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Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße -- Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Süd

Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg

Aktenzeichen 2025-05-SW-FSveröffentlicht 17.04.2025BauleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 551 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
02.06.2025 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bad Dürrenberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren für Bauleistungen: Der Gesamtwert liegt in der Regel unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 € netto. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Bad Dürrenberg
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die vorhandene Vorsatzwand vor dem Borlachplatz-Ensemble ist nicht mehr tragfähig. Die dahinterstehende Abschlusswand ist teilweise eingebrochen. Als erste Sicherungsmaßnahme wurden folgende Bereiche zurückgebaut: Die Vorwand (60 cm dick und 5,10 m hoch) wurde bis zur halben Höhe abgetragen, einschl. dem Einsturzmaterial der dahinterstehenden Abschlusswand. Auch die dahinterstehende Abschlusswand wurde bis zur halben Höhe vorsichtig zurückgebaut. Nach diesem Rückbau kann nun das vorhandene Gewölbe begutachtet und stabilisiert werden. Hinweis: Die vorhandenen Stützpfeiler der hinteren Gewölbewand sind zu erhalten bzw. zu sichern. Die Stabilisierungsarbeiten können nur vom höher gelegenen Parkplatz aus realisiert werden. Das unterhalb angrenzende Grundstück ist nicht Eigentum der Stadt Bad Dürrenberg. Auf diesem Fremdgrundstück befinden sich diverse Garagen, welche zu schützen sind. Die Verfüllung bzw. Stabilisierung wird durch einen Prüfstatiker begleitet. Durch die Arbeiten an der vorh. Stützwand dürfen keine Schäden auf dem angrenzenden Nachbargrundstück verursacht werden. Hier sind gemäß dem AN entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und einzukalkulieren. --- Grobmassen: - ca. 190 m³ Lieferung und Einbau von Spritzbeton als Hohlraumverfüllung Gewölbe - ca. 100 St Anker Baustahl B 500 SA d= 20, l=1,00 m - ca. 50 St Stahlanker Mattenbefestigung Baustahl d= 20 mm, l=1,50 m - ca. 130 m² Mattenbewehrung Q 524A - ca. 10 m³ Natursteinmauerwerk abbrechen - ca. 7 m³ Verfüllmaterial (Boden/ Steine) ausheben - ca. 3 m³ Kellerzugang aus vorhandenem Natursteinmauerwerk zumauern - ca. 16 m vorhandenen Metallzaun mit Pfosten wiederversetzen - Arbeitsgerüst mit Hilfsübergang, Transportbühne, Stahlplatten für Baustraße - Beweissicherungsverfahren, Dokumentation --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. # Mindestanforderungen an Nebenangebote 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6b7646f3-8de8-4bc2-8e80-d6d2d89e421a.