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Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen

Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen, Bayern

Aktenzeichen S3/I-4_2025-7veröffentlicht 13.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 417 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate30.03.2026 – 05.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Bad Kissingen
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.06.2026
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gebäude Das neue Gebäude für die Kindertagesstätte wird im Norden des Baugrundstückes platziert und über die Straße Steinstraße" erschlossen. Der Neubau besteht aus zwei oberirdischen Geschossen. Das Gebäude wird ohne Unterkellerung als Massivbau errichtet. Der Dachbereich ist unterteilt in Satteldächer und Flachdächer. Im EG befinden sich 3 Kinderkrippengruppen, 1 Mischgruppe, sowie Personalräume, Ausgabeküche mit Speisesaal und Technikräume. Im OG sind die 2 Gruppenräume für die Mittagsbetreuung der Schulkinder angesiedelt und 3 Kindergartengruppen, Mehrweck- und Mulifunktionsraum, sowie die Verwaltung und weitere Technikräume. Es gibt ein Haupttreppenhaus mit Aufzug, welches die Barrierefreiheit im Gebäude gewährleistet, sowie ein Nebentreppenhaus. Die Gebäudehülle erhält 20mm Mineralwolldämmung und eine Putzfassade. Das Flachdach wird mit einer Gefälledämmung ausgeführt, mit einer darüberliegenden EPDM Abdichtung und Bekiesung. Das Satteldach erhält eine Ziegeleindeckung. Die Fensterelemente werden als Kunststofffenster ausgeführt. Die Wärmeversorgung wird über Fernwärme sicher gestellt. Die Beheizung der Räume erfolgt mittels Fußbodenheizung. Es werde dezentrale Lüftungsgeräte mit einer Wärmerückgewinnung eingeplant. Eine Blitzschutzanlage und eine PV-Anlage auf dem Dach ist ebenfalls vorgesehen. Die Außenanlagen werden um das Gebäude neu angelegt. Der Zugang erfolgt von der Straße "Steinstraße" zum Haupteingang der Kindertagesstätte. Es wird eine Einhausung für Kinderwägenund Müll angeordnet. Es sind Spiel- und Aufenthaltsflächen für den Bereich Krippe und Kiga/Hort geplant. Die Außenanlage wird durch einen Stabgitterzaun eingefriedet. Gebäudeabmessung (lxb): 60,44*20,38m Gebäudehöhe: gepl. Gelände EG bis OK Attika Flachdach 7,65m gepl. Gelände KG bis OK First Satteldach 10,53m Geschossanzahl: 2 (EG und OG) Gebäudefunktion: Geb.Klasse 3 gem. BayBO Sonderbau 2geschossig, EG und OG Flachdach und Satteldach Tragkonstruktion: Bodenplatte aus Stahlbeton Außenwände und tragende Innenwände Mauerwerk bzw. Stahlbeton Decken aus Stahlbeton Satteldach aus Holzkonstruktion Montage-Gegebenheiten am Objekt Zufahrtsmöglichkeiten: öffentl. Zufahrt Die Baustelle ist von der Straße "Steinstraße" zu erschließen. Lagerfläche am Bau: vorhanden Elektrischer Anschluss: vorhanden Stromverbrauch: zahlt AG Wasserverbrauch: zahlt AG Arbeitsgerüste: sind einzukalkulieren Schutzgerüst: gem. LV Ausführungszeichnungen Vor Beginn der Fertigung sind objektbezogene Ausführungszeichnungen (M1:50 bis 1:1) zur Prüfung und Genehmigung anzufertigen. Diese sind dem Architekten auf Verlangen vorzulegen und werden nicht vergütet. Pläne Als Kalkulationsgrundlage gelten die beiliegenden Pläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details

Beschreibung des Loses

Die Bodenbeläge haben entscheidenden Einfluss auf die ästhetische Gestaltung, Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie die Wirtschaftlichkeit des Objektes. Daher wurden Kriterien entwickelt, die als unverzichtbare Anforderungen an Bodenbeläge zu stellen sind. Sie müssen von den angebotenen Produkten sowie ihren Herstellern erfüllt werden. A) Ästhetik, Farbe, Design Angebotene Produkte müssen dem vorgegebenen Design und der Farbe in Bezug auf Grundfarbe, Granulatfarben, Granulatgröße und die Dichte des Granulates entsprechen. Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden. B) Umweltverträglichkeit Es dürfen nur umweltverträgliche Linoleumbodenbeläge eingesetzt werden. Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte / Gutachten externer Institute nachweisen, dass: Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages in Wohn- und Arbeitsräumen bestehen. Darüber hinaus hat der Hersteller nachzuweisen, dass durch eine umfassende Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch ein unabhängiges Institut, die Freiheit von Schadstoffen der Produkte dauerhaft gesichert ist. Der Hersteller ein Zertifikat nach NATUREplus nachweisen kann. C) Reinigung/Pflege Nach der Grundreinigung wird der Bodenbelag mit Wischpflegemitteln regelmäßig gereinigt und gepflegt. D) Sicherheit Brand / Brandgase Die angebotenen Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein. Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen. Zigarettenglut: Die Beläge sind beständig gegen Zigarettenglut (keine Verbrennung der Oberfläche gemäß EN 1399 / DIN 51961). Rutschsicherheit: Die angebotenen Beläge sind als rutschsicher eingestuft gemäß der geforderten bzw. gewünschten Klasse R 9 oder R 10 (BGR 181 und DIN 51130). Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines unabhängigen Instituts zu belegen. Elektrostatisches Verhalten: Das Elektrostatische Verhalten beim Begehen soll nach EN 1815 antistatisch sein (Aufladung < 2 kV). Fußbodenheizungseignung: Die Bodenbeläge müssen für Fußbodenheizungen geeignet sein. E) Verlegung Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren Einsatzbereichen vorweisen. Es sind mindestens 3 Referenzen mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen. F) Muster Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden Qualitäten/Designs als Originalmuster vorgelegt werden. Für Sonderfarben sind Labormuster akzeptabel, sofern das in Design und technischer Ausführung identische Produkt standardmäßig verfügbar ist. Die ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause auf die geforderten Eigenschaften zu testen. G) Garantien / Zertifikate Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet. Hinweistext technische Anforderungen: Der Belag muss den Anforderungen der EN 14521 entsprechen. Die nachstehenden technischen Anforderungen sind nach Aufforderung zu belegen. Mit werkseitigem Oberflächenschutz, bestehend aus Primer und Finish, doppelt UV-vernetztantistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß DIN 54345-2 und DIN EN 1815 max. 2 kV, geeignet für Klassen 23/34/42 nach DIN EN 685 Trittschall-verbesserungsmaß DIN EN ISO 140-8 über 4 bis 6 dB, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhalten EN 13501-1 Klasse Cfl-s1,brandtoxikologisch unbedenklich, entspricht den Anforderungen des Naturplus e.V., korkmehlfreie Nutzschicht, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag.
Beschreibung
Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelas … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis auf entsprechende Anforderung der Auftraggeberin durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden L … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter mindestens drei Referenzleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. dur … ganz lesenZum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter mindestens drei Referenzleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Ist der Nachweis durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, und zwar durch mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf traege_formblatt_444_referenz.docx 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.03.2026
Vertragsende
05.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
16.09.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Montage-Gegebenheiten am Objekt Zufahrtsmöglichkeiten: öffentl. Zufahrt Die Baustelle ist von der Straße "Steinstraße" zu erschließen. Lagerfläche am Bau: vorhanden Elektrischer Anschluss: vorhanden Stromverbrauch: zahlt AG Wasserverbrauch: zahlt AG Arbeitsgerüste: sind einzukalkulieren Schutzgerüst: gem. LV
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren n … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6X5U7G

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.656vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.022 Lose mit Angabe)
196.589 €Zuschlagswert im Median
88.988 € – 467.740 €mittlere Hälfte, 1.603 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 74dbbb5b-b3f6-49ad-a099-cd21370c6ff4.