Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen
Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen, Bayern
Aktenzeichen S3/I-4_2025-7veröffentlicht 13.10.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Monate
- 30.03.2026 – 05.06.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate30.03.2026 – 05.06.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Kissingen97688, Landkreis Bad Kissingen, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 05.06.2026
- Heute
Beschreibung
Gebäude Das neue Gebäude für die Kindertagesstätte wird im Norden des Baugrundstückes platziert und über die Straße Steinstraße" erschlossen. Der Neubau besteht aus zwei oberirdischen Geschossen. Das Gebäude wird ohne Unterkellerung als Massivbau errichtet. Der Dachbereich ist unterteilt in Satteldächer und Flachdächer. Im EG befinden sich 3 Kinderkrippengruppen, 1 Mischgruppe, sowie Personalräume, Ausgabeküche mit Speisesaal und Technikräume. Im OG sind die 2 Gruppenräume für die Mittagsbetreuung der Schulkinder angesiedelt und 3 Kindergartengruppen, Mehrweck- und Mulifunktionsraum, sowie die Verwaltung und weitere Technikräume. Es gibt ein Haupttreppenhaus mit Aufzug, welches die Barrierefreiheit im Gebäude gewährleistet, sowie ein Nebentreppenhaus. Die Gebäudehülle erhält 20mm Mineralwolldämmung und eine Putzfassade. Das Flachdach wird mit einer Gefälledämmung ausgeführt, mit einer darüberliegenden EPDM Abdichtung und Bekiesung. Das Satteldach erhält eine Ziegeleindeckung. Die Fensterelemente werden als Kunststofffenster ausgeführt. Die Wärmeversorgung wird über Fernwärme sicher gestellt. Die Beheizung der Räume erfolgt mittels Fußbodenheizung. Es werde dezentrale Lüftungsgeräte mit einer Wärmerückgewinnung eingeplant. Eine Blitzschutzanlage und eine PV-Anlage auf dem Dach ist ebenfalls vorgesehen. Die Außenanlagen werden um das Gebäude neu angelegt. Der Zugang erfolgt von der Straße "Steinstraße" zum Haupteingang der Kindertagesstätte. Es wird eine Einhausung für Kinderwägenund Müll angeordnet. Es sind Spiel- und Aufenthaltsflächen für den Bereich Krippe und Kiga/Hort geplant. Die Außenanlage wird durch einen Stabgitterzaun eingefriedet. Gebäudeabmessung (lxb): 60,44*20,38m Gebäudehöhe: gepl. Gelände EG bis OK Attika Flachdach 7,65m gepl. Gelände KG bis OK First Satteldach 10,53m Geschossanzahl: 2 (EG und OG) Gebäudefunktion: Geb.Klasse 3 gem. BayBO Sonderbau 2geschossig, EG und OG Flachdach und Satteldach Tragkonstruktion: Bodenplatte aus Stahlbeton Außenwände und tragende Innenwände Mauerwerk bzw. Stahlbeton Decken aus Stahlbeton Satteldach aus Holzkonstruktion Montage-Gegebenheiten am Objekt Zufahrtsmöglichkeiten: öffentl. Zufahrt Die Baustelle ist von der Straße "Steinstraße" zu erschließen. Lagerfläche am Bau: vorhanden Elektrischer Anschluss: vorhanden Stromverbrauch: zahlt AG Wasserverbrauch: zahlt AG Arbeitsgerüste: sind einzukalkulieren Schutzgerüst: gem. LV Ausführungszeichnungen Vor Beginn der Fertigung sind objektbezogene Ausführungszeichnungen (M1:50 bis 1:1) zur Prüfung und Genehmigung anzufertigen. Diese sind dem Architekten auf Verlangen vorzulegen und werden nicht vergütet. Pläne Als Kalkulationsgrundlage gelten die beiliegenden Pläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details
Beschreibung des Loses
Die Bodenbeläge haben entscheidenden Einfluss auf die ästhetische Gestaltung, Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie die Wirtschaftlichkeit des Objektes. Daher wurden Kriterien entwickelt, die als unverzichtbare Anforderungen an Bodenbeläge zu stellen sind. Sie müssen von den angebotenen Produkten sowie ihren Herstellern erfüllt werden. A) Ästhetik, Farbe, Design Angebotene Produkte müssen dem vorgegebenen Design und der Farbe in Bezug auf Grundfarbe, Granulatfarben, Granulatgröße und die Dichte des Granulates entsprechen. Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden. B) Umweltverträglichkeit Es dürfen nur umweltverträgliche Linoleumbodenbeläge eingesetzt werden. Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte / Gutachten externer Institute nachweisen, dass: Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages in Wohn- und Arbeitsräumen bestehen. Darüber hinaus hat der Hersteller nachzuweisen, dass durch eine umfassende Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch ein unabhängiges Institut, die Freiheit von Schadstoffen der Produkte dauerhaft gesichert ist. Der Hersteller ein Zertifikat nach NATUREplus nachweisen kann. C) Reinigung/Pflege Nach der Grundreinigung wird der Bodenbelag mit Wischpflegemitteln regelmäßig gereinigt und gepflegt. D) Sicherheit Brand / Brandgase Die angebotenen Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein. Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen. Zigarettenglut: Die Beläge sind beständig gegen Zigarettenglut (keine Verbrennung der Oberfläche gemäß EN 1399 / DIN 51961). Rutschsicherheit: Die angebotenen Beläge sind als rutschsicher eingestuft gemäß der geforderten bzw. gewünschten Klasse R 9 oder R 10 (BGR 181 und DIN 51130). Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines unabhängigen Instituts zu belegen. Elektrostatisches Verhalten: Das Elektrostatische Verhalten beim Begehen soll nach EN 1815 antistatisch sein (Aufladung < 2 kV). Fußbodenheizungseignung: Die Bodenbeläge müssen für Fußbodenheizungen geeignet sein. E) Verlegung Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren Einsatzbereichen vorweisen. Es sind mindestens 3 Referenzen mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen. F) Muster Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden Qualitäten/Designs als Originalmuster vorgelegt werden. Für Sonderfarben sind Labormuster akzeptabel, sofern das in Design und technischer Ausführung identische Produkt standardmäßig verfügbar ist. Die ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause auf die geforderten Eigenschaften zu testen. G) Garantien / Zertifikate Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet. Hinweistext technische Anforderungen: Der Belag muss den Anforderungen der EN 14521 entsprechen. Die nachstehenden technischen Anforderungen sind nach Aufforderung zu belegen. Mit werkseitigem Oberflächenschutz, bestehend aus Primer und Finish, doppelt UV-vernetztantistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß DIN 54345-2 und DIN EN 1815 max. 2 kV, geeignet für Klassen 23/34/42 nach DIN EN 685 Trittschall-verbesserungsmaß DIN EN ISO 140-8 über 4 bis 6 dB, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhalten EN 13501-1 Klasse Cfl-s1,brandtoxikologisch unbedenklich, entspricht den Anforderungen des Naturplus e.V., korkmehlfreie Nutzschicht, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag.
- Beschreibung
- Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.03.2026
- Vertragsende
- 05.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren n … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6X51L8#
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Dieter Holschbach GmbH, Morsbach | 8 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen
- Website
- badkissingen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt.badkissingen.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Fliesen Röhlich GmbH50 Zuschläge
- Hirsch GmbH37 Zuschläge
- Raum + Ausstattung Schenk-GmbH17 Zuschläge
- Dieter Holschbach GmbH16 Zuschläge
- objekt + raum ausbausysteme GmbH16 Zuschläge
- Lindner SE14 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.09.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 760ef242-5826-4167-8b0d-9570d80d5fc9.