllt. • 4 Punkte: Die Anforderung wird sehr gut erfüllt. • 3 Punkte: Die Anforderung wird gut erfüllt. • 2 …
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 400Die Preisangebote werden jeweils dahingehend bewertet, dass das niedrigste Preisangebot 10 Punkte erhält, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 40 faktorisiert.

Eignung7 von 7 angegeben

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 2,0 Mio./Jahr betragen haben (Mindestk … ganz lesenDer erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 2,0 Mio./Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Bewerbungsformular. Auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe wird hingewiesen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden i … ganz lesenErklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Es sind folgende aktuell gültigen Nachweise oder gleichwertige Bescheinigungen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle aus einem anderen Staat vorzulegen: - Zulassung der Wärmezähler nach MID 2014/32/EU sowie PTB-Richtlinie K 7.2 für Kältezähler; - Nachweis über die Einhaltung der Messgena … ganz lesenEs sind folgende aktuell gültigen Nachweise oder gleichwertige Bescheinigungen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle aus einem anderen Staat vorzulegen: - Zulassung der Wärmezähler nach MID 2014/32/EU sowie PTB-Richtlinie K 7.2 für Kältezähler; - Nachweis über die Einhaltung der Messgenauigkeitsklasse 2 nach EN 1434; - Flanschverbindungen nach DIN EN 1092 -1; - elektrische Sicherheit nach DIN EN 61010 -1; - elektromagnetische Verträglichkeit nach DIN EN 61326 -1.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Unternehmensbezogene Referenzen als Auswahlkriterium Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausg … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzen als Auswahlkriterium Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar (d.h. über die Lieferung von Kälte- und Wärmemengenzähler) sind, anzugeben. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2018 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium). - Für jede Referenz über ein Projekt, die die Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum) erfüllt, erhält der Bieter einen Teilpunkt. - Für jede Referenz über ein Projekt, mit einem Projektumfang > 100 Wärmemengen/Kältemengenzähler gibt es einen Zusatzpunkt (Zusatzkriterium). - Für jede Referenz über ein Projekt, zur thermischen Energiemessung innerhalb eines LowEx-Netzes (kaltes Nahwärmenetz) gibt es einen Zusatzpunkt (Zusatzkriterium). - Für jede Referenz über ein Projekt, mit > 20 hybriden Messpunkten zur registrierenden Messung von Wärme und Kälte in einem Gerät, jedoch in getrennten Registern, gibt es einen Zusatzpunkt (Zusatzkriterium). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle Anforderungen, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 20 Teilpunkten erreicht. Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 7 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen gemäß Eignungskriterien
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

207vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
311.967 €Zuschlagswert im Median
221.000 € – 618.840 €mittlere Hälfte, 49 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3621b95b-6395-4e58-88f1-848b05040bf6.