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Bioabfallverwertung mit Übernahme und Transport

Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle · Fulda, Hessen

Aktenzeichen 1300 V 357/24veröffentlicht 14.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 579 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.01.2027 – 31.12.2036
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Fulda36037, Landkreis Fulda, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (118 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 95 %, Leistung und Qualität 5 %.

  • Aufschlag Transport-Ökologie5 %
  • Preis95 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,6 Punkte
25 % teurer−19 Punkte
50 % teurer−31,7 Punkte
100 % teurer−47,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Bindefrist endet
    114 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2036
    in 54 Tagen

Beschreibung

Landkreis Fulda, Bioabfallverwertung inkl. Übernahme/Umschlag und Transport von rund 21.500 t/a Bioabfällen aus der getrennten Bioabfallsammlung

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Entsorgungsleistungen für die durch den AG in seinem Zuständigkeitsbereich im Wege des Holsystems der Bioabfalltonne erfassten Bioabfälle.

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen alle notwendigen Teilleistungen ab und einschließlich der Übernahme der Bioabfälle an der Übergabestelle des AN bis hin zur Verwertung der Bioabfälle in der Verwertungsanlage (Vergärungsanlage) des AN sowie der bei ihrer Behandlung entstehenden Behandlungsprodukte inkl. sämtlicher damit verbundener Transportleistungen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Da sich die ausgeschriebenen Leistungen einander bedingen, erfolgt die Ausschreibung in einem Los. Eine Aufteilung in Fach- oder/und Teillose erfolgt nicht, da technische und wirtschaftliche Gründe die einheitliche Vergabe erfordern.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Aufschlag Transport-Ökologie5 %
Preis95 %
Qualität
Aufschlag Transport-Ökologie"Transport-Ökologie" des Angebots, bewertet durch einen Aufschlag auf den VP-Staffelmengen in Höhe von 0,05 € je Mg und Straßenkilometer Entfernung zwischen Übergabestelle und Verwertungsanlage.
Preis
Die monetäre Wirtschaftlichkeit des Angebots wird durch einen Vergleichspreis "VP-Staffelmengen" in €/Mg und einen Aufschlag "Bieteraufschlag Fremdstoffanteil" in €/Mg repräsentiert.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
• Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei ausländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter sein … ganz lesen• Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei ausländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen. • Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend). • Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gemeinsamen Runderlass (StAnz. Hessen S. 1375 ff), sowie nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Die Erklärung hat auf dem Vordruck "Erklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" zu erfolgen. • Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt. Die Erklärung hat auf dem Vordruck "Erklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und gemäß §§ 123 und 124 GWB" zu erfolgen. • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338; hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG)" zu verwenden. • Vordruck Eigenerklärung_Russlandsanktionen; hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck "Vordruck Eigenerklärung_nach_Art._5k_Abs._1_EU-SanktionsVO" zu verwenden.
Kriterium
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (Übernahme und Verwert … ganz lesen• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen) vergleichbar sind. • Nachweis einer Umwelt- und einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. für Personen- und Sachschäden.
Kriterium
• Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Behandeln oder Verwerten von Bioabfällen (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 01) oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern für die jeweils erbrachte abfallwirtschaftliche Tätigkeit (Behandlung und Verwertung von … ganz lesen• Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Behandeln oder Verwerten von Bioabfällen (Abfallschlüssel-Nummer 20 03 01) oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern für die jeweils erbrachte abfallwirtschaftliche Tätigkeit (Behandlung und Verwertung von Bioabfällen oder gleichwertig). • Eigenerklärung über Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten mit Angabe des Wertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit Auftraggeberbescheinigungen. Für den Referenznachweis ist der Tabellenvordruck "Geeignete Referenzen/Referenzliste" zu verwenden. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter in den letzten drei Kalenderjahren vor Beginn der Ausschreibung (2022 bis 2024) mindestens in einem Auftrag Leistungen der Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten kontinuierlich erbracht haben muss. Der Auftrag muss mindestens eine Jahresmenge von 15.000 Mg und eine Gesamtvertragsdauer von mindestens 3 Jahren umfassen. (Anm.: Auf eine Referenzanforderung hinsichtlich des Betriebs einer Übergabestelle wurde bewusst verzichtet.) • Aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung von Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen im Unternehmen vorhandenen technischen und personellen Ressourcen (Anlagen und technische Einrichtungen, Fahrzeuge, Personal). • Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV). • Ausgefüllte Technische Datenblätter gemäß Teil E der Vergabeunterlagen. Teil E beinhaltet u.a. auch folgende Bieterinformationen zur angebotenen Leistungserbringung: o Verfahrensbeschreibung der Vergärungsanlage o Nachweis der Verfügbarkeit der Übergabestelle und der Vergärungsanlage, o Auflistung der freien und gebundenen Kapazitäten der Vergärungsanlage über die Vertragslaufzeit. • Beschreibung der für den Transport der umzuladenden Abfälle eingesetzten technischen Systeme (Fahrzeuge, Container etc.) unter Berücksichtigung der in Teil C.2.2 festgelegten technischen Rahmenbedingungen des AG. • Weitere Unterlagen zu den Angeboten sind, soweit sie für das Verständnis und zur Wertung des Angebotes notwendig sind, nach Maßgabe des Bieters vorzulegen. • Für bei Angebotsschluss noch nicht in Betrieb befindliche Verwertungsanlagen ist der Nachweis zu führen, dass diese Anlagen spätestens zum vertraglichen Leistungsbeginn (01.01.2027), im Falle der beabsichtigten und vertragsgemäßen Inanspruchnahme der Optionsregelung in § (4.15) des Entsorgungsvertrages spätestens zum 01.01.2028, vollständig betriebsbereit und verfügbar sind. Hierzu ist ein nachvollziehbarer Terminplan der noch ausstehenden Arbeiten bis zur Aufnahme des Regelbetriebes vorzulegen. Hinsichtlich der Folgen einer verspäteten Realisierung (Entgeltreduzierung, Vertragsstrafen, Sonderkündigungsrecht) wird auf den Entsorgungsvertrag gemäß Teil F der Vergabeunterlagen verwiesen. • Die Übergabestelle muss zwingend zum Leistungsbeginn (01.01.2027) betriebsbereit sein. Hinsichtlich der Folgen einer verspäteten Realisierung (Zwangszuweisung einer Übergabestelle, Entgeltreduzierung, Vertragsstrafen, Sonderkündigungsrecht) wird auf den Vertrag gemäß Teil F der Vergabeunterlagen verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG hat zwei einseitige Optionen zur Verlängerung des Vertrags um jeweils zwei Jahre, d.h. längstens bis zum 31.12.2040.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
114 Tage
Angebotsöffnung
08.04.2025, 10:00 Uhr. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erka … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren nach §§ 63 Abs. 1 VgV bei Vorliegen eines der dort genannten Aufhebungsgründe aufzuheben. In diesem Falle wird er die Bieter von der Aufhebung des Vergabeverfahrens unter Bekanntgabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen; ein Entschädigungsanspruch der … ganz lesenDer AG behält sich vor, das Vergabeverfahren nach §§ 63 Abs. 1 VgV bei Vorliegen eines der dort genannten Aufhebungsgründe aufzuheben. In diesem Falle wird er die Bieter von der Aufhebung des Vergabeverfahrens unter Bekanntgabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen; ein Entschädigungsanspruch der Bieter besteht nicht. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Die Wirtschaftlichkeit wird u.a. anhand der derzeitigen Kosten des Auftraggebers beurteilt. Die derzeitigen Kosten bilden unter Berücksichtigung der zukünftigen Kostensteigerungen die Grundlage für die Kostenerwartung des Auftraggebers. Bei einer deutlichen Überschreitung der Kostenerwartung liegt aus Sicht der Vergabestelle ein deutliches Indiz für die Unwirtschaftlichkeit vor, so dass sich die Vergabestelle dann vorbehält, die Ausschreibung aufgrund von Unwirtschaftlichkeit aufzuheben. Das Angebot hat folgende Bestandteile zu umfassen: • Vordruck Anerkennung der Vergabeunterlagen (Vordruck "Erklärung Anerkennung Vergabeunterlagen") • Erklärung von Bietergemeinschaften (gemäß B.5; siehe Vordruck "Erklärung von Bietergemeinschaften einschließlich Darlegung der Gründe für die Zusammenarbeit"); wenn zutreffend. • Erklärung über ggf. vorgesehene Nachunternehmerleistungen (gemäß B.6; siehe Vordruck "Nennung der Nachunternehmer", den Vergabeunterlagen beiliegend); wenn zutreffend. • Ausgefüllte und in Textform unterzeichnete Preisdatenblätter gemäß Teil D der Vergabeunterlagen (PDF-Datei(en) Preisdatenblätter Preisaufschlüsselung). • Geforderte Erklärungen, Nachweise und Unterlagen gemäß Abschnitt B.7.4; soweit vorgegeben, sind hierfür die Vordrucke/Formblätter gemäß den Teilen E und G zu verwenden. • Erklärungen über eine Eignungsleihe (Vordruck "235_Hessen - Verzeichnis Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen") nebst Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe in Anspruch genommenen Unternehmen (Vordruck "236_Hessen-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"); sofern zutreffend. Es gilt § 47 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3629e5f-be33-4155-80f5-bb28376aca3e.