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Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses"

Gemeinde Seebad Born a. Darß · Born a. Darß, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen POL2025-07-23-Averöffentlicht 16.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 439 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Vorpommern-Rügen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 52 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,2 Mio. €
Laufzeit
5 Jahre
Lose
6
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4 Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien25 %
  • Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien10 %
  • Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters Gewichtung: 10 % der Qualitätskriterien5 %
  • Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien10 %
  • Angebotspreis (Honorar)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9

Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden.

5 Jahre50.000 €
2
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6

Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 2: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Bei Los 2 Tragwerksplanung werden voraussichtlich die Besonderen Leistungen des konstruktiven Brandschutzes ab LPh 4 gesondert beauftragt werden [diese sind in den LPhen 1-3 Teil der Grundleistungen]. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden.

5 Jahre50.000 €
3
Technische Ausrüstung HLS Leistungsphasen 1-9

Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 3: Technische Ausrüstung HLS Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) • Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (KG 490) mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden.

5 Jahre50.000 €
4
Technische Ausrüstung Elektro Leistungsphasen 1-9

Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 4: Technische Ausrüstung Elektro Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen • Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen • Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden.

5 Jahre50.000 €
5
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9

Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 5: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden.

5 Jahre50.000 €
6
Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 1-7

Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 6: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 1-7 gemäß 1.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI 2021 (Bauphysik). mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Bei Los 6 Wärmeschutz und Energiebilanzierung werden folgende Besonderen Leistungen beauftragt: Antragstellung möglicher Förderung zur energetischen Sanierung bei der KfW oder dem BAFA. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden.

5 Jahre50.000 €

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4 Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien25 %
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien10 %
Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters Gewichtung: 10 % der Qualitätskriterien5 %
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien10 %
Angebotspreis (Honorar)50 %
Qualität
Angebotene Fertigstellung der Leistungen der LPh 4 Gewichtung: 50 % der Qualitätskriterien
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters Gewichtung: 10 % der Qualitätskriterien
Qualität
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 20 % der Qualitätskriterien
Preis
Angebotspreis (Honorar)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüg … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 2, 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar100 %
Preis
Honorar100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 bis 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüg … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 3, 4, 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 60 % der Qualitätskriterien30 %
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien20 %
Honorar50 %
Qualität
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters Gewichtung: 60 % der Qualitätskriterien
Qualität
Angebotene Präsenz der Bauüberwachung Gewichtung: 40 % der Qualitätskriterien
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt: Stufe A: Leistungsphasen der HOAI 1 - 3 Stufe B: Leistungsphase der HOAI 4 Stufe C: Leistungsphasen der HOAI 5 + 6 Stufe D: Leistungsphase der HOAI 7 Stufe E: Leistungsphase der HOAI 8 - 9
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüg … ganz lesenFür den Nachprüfungsantrag gilt § 160 Abs 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1PI Architekten GmbH, Ribnitz-Damgarten2
2Ingenieurgesellschaft Dr. Apitz mbH, Schwerin2
3Newten Gebäudetechnik GmbH, Rostock1
4Newten Gebäudetechnik GmbH, Rostock1
5kein Zuschlag angegeben0
6kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (169 Lose mit Angabe)
250.964 €Zuschlagswert im Median
140.812 € – 708.205 €mittlere Hälfte, 74 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019cf74c-39bb-49cc-8a67-3e327e8f2f2c.