BLB NRW Köln / Bund/ Militärische Bundesbauliegenschaften / RÜV-Begehungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 025-25-00139veröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Monate
- Lose
- 8
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Monate
- Lose
- 8Angebot auf bis zu 8, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50668, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über evergabe.blb.nrw.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
RÜV-Begehungen (Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes)
Gegenstand nach CPV
Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | WB7564 Konrad-Adenauer-Kaserne KIRCHE Köln/ WB7564 Konrad-Adenauer-Kaserne Köln / WB7566 Kreiswehrersatzamt/SDL Köln/ WB7567 Budneswehrfachschule Köln Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
| 2 | WB1767 Munitionslager Rheinbach Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
| 3 | WB7565 Lüttich-Kaserne Köln / WB7556 Gereon-Kaserne Köln Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
| 4 | WB7568 Sonstige BW-Liegenschaften Köln / WB7569 Standortschießanlage Stommeln / WB7570 FHR Wachtberg Werthoven / WB7573 Tomburg-Kaserne Rheinbach Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
| 5 | WB7547 Gerätedepot Eudenbach Königswinter / WB7459 Niederberg-Kaserne Sankt Augustin Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
| 6 | WB7546 Brückberg-Kaserne Siegburg Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
| 7 | WB8100 Luftwaffenkaserne Köln-Wahn / WB7583 Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) Köln Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
| 8 | WB7576 Hardthöhe Bonn / WB7548 DstLg. Bundesamt für Wehrberatung Bonn Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. | 3 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Personalkapazität Angabe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiteranzahl und Bestätigung der Verfügbarkeit der notwendigen Personalkapazität, um die Leistungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erbringen zu können. ------------ Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherung mu … ganz lesenkürzer
Personalkapazität Angabe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiteranzahl und Bestätigung der Verfügbarkeit der notwendigen Personalkapazität, um die Leistungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erbringen zu können. ------------ Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherung muss mindestens folgenden Bedingungen entsprechen: - Deckungssumme je Schadenfall für Personenschäden 1.500.000 EUR - und Deckungssumme je Schadenfall für sonstige Schäden 500.000 EUR Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.- Kriterium
Jede Bauwerksprüfung ist von einem Prüfingenieur und einem Prüfhelfer durchzuführen. Es wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines Prüfhelfers hingewiesen (UVV). Die Prüfungen sind verantwortlich durch Diplom-Ingenieure bzw. Master-/Bachelor-Ingenieure aus den Hochbau- und Ingenieurbaufakultäten … ganz lesenkürzer
Jede Bauwerksprüfung ist von einem Prüfingenieur und einem Prüfhelfer durchzuführen. Es wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines Prüfhelfers hingewiesen (UVV). Die Prüfungen sind verantwortlich durch Diplom-Ingenieure bzw. Master-/Bachelor-Ingenieure aus den Hochbau- und Ingenieurbaufakultäten durchzuführen, die auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen können (siehe auch VDI 6200: besonders befähigte Personen). Eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, Architektenkammer, Verein Deutscher Ingenieure (VDI) oder einer gleichwertigen berufsständischen Vereinigung ist nachzuweisen.- Kriterium
- Referenzprojekte Angabe von Referenzen zu vergleichbaren Projekten aus den letzten fünf Jahren und Einreichung von jeweils zwei Berichten zur Prüfung von Bauwerken und Prüfung von Bauteilen nach DIN 1076, die nicht alter als fünf Jahre sein dürfen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.blb.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 39 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.04.2025, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Gebäude befinden sich in einer militärischen Liegenschaft. Zutrittsvoraussetzung ist eine interne Sicherheitsüberprüfung durch den Nutzer der Liegenschaft. Die Staatenliste des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.01.2020 ist zu beachten. ------------ Der Auftrag wird vergeb … ganz lesenkürzer
Die Gebäude befinden sich in einer militärischen Liegenschaft. Zutrittsvoraussetzung ist eine interne Sicherheitsüberprüfung durch den Nutzer der Liegenschaft. Die Staatenliste des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.01.2020 ist zu beachten. ------------ Der Auftrag wird vergeben in Namen und für Rechnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), diese vertreten durch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, diese vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Köln.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT5KY1UF2 Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Unter Berücksichtigung der Rangfolge wird die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Siehe hierzu "Erläuterungen zur Zuschlagslimitierung". ------------------------- … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT5KY1UF2 Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Unter Berücksichtigung der Rangfolge wird die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Siehe hierzu "Erläuterungen zur Zuschlagslimitierung". ---------------------------------------------------- 1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008 ----- 2. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. ----- 3. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen bis zum angegebenen Termin vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. ----- 4. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. ----- 5. Der Bieter muss ein Unterauftragnehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. ----- 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. ----- 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. ----- 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. ----- 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. ----- 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf des …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Domstr. 55-73, 50668 Köln
- Kontakt
- blbvergabe@
blb.nrw.de
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e40ba46d-7686-49f1-91c0-9da25ed0c2bd.