Bootshallen für Hilfeleistungslöschboote
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Z.21-0138veröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 250 Tsd. €
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 250 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preiswertung70 %
- Leistungswertung30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister des Innern und für Sport, plant mit diesem Vergabeverfahren die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Planung und Realisierung von drei Bootshallen für Hilfeleistungslöschboote (HLB) an den Standorten Remagen-Kripp, St. Goarshausen / Loreley und Bingen am Rhein im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 i.V.m. § 17 VgV durchzuführen.
Beschreibung des Loses
Das Land Rheinland-Pfalz hat als Ersatz für drei Feuerwehrmehrzweckfähren insgesamt drei Hilfe-leistungslöschboote (im Nachfolgenden die "HLB") für die Standorte - St. Goarshausen, - Bingen und - Remagen-Kripp (im Nachfolgenden "die Standorte") beschafft. Die Liegeplätze der drei HLB sollen mit geeigneten Bootshallen ausgestattet werden, die einen entsprechenden Schutz der HLB vor Einbruch, Vandalismus, Wettereinflüssen etc. bieten. Darüber hinaus müssen Arbeiten am und auf dem HLB wetterunabhängig durchgeführt werden können.
Hierfür sind die drei Liegeplätze zu ertüchtigen, umzubauen bzw. neu zu errichten, so dass die neuen Bootshallen sicher an diesen Liegeplätzen stationiert und betrieben werden können.
Alle Bauleistungen sind nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen; es sind die einschlägigen Technischen Regelwerke, Normen, Zulassungsvorschriften, Genehmigungsverfahren etc. zu Grunde zu legen.
Ziel ist es, dass schnellstmöglich an den drei genannten Standorten jeweils eine bezugs- und betriebsbereite Bootshalle an dem dazu geeigneten Liegeplatz stationiert ist und durch die HLB und deren Besatzungen ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Das Land beabsichtigt, ein Ingenieurbüro, das über die notwendige Erfahrung in der Planung und dem Bau von Bootshallen in fließenden Gewässern verfügt, mit der weiteren Planung und Umsetzung des Vorhabens - in enger Abstimmung mit dem MdI - zu betrauen
Die Details der zur erbringenden Leistung können Teil B - Leistungsbeschreibung sowie Anlagen entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71242000Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
- 71244000Kalkulation und Überwachung der Kosten
- 71245000Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
- 71246000Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
- 71247000Beaufsichtigung der Bauarbeiten
- 71248000Projektaufsicht und Dokumentation
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- PreiswertungGewichtung (Punkte, genau) 70Wertung des Angebotspreises
- Qualität
- LeistungswertungGewichtung (Punkte, genau) 30Wertung Mitarbeiterprofil und Konzept zur geplanten Leistungsausführung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen durch den in Teil B - Preisblatt genannten Personaleinsatz, zu den im Preisblatt angebotenen Konditionen, beauftragen. Der Abruf dieser Leistungen kann in Teilmengen erfolgen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rah … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber kann zusätzliche Leistungen durch den in Teil B - Preisblatt genannten Personaleinsatz, zu den im Preisblatt angebotenen Konditionen, beauftragen. Der Abruf dieser Leistungen kann in Teilmengen erfolgen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen von zusätzlichen Leistungen. Insbesondere besteht auch keine Mindestabnahmeverpflichtung an zusätzlichen Leistungen (kalkulatorische Stunden) für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, die zusätzlichen Leistungen in Höhe der in Teil B - Preisblatt als Kalkulations- und Wertungsgrundlage mitgeteilten "Geschätzten Stunden" abzunehmen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Leistungsumfang ist in Teil B - Leistungsbeschreibung und Anlagen beschrieben. Im Rahmen der Verhandlungen können sich weitere Leistungsumfänge ergeben, u.a. durch mögliche Optimierungspotentiale die sich aus den eingereichten Konzepten zur geplanten Leistungsausführung ergeben (s. Teil B - Leistungsbeschreibung und Anlagen).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb werden diejenigen Bewerber, die entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix) die höchsten Punktzahlen erzielen, in der zweiten Stufe, dem eigentlichen Verhandlungsverfahren, zur Abgabe eines Er … ganz lesenkürzer
Nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb werden diejenigen Bewerber, die entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix) die höchsten Punktzahlen erzielen, in der zweiten Stufe, dem eigentlichen Verhandlungsverfahren, zur Abgabe eines Erstangebotes (indikatives Angebot) aufgefordert. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. § 51 VgV soll die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, begrenzt werden, sofern geeignete Bewerber in hinreichender Zahl zur Verfügung stehen. Es werden somit, wie in den Vergabeunterlagen festgelegt, mindestens drei (3) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber ist frei zu entscheiden, wie viele geeignete Bewerber er über die Mindestzahl von drei (3) zum Bieterwettbewerb zulässt. Die Reihenfolge bestimmt sich nach dem Ergebnis der Bewertung anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix). Es wird sich vorbehalten, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Die Reihenfolge der Nachnominierung entspricht der Reihenfolge der Bewertung anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien (s. Teil A - Teilnahmeantrag Bieterangaben und Bewertungsmatrix). Den öffentlichen Auftraggeber/die Vergabestelle trifft keine Verpflichtung zur Nachnominierung. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht. Der öffentliche Auftraggeber/die Vergabestelle verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (s. Teil B - Leistungsbeschreibung/Teil B - Bewertungsmatrix Angebotsphase). Die konkreten Verhandlungsinhalte werden spätestens mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch bekanntgegeben. Je nach Bedarf werden mehrere Verhandlungsrunden auf der Grundlage jeweils überarbeiteter Angebote durchgeführt. Es wird sich vorbehalten, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTXD75AV3# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTXD75AV3# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der untenstehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge/Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen/Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahme/Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ingenieurbüro Schumacher, Bornheim | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
- Website
- zbl.rlp.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- Siemens Aktiengesellschaft RC-DE SI B6 Zuschläge
- Kempen Krause Ingenieure4 Zuschläge
- GBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbH3 Zuschläge
- INGE/GbR KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH und Ludewig+Bock Ingenieure mbB3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c445529-e010-4e7a-8a71-509c4f227da9.