bonnorange AöR - Beauftragung von Reinigungsleistungen für Spielplätze, Grünflächen und Verkehrsgrün
bonnorange AöR · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BN-2026-00329veröffentlicht 27.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2027 – 31.01.2029
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2027 – 31.01.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Bindefrist endetvor 4 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.01.2029
Beschreibung
Die öffentlichen Spielplätze, Verkehrsgrün und Grünanlagen inkl. der zu den Flächen gehörenden Wege und Plätze, sind von jeglichem Unrat / Abfall (u.a. auch z. B. Glasbruch, Kronkorken, Tabakfilter, Leergut, Fäkalien, etc.) zu säubern. In den Flächen integrierte Treppen sind bei der Reinigung grundsätzlich mit abzukehren und zu den Flächen zugehörige Abfallbehälter sind komplett zu leeren d.h., auch neben den Abfallbehälter gefallener Müll oder auch z.B. Sand ist zu entfernen. Feuerstellen sind zudem zu säubern und die Brandreste komplett (auch Holzreste + Asche) zu entsorgen.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Nord (Rev. 1) Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. | 2 Jahre | – |
| 2 | Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Kessenich/ Südstadt/ Poppelsdorf/ Ippendorf (Rev. 2) Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. | 2 Jahre | – |
| 3 | Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Hardtberg (Rev. 3) Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. | 2 Jahre | – |
| 4 | Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Zentrum (Rev. 4) Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. | 2 Jahre | – |
| 5 | Reinigung von Spielplätzen, Verkehrsgrün und Grünanlagen in Bonn Dottendorf (Rev. 5) Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. | 2 Jahre | – |
| 6 | Reinigung von Spielplätzen und Grünanlagen in Bonn Zentrum (Hotspots, Innenstadt Papierkorbleerung) während der Sommerferien NRW Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis dass die beabsichtigte Tätigkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt wurde und die Voraussetzungen zur Durchführung erfüllt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis dass die beabsichtigte Tätigkeit gemäß § 53 Kreislau … ganz lesenkürzer
Nachweis dass die beabsichtigte Tätigkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt wurde und die Voraussetzungen zur Durchführung erfüllt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis dass die beabsichtigte Tätigkeit gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt wurde und die Voraussetzungen zur Durchführung erfüllt. Dieser Nachweis kann in geeigneter Weise erfolgen durch: 1. Vorlage einer Kopie der Anzeige, welche bei der zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung) eingereicht wurde, und 2. Bestätigung der zuständigen Behörde über den Eingang und die formelle Ordnungsmäßigkeit der Anzeige oder falls die Bearbeitung noch läuft, eine Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für die Tätigkeit nach § 53 KrWG bei Leistungsbeginn vorliegen werden.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Einen Nachweis über die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Mindesthöhe zu erbringen: 5.0 … ganz lesenkürzer
Haftpflichtversicherungen (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Einen Nachweis über die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Mindesthöhe zu erbringen: 5.000.000 EUR 2. Einen Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall.- Spezifischer Jahresumsatz
Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Einen Nachweis für einen Mindestjahresumsatz, bei vergleichbarer bzw. ähnlicher Tätigkeit, der jährlich in den letzten drei Geschäftsjahren erreicht wurde. Folgende Höhen je Los sind maßgeblich: Lo … ganz lesenkürzer
Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Einen Nachweis für einen Mindestjahresumsatz, bei vergleichbarer bzw. ähnlicher Tätigkeit, der jährlich in den letzten drei Geschäftsjahren erreicht wurde. Folgende Höhen je Los sind maßgeblich: Los 1: 400.000 Los 2: 300.000 Los 3: 500.000 Los 4: 50.000 Los 5: 80.000 Los 6: 40.000 Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindestjahresumsatz muss in den Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: 1. Bankerklärungen 2. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder 3. Eigenerklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind. Sollte in einem der geforderten drei Geschäftsjahre, der Mindestumsatz nicht erreicht worden sein, so ist dieses nachvollziehbar und erschöpfend zu begründen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und ähnlichem Charakter mittels Eigenerklärung. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, die Vertragslaufzeit und die Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Übersicht über die Anzahl der geplanten eingesetzten Mitarbeiter, Fahrzeuge und Maschinen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine Übersicht über die Anzahl der geplanten eingesetzten Mitarbeiter, Fahrzeuge und Maschinen pro Los. Bitte geben Sie anhand eines prozentualen Anteils an, wie viele Fahrzeuge davon einen CO2- neutralen Antrieb besitzen bzw. besitzen werden.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Kurzbeschreibung (maximal eine Seite DIN A4) ihrer umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen für Nachhaltigkeit sowie zum Thema "Arbeitsrechte und Chancengerechtigkeit im eigenen Unternehmen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen (unter Berücksichtigung der vereinbarten Lohngleitklausel) um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern: 1. Option: Verlängerung vom 01.02.2029 bis zum 31.01.2030 (Mitteilung durch den Auftraggeber bi … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen (unter Berücksichtigung der vereinbarten Lohngleitklausel) um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern: 1. Option: Verlängerung vom 01.02.2029 bis zum 31.01.2030 (Mitteilung durch den Auftraggeber bis spätestens 01.09.2028). 2. Option: Verlängerung vom 01.02.2030 bis zum 31.01.2031 (Mitteilung durch den Auftraggeber bis spätestens 01.09.2029). Die Mitteilung über die Ausübung der Option erfolgt schriftlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Verlängerung bei fristgerechter Mitteilung anzunehmen. Die vereinbarten Preise bleiben, vorbehaltlich der Anwendung der Lohngleitklausel, unverändert bestehen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYT3PGZ49Q# Der Auftraggeber und fachlich zuständig ist die bonnorange AöR. Das Referat Vergabedienste der Bundesstadt Bonn veröffentlicht und betreut das Verfahren in vergaberechtlicher Hinsicht. Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Ve … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYT3PGZ49Q# Der Auftraggeber und fachlich zuständig ist die bonnorange AöR. Das Referat Vergabedienste der Bundesstadt Bonn veröffentlicht und betreut das Verfahren in vergaberechtlicher Hinsicht. Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- bonnorange AöR
- Anschrift
- Lievelingsweg 110, 53119 Bonn
- Website
- bonnorange.de
- Kontakt
- referatvergabedienste@
bonn.de - Auskünfte
- Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienstereferatvergabedienste@
bonn.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Müllers GmbH28 Zuschläge
- ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- Amendt Dienstleistungsgruppe GmbH9 Zuschläge
- Winterdienst GmbH8 Zuschläge
- LA.14 UG (haftungsbeschränkt)5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 28.04.2026 auf 05.05.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 36538a9b-c744-493c-b905-5621dfb18fc1.