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Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße - Tiefbauarbeiten Stützmauer Süd

Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg

Aktenzeichen 2023-53-SW-FSveröffentlicht 02.11.2023BauleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1070 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
08.01.2024 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bad Dürrenberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren für Bauleistungen: Der Gesamtwert liegt in der Regel unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 € netto. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:45 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 34 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Hinweis zum Bauvorhaben Die vorhandene Vorsatzwand vor dem Borlachplatz-Ensemble ist nicht mehr tragfähig. Die dahinterstehende Abschlusswand ist teilweise eingebrochen. Die Vorwand 60 cm dick und war 5,10 m hoch. Diese wurde bis 3,30m abgetragen, einschl. dem Absturzmaterial der dahinterstehenden Abschlusswand. Nach diesem Rückbau wurden die dahinterliegenden vorhandenen Gewölbe auf Tragfähigkeit begutachtet. Diese sind nicht mehr tragfähig. Es ist wegen der Einsturzgefährdung kein Rückbau der unteren Wand bis OK Hof möglich. Die Ertüchtigung der bestehenden Abschlusswand erfolgt durch eine neue vorgesetzte Stahlbetonwand zwischen der vorderen halbhohen vorhandenen Scheunenwand und der dahinterliegenden desolaten Gewölbewand. Die neue Stahlbetonwand erhält unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten eine Verblendung mit vorhandenem Naturstein. Das untere Gewölbe (tragfähig) ist während der Bauphase flächig unter der Gewölbedecke abzustützen. Es ist eine 3,30 m hohe Aufschüttung vor der unteren Wand während der Bauphase für den Bohransatzpunkt zu erbringen. Die Gründung der Wand erfolgt zwischen beiden vorhandenen Wänden mittels einer tangierenden Bohrpfahlwand, d = 63 cm, Tiefe 9,30 m, mit einer Einbindetiefe von 6,0 m in den tragenden Baugrund (siehe Statik). Über der Bohrpfahlwand ist konstruktiv abschnittsweise ein Kopfbalken (d = 83 cm, h = 50 cm) zur Aufnahme der aufgehenden Stahlbetonwand auszubilden. Es wird abschnittsweise eine Stahlbetonwand, d = 40 cm, mit einer Höhe von 5,20 m, auf dem Kopfbalken errichtet. Die Stahlbetonwand ist gemäß Vorgabe der Statik in mehreren Bauabschnitten zu errichten. Betonverfüllung abschnittsweise: Der Raum zwischen der neuen Wand und dem vorhandenen Außengewände, sowie die dahinterliegenden desolaten Gewölbeöffnungen werden mit Flüssigbeton kraftschlüssig aufgefüllt. Die Verfüllungen mit Flüssigbeton sind in 5 Lagen auszubilden (Siehe Statik) Je Schicht ist eine Abbindezeit von 7 Tagen einzuhalten. Nach Fertigstellung der Stahlbetonwand mit dahinterliegenden Betonverfüllung kann der Rückbau der Schotterebene und der unteren Natursteinwand erfolgen. Im Anschluss erhält der Bereich der neuen Stahlbetonwand eine Natursteinverkleidung. Ein Teilbereich der vorh. Natursteinwand wurde oberhalb abgebrochen. Das Material wurde zwischengelagert (Entfernung 200 m) und kann für die obere Wandverkleidung genutzt werden. Das vorhandene Natursteinmaterial aus dem Rückbau der unteren Vorsatzwand soll auch wieder verwendet werden. --- Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen. Es können zu den Hauptangeboten Nebenangebote abgegeben werden. --- Mindestanforderungen an Nebenangebote * Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. *Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. *Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen *Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. *Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. *Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. *Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94681f46-79dc-4ea7-a414-e70f0804ac27.