Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses"
Gemeinde Seebad Born a. Darß · Born a. Darß, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen POL2025-07-23-Averöffentlicht 16.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Vorpommern-Rügen.
- Objektplanungsleistungen für das Gesamtprojekt Schulcampus DamgartenStadt Ribnitz-Damgarten · Ribnitz-DamgartenFrist 04.12.2026
- Objektplanungsleistungen für das Gesamtprojekt Schulcampus DamgartenStadt Ribnitz-Damgarten · Ribnitz-DamgartenFrist 04.12.2026
- Instandsetzung der Schule "Rügenwind" in PatzigStadt Bergen auf Rügen · Bergen auf RügenFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 52 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Born a. Darß18375, Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4 Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien25 %
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien10 %
- Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters Gewichtung: 10 % der Qualitätskriterien5 %
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien10 %
- Angebotspreis (Honorar)50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71314310Dienstleistungen für thermische Bauphysik
- 71314300Beratung im Bereich Energieeinsparung
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden. | 5 Jahre | 50.000 € |
| 2 | Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 2: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Bei Los 2 Tragwerksplanung werden voraussichtlich die Besonderen Leistungen des konstruktiven Brandschutzes ab LPh 4 gesondert beauftragt werden [diese sind in den LPhen 1-3 Teil der Grundleistungen]. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden. | 5 Jahre | 50.000 € |
| 3 | Technische Ausrüstung HLS Leistungsphasen 1-9 Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 3: Technische Ausrüstung HLS Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) • Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (KG 490) mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden. | 5 Jahre | 50.000 € |
| 4 | Technische Ausrüstung Elektro Leistungsphasen 1-9 Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 4: Technische Ausrüstung Elektro Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen • Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen • Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden. | 5 Jahre | 50.000 € |
| 5 | Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 5: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden. | 5 Jahre | 50.000 € |
| 6 | Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 1-7 Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 6: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 1-7 gemäß 1.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI 2021 (Bauphysik). mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Bei Los 6 Wärmeschutz und Energiebilanzierung werden folgende Besonderen Leistungen beauftragt: Antragstellung möglicher Förderung zur energetischen Sanierung bei der KfW oder dem BAFA. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden. | 5 Jahre | 50.000 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4 Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters Gewichtung: 10 % der Qualitätskriterien
- Qualität
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien
- Preis
- Angebotspreis (Honorar)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüg … ganz lesenkürzer
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Lose 2, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Honorar100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüg … ganz lesenkürzer
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Lose 3, 4, 5
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 60 % der Qualitätskriterien
- Qualität
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien
- Preis
- Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüg … ganz lesenkürzer
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | PI Architekten GmbH, Ribnitz-Damgarten | 2 |
| 2 | Ingenieurgesellschaft Dr. Apitz mbH, Schwerin | 2 |
| 3 | Newten Gebäudetechnik GmbH, Rostock | 1 |
| 4 | Newten Gebäudetechnik GmbH, Rostock | 1 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Seebad Born a. Darß
- Anschrift
- Chausseestraße 68 a, 18375 Born a. Darß
- Website
- darss-fischland.de
- Kontakt
- info@
polaris.law
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- aib-Bauplanung Nord GmbH9 Zuschläge
- Baukonzept Neubrandenburg GmbH3 Zuschläge
- IBK MV GmbH3 Zuschläge
- MHB GmbH3 Zuschläge
- MONTRA GmbH Bauplanung3 Zuschläge
- UmweltPlan GmbH Stralsund3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 25.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019cf74c-39bb-49cc-8a67-3e327e8f2f2c.