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BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 522/25veröffentlicht 11.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 323 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 39 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
204 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität30 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gesucht werden Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung der fachlichen Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) in Verbindung mit dem Serviceportal Schule (SPS).

Beschreibung des Loses

Im Zuge des Aufbaus des BMS-LSA in enger Verzahnung mit dem SPS findet eine Harmonisierung und Optimierung aller schulbezogenen Abläufe und Prozesse bei den daran Beteiligten statt. Die Prozesse werden durch IT-Unterstützung unterstützt und beschleunigt. Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig und transparent definiert und BMS-LSA ermöglicht eine einfache Kontrolle und Steuerung der Abläufe. Das BMS-LSA bietet umfangreiche Unterstützungsfunktionen und Steuerungsmöglichkeiten für alle an schulischen Bildungsprozessen Beteiligte (z. B. für die Absicherung der Unterrichtsversorgung und für den Wechsel von Schülerinnen und Schülern an weiterführende Schulen). Selbstverständlich sind Verwaltungsvereinfachung und Reduktion von Verwaltungsaufwänden an den Schulen (z. B. bei zahlreichen Erhebungen) und Schulbehörden. Das BMS-LSA ist das maßgebliche Fachverfahren im Schulwesen Sachsen-Anhalt. D. h. es wird entweder vorhandene Fachverfahren aufnehmen/ablösen oder für diese Service-Aufgaben übernehmen. Mit BMS-LSA können die an schulischen Bildungsprozessen Beteiligten normiert und systematisch miteinander kommunizieren. Darüber stellt das BMS-LSA allen an schulischen Bildungsprozessen Beteiligten einheitliche und aktuelle Informationen bereit. Über das SPS werden externen Nutzern Informationen bereitgestellt und Dienstleistungen zur Nutzung angeboten. Alle Prozesse laufen medienbruchfrei ab, die Mehrfacherfassung von Daten entfällt. Damit sind die Informationen schneller und in sehr hoher Qualität verfügbar. Der Kern des BMS-LSA ist ein ebenenübergreifendes Informationsmanagement. Als Basis für alle Prozesse der Schulorganisation stehen einheitliche Daten zur Verfügung. Daten werden dort erfasst, wo sie anfallen und wo die Verantwortung und die Hoheit für die Daten liegen. Plausibilisierungen finden immer so früh wie möglich, vorzugsweise direkt bei der Erfassung, statt. Durch den Einsatz und die Nutzung des BMS-LSA werden folgende Kernziele verfolgt: - Steuerungsmöglichkeiten verbessern - Ebenenübergreifendes Zusammenwirken erleichtern - Prozessorientierung etablieren - Flexible Verfügbarkeit ermöglichen - Schulische Eigenständigkeit fördern - Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten - Anpassbarkeit und Erweiterbarkeit sicherstellen - Fachliche Ausrichtung: prozessorientierte Steuerungs- und Serviceleistungen - Unterstützungsfunktionen: Information, Kommunikation, Transaktion Die Unterstützungsfunktionen, die sowohl das BMS-LSA als auch in Teilen das SPS für diesen fachlichen Bezugsrahmen anbieten und künftig anbieten werden, lassen sich in drei übergreifende Bereiche strukturieren, die für die verschiedenen Prozesse in jeweils spezifischer Weise ausgeprägt werden: - Bereitstellung verlässlicher operativer und statistischer Informationen - Ermöglichung digitaler Kommunikation zwischen den Akteuren des Schulwesens - Gestaltung digitalisierter und automatisierter Transaktionen Der Dienstleister hat die Aufgabe, die Beschreibung der Prozesse des BMS-LSA/SPS auf Basis einer bestehenden Prozesslandkartefortzuführen, miteinander in Beziehung zu setzen und für die Umsetzung vorzubereiten. Die fachlichen Anforderungen werden in Fachworkshops mit ausgewählten Nutzergruppen erarbeitet. Hier soll der Prozessarchitekt sowohl seine Erfahrungen in der Fachlichkeit Bildungsmanagement als auch seine Erfahrungen in der Strukturierung und Dokumentation der Anforderungen einbringen. Der AG wird im Rahmen der Prozesslandkarte die Aufgaben thematisch priorisieren, mit dem Prozessarchitekten abstimmen, um ihm die nötigen Informationen zur inhaltlichen und Aufwandsplanung zu geben. Auf dieser Basis soll der Prozessarchitekt eine themenbezogene Planung bzgl. Inhalt und Struktur der Workshops entwickeln und mit dem AG abstimmen. Hier wird ebenfalls eine Aufwandsschätzung erwartet. Es wird erwartet, dass der Prozessarchitekt in Zusammenarbeit mit dem AG die Fachworkshops inhaltlich vorbereitet und die Durchführung steuert. Außerdem soll der Prozessarchitekt den AG bei der Dokumentation der Ergebnisse und damit der fachlichen Anforderungen unterstützen. Hier kann der Prozessarchitekt geeignete Vorschläge zur Umsetzung der Aufgaben machen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,4Zur Vermeidung von Dumpingpreisen darf der Preis nicht niedriger als 1.000 Euro netto je Tag sein. Angebote, die diese Grenze unterschreiten, werden ausgeschlossen. Der Preis wird mit 40% berücksichtigt. Die Umrechnung in Punkte geschieht wie folgt: Die Angebote werden nach einem Punktsystem bewertet. Hierbei können maximal 1000 Punkte erzielt werden. Davon entfallen auf den "Preis" maximal 400 Punkte. Die genaue Darstellung sämtlicher Zuschlagskriterien befindet sich in B2.
Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Der Bieter soll sein allgemeines Vorgehen zur Weiterentwicklung der Prozesslandkarte beschreiben. Wie führt der Bieter die Analyse und Dokumentation der fachlichen Geschäftsprozesse durch? Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil und legt das geschuldete Niveau der Leistungsausführung verbindlich fest.
Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Der Bieter soll seine Methodik zur Analyse und Beschreibung der fachlichen Anforderungen beschreiben. Wie plant der Bieter die Erarbeitung bzw. Vertiefung und Beschreibung der fachlichen Anforderungen? Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil und legt das geschuldete Niveau der Leistungsausführung verbindlich fest.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend ma … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMBJV#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Prozessarchitekt, Berlin7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 19.12.2025
  4. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.12.2025
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.12.2025
  6. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8713635c-c4b9-4430-bbc5-426af5e6ed71.