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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Bezugskanal für Druckerverbrauchs- und verschleißmaterial

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000056071veröffentlicht 04.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 458 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    85 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Schaffung eines Bezugskanals für Druckerverbrauchsmaterialien wie Tinten- und Tonerkartuschen sowie Verschleißartikel wie Wartungskits oder Resttonerbehälter, jedoch nicht Papier. Die Ausschreibung umfasst sämtliche Verbrauchsmaterialien und Verschleißartikel für durch den Auftraggeber eingesetzte Druckendgeräte (Drucker und Multifunktionsgeräte), sofern der entsprechende Bedarf nicht durch andere Rahmenvereinbarungen gedeckt wird.

Beschreibung des Loses

'- Toner- und Tintenkartuschen, - Wartungs- bzw. sog. Maintenance Kits, - Transfereinheiten, - Ersatzwalzen, - Fixierkits, - Heftklammern, - Bildtrommeln, - Resttonerbehälter, - Rollenkits, - Pickup Roller sowie - Separation Roller. Sämtliche Gegenstände werden im Preisblatt - versehen mit einer Referenz in Form der Herstellerartikelnummer - aufgeführt. Die im Preisblatt angegebenen Mengen orientieren sich an Erfahrungswerten sowie Projektionen künftiger Portfolioveränderungen und dienen ausschließlich zur Ermittlung eines Vergleichspreises. Eine Verpflichtung zur Abnahme der angegebenen Mengen besteht ebenso wenig wie eine grundsätzliche Mindestabnahmeverpflichtung. Der Bestand des Auftraggebers enthält verschiedene Modelle, die allesamt einem planmäßigen Lifecycle unterliegen. Modelle können während der Vertragslaufzeit den Bestand der Bank verlassen, wodurch auch der Bedarf an verbundenem Verbrauchs- und Verschleißmaterial entfällt. Im Gegenzug werden durch Modellpflege und Innovation auch neue Modelle in den Bestand Einzug finden. Verbrauchs- und Verschleißmaterial für diese Modelle sollen ebenfalls über die Rahmenvereinbarung bezogen werden. Der Warenkorb unterliegt folglich Veränderungen, deren vertraglichen Berücksichtigung in Abschnitt 3.2.2 erläutert wird. Es dürfen nur Toner- und Tintenkartuschen angeboten werden, die die Anforderungen gemäß Abschnitt 2.2 nachweislich erfüllen. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die angebotenen Artikel vom Hersteller des Druckendgerätes stammen (mithin wurde der Nachweis bereits in einem früheren Verfahren erbracht) oder mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte DE-UZ 177 (Ausgabe Juli 2021) oder einem gleichwertigen Gütezeichen zertifiziert sind. Als gleichwertig wird ein Gütezeichen anerkannt, wenn es nachweislich die geforderten Kriterien erfüllt. Der Nachweis kann auch von einer qualifizierten, unabhängigen dritten Seite erbracht werden. Die Abwicklung der Bestellungen erfolgt über die elektronische Einkaufsplattform des Auftraggebers. Diesbezügliche und sonstige Bestell- und Liefervereinbarungen werden im Abschnitt 3.1 erläutert. Garantiebedingungen und -laufzeiten basieren auf den jeweiligen Herstellervorgaben. Die Rahmenbedingungen für die Abwicklung von Garantiefällen werden in Abschnitt 3.2.1 erläutert. Aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder herstellerseitiger Abkündigungen von Produkten können Anpassungen am Vertragsportfolio erforderlich sein. Einschlägige Vereinbarungen für die Umsetzung von Preisänderungen und Produktwechseln enthält Abschnitt 3.2.2. Entsteht seitens des Auftraggebers der Bedarf an weiteren Produkten, so können diese gemäß den Ausführungen des Abschnittes 3.2.2.4 in das Vertragsportfolio aufgenommen und in geringem Umfang bezogen werden. Die in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten Anforderungen müssen vollständig erfüllt werden, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind (A1 bis A44). Angaben zur Erfüllung der Anforderungen sind im Dokument Checkliste Mindestanforderungen, "Anlage C4 25-2000056071", zu erbringen. Geforderte Nachweise können in gesonderten Dokumenten unter Verweis im Dokument Checkliste Mindestanforderungen erbracht werden. Mindestanforderungen (s. Anlage "C4_Mindestanforderungen): Allgemeine Anforderungen - Soziale Nachhaltigkeit - Patentachtung - Qualitäts- und Umweltmanagementsystem der Hersteller und Lieferanten - Produktsicherheit - Schäden an Druckendgeräten durch fehlerhafte Kartuschen - Änderung der chemischen Zusammensetzung Anforderungen an Tinten- und Tonerkartuschen - Angebotene Tinten- und Tonerkartuschen weisen mindestens die gleiche Reichweite auf wie die im Preisblatt angegebene Reichweite des Originalartikels - Angebotene Tinten- und Tonerkartuschen sind original (vom Endgerätehersteller), zertifiziert oder erfüllen nachweislich die Anforderungen A9 bis A24 - Sammlung der Tintenpatronen und Tonerkartuschen - Entsorgung nicht aufbereitbarer Tintenpatronen und Tonerkartuschen - Aufbereitung Tonerkartuschen - Aufbereitung Tintenpatronen - Anforderungen an Gehäuseteile - Dokumentation von Herkunft und Aufbereitungsprozess - Kennzeichnung: Tintenpatrone/Tonerkartusche - Kennzeichnung: Verpackung - Tinten/Toner: Schwermetalle - Tinten/Toner: Azo-Farbgeber - Tinten/Toner: Biozide in Tinten - Tinten/Toner: Sonstige Inhaltsstoffe - Tinten/Toner: Titandioxid - Emissionsmessungen bei elektrofotografischen Geräten - Emissionsmessungen bei Tintenstrahlgeräten - Gebrauchstauglichkeit Rücknahme aufgebrauchter Tinten- und Tonerkartuschen - Rücknahme verbrauchter Toner- und Tintenkartuschen - Darlegung eines Entsorgungs- und Recyclingkonzeptes - Reporting Entsorgung und Recycling - Rücknahme fremder Kartuschen Bestell- und Liefervereinbarungen - Bereitstellung eines Materialkatalogs - Auslieferung an alle Standorte innerhalb Deutschlands - Bestellungen auch in geringen Mengen müssen jederzeit möglich sein - Sammelgutschriftsverfahren - Verbrauchs- und Verschleißmaterialien werden binnen 5 Arbeitstagen geliefert - Anlieferung Kosten und Gefahr frei Annahmestelle - Information bei Lieferverzögerungen - Vereinbarung von Lieferdaten und ggf. Teillieferungen - Rückgabemöglichkeit After-Sales-Services - Durchgängig deutschsprachige Kommunikation - Abwicklung von Garantiefällen - Abwicklung auch durch beauftragten Dienstleister - Bereitstellung eines Online-Systems für Garantiefälle/Reklamationen - Reaktionszeit beträgt maximal 24 Stunden - Vorschlagen von Nachfolge- oder Alternativprodukten im Falle von Produktabkündigungen - Unverzügliche Anzeige von Produktabkündigungen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotsvergleichswert

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C3_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gem. Art. 58 der Richtlinie 2014/24EG
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C3_EIgenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer7, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Angaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personenschäden 1.000.000EUR, für Sachschäden 1.000.000EUR Vermögensschäden 1.000.000EUR Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen. (gem. Ziffer 6, Vordruck C3_Eigenerklärung)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Ziffer 2, Vordruck C3_Eigenerklärung sowie (gem. C3.1_Eignungsmatrix_25-20000560071.xlsx); Referenzprojekt 1 (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens) Mindestanforderungen Vertra … ganz lesen2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Ziffer 2, Vordruck C3_Eigenerklärung sowie (gem. C3.1_Eignungsmatrix_25-20000560071.xlsx); Referenzprojekt 1 (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens) Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Zeitliche Mindestanforderungen: Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht. Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens: Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei 500.000 EUR / Jahr gegeben. Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben. Referenzprojekt 2 (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens) Mindestanforderungen Vertragsverhältnis: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Zeitliche Mindestanforderungen: Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht. Die Laufzeit des Referenzprojektes muss mindestens 1 Jahr betragen haben. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte. Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens : Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei 500.000 EUR / Jahr gegeben.
Spezifischer Jahresumsatz
Angaben zum NETTO-Umsatz (gem. C3.1_Eignungsmatrix_25-20000560071.xlsx): Der Bieter hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR bezogen auf vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Nachweis über Nr. 1 des Vordruckes 11078 II- C3_Eigenerklärung zur Eignung_25-2000056071
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätsmanagementsystem (gem. C3.1_Eignungsmatrix_25-20000560071.xlsx): Der Bieter verfügt über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität bei der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: automatische Verlängerung um 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
85 Tage
Angebotsöffnung
06.08.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C5_Verzeichnis der Leistungen anderer NU: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. 2.) Eigenerklärung gem. Vordruck C6_Bildung einer ARGE 3.) Eigenerklärung C7_Russland Sanktionen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6353PH 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6353PH 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f9a3283-eed3-4ed7-b238-3a6839b864b5.