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Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
250 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preiswertung70 %
  • Leistungswertung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister des Innern und für Sport, plant mit diesem Vergabeverfahren die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Planung und Realisierung von drei Bootshallen für Hilfeleistungslöschboote (HLB) an den Standorten Remagen-Kripp, St. Goarshausen / Loreley und Bingen am Rhein im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 i.V.m. § 17 VgV durchzuführen.

Beschreibung des Loses

Das Land Rheinland-Pfalz hat als Ersatz für drei Feuerwehrmehrzweckfähren insgesamt drei Hilfe-leistungslöschboote (im Nachfolgenden die "HLB") für die Standorte - St. Goarshausen, - Bingen und - Remagen-Kripp (im Nachfolgenden "die Standorte") beschafft. Die Liegeplätze der drei HLB sollen mit geeigneten Bootshallen ausgestattet werden, die einen entsprechenden Schutz der HLB vor Einbruch, Vandalismus, Wettereinflüssen etc. bieten. Darüber hinaus müssen Arbeiten am und auf dem HLB wetterunabhängig durchgeführt werden können.

Hierfür sind die drei Liegeplätze zu ertüchtigen, umzubauen bzw. neu zu errichten, so dass die neuen Bootshallen sicher an diesen Liegeplätzen stationiert und betrieben werden können.

Alle Bauleistungen sind nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen; es sind die einschlägigen Technischen Regelwerke, Normen, Zulassungsvorschriften, Genehmigungsverfahren etc. zu Grunde zu legen.

Ziel ist es, dass schnellstmöglich an den drei genannten Standorten jeweils eine bezugs- und betriebsbereite Bootshalle an dem dazu geeigneten Liegeplatz stationiert ist und durch die HLB und deren Besatzungen ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Das Land beabsichtigt, ein Ingenieurbüro, das über die notwendige Erfahrung in der Planung und dem Bau von Bootshallen in fließenden Gewässern verfügt, mit der weiteren Planung und Umsetzung des Vorhabens - in enger Abstimmung mit dem MdI - zu betrauen

Die Details der zur erbringenden Leistung können Teil B - Leistungsbeschreibung sowie Anlagen entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
PreiswertungGewichtung (Punkte, genau) 70Wertung des Angebotspreises
Qualität
LeistungswertungGewichtung (Punkte, genau) 30Wertung Mitarbeiterprofil und Konzept zur geplanten Leistungsausführung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen durch den in Teil B - Preisblatt genannten Personaleinsatz, zu den im Preisblatt angebotenen Konditionen, beauftragen. Der Abruf dieser Leistungen kann in Teilmengen erfolgen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rah … ganz lesenDer Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen durch den in Teil B - Preisblatt genannten Personaleinsatz, zu den im Preisblatt angebotenen Konditionen, beauftragen. Der Abruf dieser Leistungen kann in Teilmengen erfolgen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen von zusätzlichen Leistungen. Insbesondere besteht auch keine Mindestabnahmeverpflichtung an zusätzlichen Leistungen (kalkulatorische Stunden) für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, die zusätzlichen Leistungen in Höhe der in Teil B - Preisblatt als Kalkulations- und Wertungsgrundlage mitgeteilten "Geschätzten Stunden" abzunehmen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Leistungsumfang ist in Teil B - Leistungsbeschreibung und Anlagen beschrieben. Im Rahmen der Verhandlungen können sich weitere Leistungsumfänge ergeben, u.a. durch mögliche Optimierungspotentiale die sich aus den eingereichten Konzepten zur geplanten Leistungsausführung ergeben (s. Teil B - Leistungsbeschreibung und Anlagen).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb werden diejenigen Bewerber, die entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix) die höchsten Punktzahlen erzielen, in der zweiten Stufe, dem eigentlichen Verhandlungsverfahren, zur Abgabe eines Er … ganz lesenNach erfolgtem Teilnahmewettbewerb werden diejenigen Bewerber, die entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix) die höchsten Punktzahlen erzielen, in der zweiten Stufe, dem eigentlichen Verhandlungsverfahren, zur Abgabe eines Erstangebotes (indikatives Angebot) aufgefordert. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. § 51 VgV soll die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, begrenzt werden, sofern geeignete Bewerber in hinreichender Zahl zur Verfügung stehen. Es werden somit, wie in den Vergabeunterlagen festgelegt, mindestens drei (3) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber ist frei zu entscheiden, wie viele geeignete Bewerber er über die Mindestzahl von drei (3) zum Bieterwettbewerb zulässt. Die Reihenfolge bestimmt sich nach dem Ergebnis der Bewertung anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix). Es wird sich vorbehalten, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Die Reihenfolge der Nachnominierung entspricht der Reihenfolge der Bewertung anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix). Den öffentlichen Auftraggeber/die Vergabestelle trifft keine Verpflichtung zur Nachnominierung. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht. Der öffentliche Auftraggeber/die Vergabestelle verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (s. Teil B - Leistungsbeschreibung/Teil B - Bewertungsmatrix Angebotsphase). Die konkreten Verhandlungsinhalte werden spätestens mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch bekanntgegeben. Je nach Bedarf werden mehrere Verhandlungsrunden auf der Grundlage jeweils überarbeiteter Angebote durchgeführt. Es wird sich vorbehalten, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTXD75AV3# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTXD75AV3# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der untenstehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge/Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen/Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahme/Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Schumacher, Bornheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c445529-e010-4e7a-8a71-509c4f227da9.