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Biosignals-Hub

Universität Bremen · Bremen, Bremen

Aktenzeichen DP-2025000064veröffentlicht 12.08.2025erstmals 12.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,97 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28359, Bremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 140 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Der Gesamtangebotspreis ist vom Auftraggeber fest vorgegeben.0 %
  • Leistungsbewertung gemäß Leistungsbewertungsmatrix100 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Universität Bremen
    vor 14 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung von IT Speicher- und Computing-Infrastruktur für den späteren Betrieb eines Biosignals-Hub.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
GPU-Cluster

Lieferung eines GPU-Clusters

–1.050.420 €
2
Speichercluster

Lieferung eines Speicherclusters

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Gesamtangebotspreis ist vom Auftraggeber fest vorgegeben.Gewichtung (dezimal, genau) 0Preis
Qualität
Leistungsbewertung gemäß LeistungsbewertungsmatrixGewichtung (dezimal, genau) 1Da der Gesamtangebotspreis je Los durch den Auftraggeber fest vorgegeben ist, erfolgt die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote allein anhand der Leistung. Der Gesamtangebotspreis für das Los 1 beträgt 1.250.000,00 EUR (brutto). Der Gesamtangebotspreis für das Los 2 beträgt 1.100.000,00 EUR (brutto). Demnach ist das wirtschaftlichste Angebot, auf das der Zuschlag erteilt wird, dasjenige, das für das jeweilige Los die meisten Leistungspunkte gemäß Teil C – Leistungsbewertungsmatrix aufweist. Es wurden für das Los 1 folgende Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung (von 1000 Gewichtungspunkten) festgelegt: Wie viele der Nvidia H200 Grafikkarten werden angeboten? 300 Wie hoch ist die Anzahl der physischen CPU Kerne pro CPU? 75 Wie hoch ist die CPU-Geschwindigkeit in GHZ pro CPU? 75 Wie groß ist die tatsächliche Arbeitsspeichergröße pro GPU-Server? 75 Wie groß ist die tatsächliche SSD Systemspeichergröße? 50 Wurde der Systemspeicher der GPU-Server redundant ausgelegt, das heißt gibt es Raid 1 auf einer weiteren Festplatte? 25 Werden Ersatznetzteile geliefert? 25 Wie hoch ist die Anzahl der physischen CPU-Kerne pro CPU? 75 Wie groß ist der tatsächliche Arbeitsspeicher des VM-Servers? 40 Wie groß ist die tatsächliche gesamte Brutto-HDD-Speichergröße? 50 Wie groß ist die tatsächliche gesamte Brutto-SSD- Systemspeichergröße? 25 Ist eine Nutzer-GUI vorhanden? 35 Wie viele Reserveports gibt es noch für Erweiterungsmöglichkeiten? 50 Für wie viele Monate gilt die Gewährleistung? 100 Die weiteren Einzelheiten zu den jeweiligen Kriterien insbesondere die jeweiligen Bewertungen für die jeweiligen Zielerreichungsgrade ergeben sich aus Teil C – Leistungsbewertungsmatrix. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl [=Summe (Gewichtungspunkte x Bewertungspunkte)] erhält den Zuschlag für das jeweilige Los. Erlangen bei dem jeweiligen Los mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Leistungspunktegleichheit“), werden Angebote wie folgt vorrangig berücksichtig: Für das Los 1: dasjenige Angebot, das die meisten Grafikkarten anbietet (Pos. 1 zu LOS1 in Teil C – Leistungsbewertungsmatrix) Sollte für das jeweilige Los auch dann noch ein Leistungspunktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Er hat eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Daneben ist folgende Mindestanforderung festgelegt worden: Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird eine Betriebshaftpf … ganz lesenDer Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Er hat eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Daneben ist folgende Mindestanforderung festgelegt worden: Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Kriterium 2.1.2.1.4 bzw. 3.1.2.1.4), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie au … ganz lesenDer Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Daneben wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist je Los, auf das sich der Bieter bewirbt, mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) für das jeweilige Los im Wesentlichen entspricht. Hinweis: Für die Annahme, dass die Rahmenbedingungen des Referenzprojekts dem hier mit Los 1 zu vergebenden Auftrag im Wesentlichen entspricht, ist es nicht erforderlich, dass der Referenzauftrag mit NVIDIA H200-Grafikkarten ausgeführt wurde. Vielmehr geht es darum, dass der Referenzauftrag mit der zum Zeitpunkt der Umsetzung am verfügbaren Markt leistungsstärksten Grafikkartengeneration realisiert wurde, die speziell für den Betrieb in einem Clusterumfeld optimiert ist. Bewirbt sich der Bieter auf beide Lose und kann er ein erfolgreich abgeschlossenes Referenzprojekt vorweisen, das im Hinblick auf die Vergleichbarkeit den Rahmenbedingungen beider Lose entspricht, darf dieses Referenzprojekt für beide Lose angeführt werden. In einem solchen Fall soll ein entsprechender Hinweis des Bieters in der ANLAGE Referenzbeschreibung erfolgen. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag (drei Jahre vor Angebotsfrist) begonnen wurde und dabei bereits Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, im Umfang von mindestens 60% des Referenzauftrags erbracht wurden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen je Los. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot für das jeweilige Los von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was durch den Bieter in der ANLAGE Referenzbeschreibung auch ausdrücklich beschrieben wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die … ganz lesenFür die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Gesamtangebotspreis ist vom Auftraggeber fest vorgegeben.Gewichtung (dezimal, genau) 0Preis
Qualität
Leistungsbewertung gemäß LeistungsbewertungsmatrixGewichtung (dezimal, genau) 1Da der Gesamtangebotspreis je Los durch den Auftraggeber fest vorgegeben ist, erfolgt die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote allein anhand der Leistung. Der Gesamtangebotspreis für das Los 1 beträgt 1.250.000,00 EUR (brutto). Der Gesamtangebotspreis für das Los 2 beträgt 1.100.000,00 EUR (brutto). Demnach ist das wirtschaftlichste Angebot, auf das der Zuschlag erteilt wird, dasjenige, das für das jeweilige Los die meisten Leistungspunkte gemäß Teil C – Leistungsbewertungsmatrix aufweist. Es wurden für das Los 2 folgende Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung (von 1000 Gewichtungspunkten) festgelegt: Wie groß ist die tatsächliche Arbeitsspeichergröße pro Dateiserver? 100 Wie viele Festplatten werden pro Server verwendet? 50 Welche tatsächliche Festplattengröße wird pro Festplatte verwendet? 125 Wie hoch ist die tatsächliche unformatierte/Brutto Speichergröße des Speicherclusters? 400 Wie viel SSD Speicher ist pro OSD, also pro Festplatte, als Metaspeicherplatte vorgesehen? 100 Wie viele Reservefestplatten werden geliefert? 125 Für wie viele Monate gilt die Gewährleistung? 100 Die weiteren Einzelheiten zu den jeweiligen Kriterien insbesondere die jeweiligen Bewertungen für die jeweiligen Zielerreichungsgrade ergeben sich aus Teil C – Leistungsbewertungsmatrix. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl [=Summe (Gewichtungspunkte x Bewertungspunkte)] erhält den Zuschlag für das jeweilige Los. Erlangen bei dem jeweiligen Los mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Leistungspunktegleichheit“), werden Angebote wie folgt vorrangig berücksichtig: Für das Los 2: dasjenige Angebot, das die größte Gesamtspeichergröße unformatiert anbietet (Pos. 4 zu LOS2 in Teil C – Leistungsbewertungsmatrix) Sollte für das jeweilige Los auch dann noch ein Leistungspunktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Er hat eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Daneben ist folgende Mindestanforderung festgelegt worden: Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird eine Betriebshaftpf … ganz lesenDer Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Er hat eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Daneben ist folgende Mindestanforderung festgelegt worden: Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Kriterium 2.1.2.1.4 bzw. 3.1.2.1.4), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie au … ganz lesenDer Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Daneben wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist je Los, auf das sich der Bieter bewirbt, mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) für das jeweilige Los im Wesentlichen entspricht. Hinweis: Für die Annahme, dass die Rahmenbedingungen des Referenzprojekts dem hier mit Los 1 zu vergebenden Auftrag im Wesentlichen entspricht, ist es nicht erforderlich, dass der Referenzauftrag mit NVIDIA H200-Grafikkarten ausgeführt wurde. Vielmehr geht es darum, dass der Referenzauftrag mit der zum Zeitpunkt der Umsetzung am verfügbaren Markt leistungsstärksten Grafikkartengeneration realisiert wurde, die speziell für den Betrieb in einem Clusterumfeld optimiert ist. Bewirbt sich der Bieter auf beide Lose und kann er ein erfolgreich abgeschlossenes Referenzprojekt vorweisen, das im Hinblick auf die Vergleichbarkeit den Rahmenbedingungen beider Lose entspricht, darf dieses Referenzprojekt für beide Lose angeführt werden. In einem solchen Fall soll ein entsprechender Hinweis des Bieters in der ANLAGE Referenzbeschreibung erfolgen. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag (drei Jahre vor Angebotsfrist) begonnen wurde und dabei bereits Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, im Umfang von mindestens 60% des Referenzauftrags erbracht wurden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen je Los. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot für das jeweilige Los von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was durch den Bieter in der ANLAGE Referenzbeschreibung auch ausdrücklich beschrieben wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die … ganz lesenFür die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 12.09.2025
  3. BekanntmachungFrist 12.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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