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vergebenEU-weitPlanung

BLB NRW Köln / Bund/ Militärische Bundesbauliegenschaften / RÜV-Begehungen

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 025-25-00139veröffentlicht 08.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 562 Tagen abgelaufen

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Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 8 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
261 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
3 Monate
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

RÜV-Begehungen (Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes)

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
WB7564 Konrad-Adenauer-Kaserne KIRCHE Köln/ WB7564 Konrad-Adenauer-Kaserne Köln / WB7566 Kreiswehrersatzamt/SDL Köln/ WB7567 Budneswehrfachschule Köln

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate22.220 €
2
WB1767 Munitionslager Rheinbach

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate59.780 €
3
WB7565 Lüttich-Kaserne Köln / WB7556 Gereon-Kaserne Köln

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate29.200 €
4
WB7568 Sonstige BW-Liegenschaften Köln / WB7569 Standortschießanlage Stommeln / WB7570 FHR Wachtberg Werthoven / WB7573 Tomburg-Kaserne Rheinbach

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate26.000 €
5
WB7547 Gerätedepot Eudenbach Königswinter / WB7459 Niederberg-Kaserne Sankt Augustin

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate20.650 €
6
WB7546 Brückberg-Kaserne Siegburg

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate14.780 €
7
WB8100 Luftwaffenkaserne Köln-Wahn / WB7583 Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) Köln

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate43.150 €
8
WB7576 Hardthöhe Bonn / WB7548 DstLg. Bundesamt für Wehrberatung Bonn

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

3 Monate44.850 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Gebäude befinden sich in einer militärischen Liegenschaft. Zutrittsvoraussetzung ist eine interne Sicherheitsüberprüfung durch den Nutzer der Liegenschaft. Die Staatenliste des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.01.2020 ist zu beachten. ------------ Der Auftrag wird vergeb … ganz lesenDie Gebäude befinden sich in einer militärischen Liegenschaft. Zutrittsvoraussetzung ist eine interne Sicherheitsüberprüfung durch den Nutzer der Liegenschaft. Die Staatenliste des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.01.2020 ist zu beachten. ------------ Der Auftrag wird vergeben in Namen und für Rechnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), diese vertreten durch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, diese vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Köln.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT96H6TM6 Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Unter Berücksichtigung der Rangfolge wird die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Siehe hierzu "Erläuterungen zur Zuschlagslimitierung". ------------------------- … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT96H6TM6 Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Unter Berücksichtigung der Rangfolge wird die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Siehe hierzu "Erläuterungen zur Zuschlagslimitierung". ---------------------------------------------------- 1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008 ----- 2. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. ----- 3. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen bis zum angegebenen Termin vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. ----- 4. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. ----- 5. Der Bieter muss ein Unterauftragnehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. ----- 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. ----- 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. ----- 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. ----- 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. ----- 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf des …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen5
2ZETCON Ingenieure, Bochum5
3ZETCON Ingenieure, Bochum5
4Ingenieurbüro H.A. Meyer, Stolberg5
5Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH, Münster5
6ZETCON Ingenieure, Bochum5
7Ingenieurbüro H.A. Meyer, Stolberg3
8Ingenieurbüro H.A. Meyer, Stolberg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): BLB NRW Köln / Bund / Rahmenvereinbarung SiGeKo

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 21.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3364fbf1-7402-4632-8188-97a453d5cc74.