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vergebenEU-weitPlanung

BLB NRW Köln / Bund/ Militärische Bundesbauliegenschaften / RÜV-Begehungen

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 025-25-00139veröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 562 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate
Lose
8Angebot auf bis zu 8, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.blb.nrw.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

RÜV-Begehungen (Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes)

Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
WB7564 Konrad-Adenauer-Kaserne KIRCHE Köln/ WB7564 Konrad-Adenauer-Kaserne Köln / WB7566 Kreiswehrersatzamt/SDL Köln/ WB7567 Budneswehrfachschule Köln

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–
2
WB1767 Munitionslager Rheinbach

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–
3
WB7565 Lüttich-Kaserne Köln / WB7556 Gereon-Kaserne Köln

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–
4
WB7568 Sonstige BW-Liegenschaften Köln / WB7569 Standortschießanlage Stommeln / WB7570 FHR Wachtberg Werthoven / WB7573 Tomburg-Kaserne Rheinbach

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–
5
WB7547 Gerätedepot Eudenbach Königswinter / WB7459 Niederberg-Kaserne Sankt Augustin

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–
6
WB7546 Brückberg-Kaserne Siegburg

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–
7
WB8100 Luftwaffenkaserne Köln-Wahn / WB7583 Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) Köln

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–
8
WB7576 Hardthöhe Bonn / WB7548 DstLg. Bundesamt für Wehrberatung Bonn

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Personalkapazität Angabe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiteranzahl und Bestätigung der Verfügbarkeit der notwendigen Personalkapazität, um die Leistungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erbringen zu können. ------------ Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherung mu … ganz lesenPersonalkapazität Angabe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiteranzahl und Bestätigung der Verfügbarkeit der notwendigen Personalkapazität, um die Leistungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erbringen zu können. ------------ Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherung muss mindestens folgenden Bedingungen entsprechen: - Deckungssumme je Schadenfall für Personenschäden 1.500.000 EUR - und Deckungssumme je Schadenfall für sonstige Schäden 500.000 EUR Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Kriterium
Jede Bauwerksprüfung ist von einem Prüfingenieur und einem Prüfhelfer durchzuführen. Es wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines Prüfhelfers hingewiesen (UVV). Die Prüfungen sind verantwortlich durch Diplom-Ingenieure bzw. Master-/Bachelor-Ingenieure aus den Hochbau- und Ingenieurbaufakultäten … ganz lesenJede Bauwerksprüfung ist von einem Prüfingenieur und einem Prüfhelfer durchzuführen. Es wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines Prüfhelfers hingewiesen (UVV). Die Prüfungen sind verantwortlich durch Diplom-Ingenieure bzw. Master-/Bachelor-Ingenieure aus den Hochbau- und Ingenieurbaufakultäten durchzuführen, die auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen können (siehe auch VDI 6200: besonders befähigte Personen). Eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, Architektenkammer, Verein Deutscher Ingenieure (VDI) oder einer gleichwertigen berufsständischen Vereinigung ist nachzuweisen.
Kriterium
Referenzprojekte Angabe von Referenzen zu vergleichbaren Projekten aus den letzten fünf Jahren und Einreichung von jeweils zwei Berichten zur Prüfung von Bauwerken und Prüfung von Bauteilen nach DIN 1076, die nicht alter als fünf Jahre sein dürfen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
24.04.2025, 10:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Gebäude befinden sich in einer militärischen Liegenschaft. Zutrittsvoraussetzung ist eine interne Sicherheitsüberprüfung durch den Nutzer der Liegenschaft. Die Staatenliste des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.01.2020 ist zu beachten. ------------ Der Auftrag wird vergeb … ganz lesenDie Gebäude befinden sich in einer militärischen Liegenschaft. Zutrittsvoraussetzung ist eine interne Sicherheitsüberprüfung durch den Nutzer der Liegenschaft. Die Staatenliste des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.01.2020 ist zu beachten. ------------ Der Auftrag wird vergeben in Namen und für Rechnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), diese vertreten durch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, diese vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Köln.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT5KY1UF2 Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Unter Berücksichtigung der Rangfolge wird die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Siehe hierzu "Erläuterungen zur Zuschlagslimitierung". ------------------------- … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT5KY1UF2 Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Unter Berücksichtigung der Rangfolge wird die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Siehe hierzu "Erläuterungen zur Zuschlagslimitierung". ---------------------------------------------------- 1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008 ----- 2. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. ----- 3. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen bis zum angegebenen Termin vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. ----- 4. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. ----- 5. Der Bieter muss ein Unterauftragnehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. ----- 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. ----- 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. ----- 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. ----- 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. ----- 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf des …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): BLB NRW Köln / Bund / Rahmenvereinbarung SiGeKo

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 21.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e40ba46d-7686-49f1-91c0-9da25ed0c2bd.