Bezahlkarte
Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DP-2024000014veröffentlicht 22.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Rendsburg-Eckernförde.
- Zentraldruck TagespostIKK - Die Innovationskasse · RendsburgFrist 13.11.2026
- Zentraldruck TagespostIKK - Die Innovationskasse · RendsburgFrist 13.11.2026
- Bike-LeasingKreis Rendsburg - Eckernförde · RendsburgFrist 23.11.2026
- Gebäudereinigung in Liegenschaften des Amts EidertalAmt Eidertal · FlintbekFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 20 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Dataport führt dieses Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durch, welche Bedarfsträger sind. Diesem Vergabeverfahren liegt ein Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zugrunde, die für den Einsatz einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen maßgeblich sind. In dem Beschluss wurden Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie zu berücksichtigende Mindeststandards konsentiert. Die Anforderungen an die Bezahlkarte sind den Teilnahmeunterlagen zur Information als Anlage „Anforderungen an die Bezahlkarte“ beigefügt. Dieses Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung dieses Modells für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards durchgeführt. Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie die bundeseinheitlichen Mindeststandards selbst sind keine Mindestanforderungen im Sinne des Vergaberechts. Diese Anlage ist ausschließlich aus Gründen der Transparenz Teil dieser Teilnahmeunterlagen. Vorgesehen ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte insbesondere für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die abrufberechtigten Stellen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sind abhängig von den haushälterischen Ermächtigungen des jeweiligen Landes. Die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen. Die erstmalige Kartenausgabe und Leistungserbringung müssen spätestens vier Wochen nach Abruf durch eine abrufberechtigte Stelle erfolgen.
Durch den Einsatz von neutral und diskriminierungsfrei layouteten Bezahlkarten sollen bestehende Fachverfahren z. B. im Asylbewerberleistungsbereich bzw. bestehende Rechnungslegungssysteme ergänzt werden. Ziel ist u. a., die Kartenausgabe so zu gestalten, dass eine Vorhaltung von Bargeld ausgeschlossen werden kann (z. B. über Blankokarten, die bei Bedarf von der Behörde aktiviert werden können). Diese Ausschreibung zielt im ersten Schritt nicht auf zusätzliche Schnittstellen zu den in den Ländern und Kommunen eingesetzten Fachverfahren oder Rechnungslegungssystemen ab, sondern erwartet das Angebot einer Dienstleistung zur Zahlungsabwicklung über eine Bezahlkarte. Jede abrufende Stelle muss auf das System des Auftragnehmers zugreifen können, ohne dass gesonderte technische Schnittstellen nötig werden. Eine Anpassung von Fachverfahren oder eine Integration der Anwendung des Auftragnehmers in die bestehenden Systeme ist zu Vertragsbeginn nicht vorgesehen. Eine Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand, muss in einem zweiten Schritt anbieterseitig über eine Standardschnittstelle möglich sein.
Fortsetzung der Beschreibung im Bekanntmachungstext im Abschnitt Los Nr. 5.1.6, "Zusätzliche Informationen".
Gegenstand nach CPV
- 66110000BankdienstleistungenHauptgegenstand
- 30162000Chipkarten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Nachfolgend Fortsetzung des Beschreibungstextes: Die Bezahlkarte muss als physische und auch möglichst digitale, auf dem Smartphone verfügbare, guthabenbasierte Debitkarte, d. h. als Bargeldsurrogat und nicht als Kontoersatz, an die Leistungsempfänger:innen oder Verwaltungsmitarbeitende ausgegeben w … ganz lesenkürzer
Nachfolgend Fortsetzung des Beschreibungstextes: Die Bezahlkarte muss als physische und auch möglichst digitale, auf dem Smartphone verfügbare, guthabenbasierte Debitkarte, d. h. als Bargeldsurrogat und nicht als Kontoersatz, an die Leistungsempfänger:innen oder Verwaltungsmitarbeitende ausgegeben werden können, so dass Überziehungen per se ausgeschlossen sind. Sie muss eine Bargeldabhebung an Geldautomaten und eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel und im Internet ermöglichen, wobei individuelle Einschränkungsmöglichkeiten hierfür vorhanden sein müssen, insbesondere: • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Onlinekäufen innerhalb und außerhalb der EU und von Money Transfer Services • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von PLZ-Gebieten (z. B. nur Inland, regionale Einschränkungen) • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Merchant Category Codes. • Es ist eine technische Möglichkeit anzubieten, Bargeldabhebungen auszuschließen oder in der Höhe zu begrenzen. Die bargeldlose Bezahlfunktion der Bezahlkarten muss wie bei handelsüblichen Karten ausgestaltet sein (PIN als Missbrauchs- und Diebstahlschutz). Um die Akzeptanz der Karten im Handel zu unterstützen, sind Consumer Cards anzubieten und keine Commercial Cards oder Konstrukte wie „Limited Network Exclusion“. Zur Infrastruktur der Karten ist eine breite Akzeptanz im deutschen stationären Einzelhandel sowie an Bankautomaten und im Onlinebetrieb sicherzustellen. Das Anfallen möglicher zusätzlicher Gebühren für die Nutzung der Karte durch die Leistungsberechtigten muss vermieden werden können. Sofern dennoch Gebühren durch die Nutzung der Karte durch die Leistungsberechtigten entstehen, sollen diese je nach Entscheidung der abrufenden Stelle entweder den Leistungsberechtigten oder der abrufenden Stelle in Rechnung gestellt werden können. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, an welches allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem die angebotene Bezahlkarte angebunden ist. Wenn das angeschlossene Debitzahlungssystem oder ein anderer Bestandteil der Leistungserstellungskette seinen Betrieb einstellen sollte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich so unverzüglich an ein anderes Zahlungsverbundsystem oder die entsprechende Infrastrukturkomponente anzuschließen, dass dies vor Betriebseinstellung des Anbieters abgeschlossen ist. Eine Unterbrechung der vertragsgegenständlichen Leistung ist auszuschließen. Anzubieten ist eine Debitkarte, die über eine virtuelle IBAN verfügt, die 1:1 einem Karteninhaber zugeordnet ist. Damit wird ermöglicht, dass die Länder und Kommunen aus ihren bestehenden Anwendungen heraus auf eine IBAN anordnen können und der Betrag die Empfänger erreicht wie bei einer normalen SEPA-Überweisung für Einmalzahlungen oder wiederkehrende Zahlungen einschließlich Überweisungen, die zu einer unmittelbaren Gutschrift auf der Karte führen. Der Dienstleister muss eine Lösung für solche Ad-hoc-Überweisungen ermöglichen. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass für abrufende Stellen der Bezahlkarte eine Option besteht, die es ermöglicht, die Karte nach Umzug des Karteninhabers oder bei Zuweisung von Asylbewerbern aus Erstaufnahmeeinrichtungen eines Landes in ein anderes Land oder in Kommunen unmittelbar weiter zu nutzen. Die Karten dürfen nur eine Kartennummer ausweisen. Die IBAN darf weder darauf noch gegenüber den Karteninhabern angegeben und bekannt gemacht werden, um Missbrauch auszuschließen. Damit wird sichergestellt, dass mit der guthabenbasierten Debitkarte mangels Kenntnis eines der IBAN zugeordneten Kontos keine Überweisungen im Inland oder ins Ausland oder von einer Karte zu einer anderen Karte möglich sind. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Zahlungen nur von einem zuvor durch den Auftraggeber autorisierten Konto auf die jeweiligen IBAN/Karte entgegengenommen werden. Weiterhin stellt der Auftragnehmer sicher, dass Verfügungen über den der IBAN zugeordneten Geldbetrag ausschließlich über die Bezahlkarte mög …- Hinweis
Als Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 200% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (siehe Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen an die Eignung gem. Teil A - T … ganz lesenkürzer
Als Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 200% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (siehe Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen an die Eignung gem. Teil A - Teilnahmeunterlage, Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Eignugskriterien dargestellten Bewertungskriterien und der Rangfolge, die auf Basis der erreichten Punktzahl gebildet wird (s.a. Teil A - Teilnahmeunterlage, Abschnitt 5.4.2). Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem je nach Verfahrensstand in den Abschnitten "Veröffentlichungstexte Teilnahmewettbewerb" oder "Projektinformation" der Teilnahme-/Vergabeunterlagen als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern unaufgefordert an dem genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber/Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers/Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| secupay AG, Pulsnitz | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Dataport AöR
- Anschrift
- Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
- Website
- dataport.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 26.03.2024 auf 28.03.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 26.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Cloppenburg_Rahmenvereinbarung_DienstradleasingLandkreis CloppenburgFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6b40d58c-0a9e-4660-887d-486af11cb949.