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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Bezahlkarte

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2024000014veröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 955 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Es sind zwei Inhaltskonzepte zu erstellen. Die Summe der Wertungspunkte, die die Bieter im Rahmen der Konzeptbewertung erzielen, fließen zu 60% in die Angebotswertung ein. 1. Umsetzungskonzept über die beabsichtigte Ausführung der Leistung (70%) 2. Servicekonzept hinsichtlich Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Leistungsempfängern während der Leistungserbringung (30%)60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 32 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Dataport führt dieses Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durch, welche Bedarfsträger sind. Diesem Vergabeverfahren liegt ein Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zugrunde, die für den Einsatz einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen maßgeblich sind. In dem Beschluss wurden Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie zu berücksichtigende Mindeststandards konsentiert. Die Anforderungen an die Bezahlkarte sind den Teilnahmeunterlagen zur Information als Anlage „Anforderungen an die Bezahlkarte“ beigefügt. Dieses Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung dieses Modells für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards durchgeführt. Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie die bundeseinheitlichen Mindeststandards selbst sind keine Mindestanforderungen im Sinne des Vergaberechts. Diese Anlage ist ausschließlich aus Gründen der Transparenz Teil dieser Teilnahmeunterlagen. Vorgesehen ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte insbesondere für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die abrufberechtigten Stellen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sind abhängig von den haushälterischen Ermächtigungen des jeweiligen Landes. Die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen. Die erstmalige Kartenausgabe und Leistungserbringung müssen spätestens vier Wochen nach Abruf durch eine abrufberechtigte Stelle erfolgen.

Durch den Einsatz von neutral und diskriminierungsfrei layouteten Bezahlkarten sollen bestehende Fachverfahren z. B. im Asylbewerberleistungsbereich bzw. bestehende Rechnungslegungssysteme ergänzt werden. Ziel ist u. a., die Kartenausgabe so zu gestalten, dass eine Vorhaltung von Bargeld ausgeschlossen werden kann (z. B. über Blankokarten, die bei Bedarf von der Behörde aktiviert werden können). Diese Ausschreibung zielt im ersten Schritt nicht auf zusätzliche Schnittstellen zu den in den Ländern und Kommunen eingesetzten Fachverfahren oder Rechnungslegungssystemen ab, sondern erwartet das Angebot einer Dienstleistung zur Zahlungsabwicklung über eine Bezahlkarte. Jede abrufende Stelle muss auf das System des Auftragnehmers zugreifen können, ohne dass gesonderte technische Schnittstellen nötig werden. Eine Anpassung von Fachverfahren oder eine Integration der Anwendung des Auftragnehmers in die bestehenden Systeme ist zu Vertragsbeginn nicht vorgesehen. Eine Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand, muss in einem zweiten Schritt anbieterseitig über eine Standardschnittstelle möglich sein.

Fortsetzung der Beschreibung im Bekanntmachungstext im Abschnitt Los Nr. 5.1.6, "Zusätzliche Informationen".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Es sind zwei Inhaltskonzepte zu erstellen. Die Summe der Wertungspunkte, die die Bieter im Rahmen der Konzeptbewertung erzielen, fließen zu 60% in die Angebotswertung ein. 1. Umsetzungskonzept über die beabsichtigte Ausführung der Leistung (70%) 2. Servicekonzept hinsichtlich Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Leistungsempfängern während der Leistungserbringung (30%)60 %
Qualität
Es sind zwei Inhaltskonzepte zu erstellen. Die Summe der Wertungspunkte, die die Bieter im Rahmen der Konzeptbewertung erzielen, fließen zu 60% in die Angebotswertung ein. 1. Umsetzungskonzept über die beabsichtigte Ausführung der Leistung (70%) 2. Servicekonzept hinsichtlich Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Leistungsempfängern während der Leistungserbringung (30%)Qualität

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro Sachschäden und 2,5 Mio. Euro … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio. Euro Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Kriterium
Nachweis durch BaFin: Der Bewerber oder sein eingesetzter Partner muss den Nachweis darüber führen, dass eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 (oder § 11 Abs. 1 Satz 1) des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) oder nach § 32 Abs. 1 des Gesetz … ganz lesenNachweis durch BaFin: Der Bewerber oder sein eingesetzter Partner muss den Nachweis darüber führen, dass eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 (oder § 11 Abs. 1 Satz 1) des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) oder nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) gegeben ist. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Erlaubnisse von anderen akkreditierten Stellen (auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten) an. Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen: Im Rahmen der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine Referenz einreichen, die den Anforderungen des Anforderungsblocks (1) [Beschreibung nachfolgend] entspricht und dadurch insgesamt mindestens 15 Punkte erreicht. Bewerber, die keine Referenz einreichen, die den Mindestinhalten des Anforderungsblocks (1) entspricht, sind als zur Auftragsausführung ungeeignet einzustufen und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand/Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 65 gemäß dem folgenden Punktesystem. Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 22.02.2019 erfolgreich abgeschlossen und produktiv gesetzt sind bzw. bei denen die Abnahme durch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und erhält somit nur dann im jeweiligen Anforderungsblock Punkte, wenn sie die im jeweiligen Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Reicht ein Bewerber eine Referenz ein, die mit dem Inhalt eines Anforderungsblocks vergleichbar ist (also die unten für jeden Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt), erhält er für diesen Anforderungsblock die genannte Punktzahl. Anderenfalls erhält er für den Anforderungsblock 0 Punkte. Anforderungsblock (1) "Implementierung bzw. Rollout": Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Implementierung (produktive Laufzeit des Systems von mind. 6 Monate nach Implementierung) eines Bezahlkartensystems. Bei den Bezahlkarten handelte es sich um physische als auch möglichst digital auf dem Smartphone verfügbare guthabenbasierte Debitkarten, die über eine IBAN verfügen [15 Punkte, Mindestanforderung an die Eignung]. Sofern die Implementierung bei einem öffentlichen Auftraggeber erfolgte [+5 Punkte]. Sofern die Implementierung bei einem öffentlichen Auftraggeber in Deutschland erfolgte [+5 Punkte]. Anforderungsblock (2) "Ausführung bzw. Service": Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über eine mindestens einjährige Betreuung eines unter Anforderungsblock (1) genannten Bezahlkartensystems (physische als auch digitale guthabenbasierte Debitkarten, die einer für die Karteninhaber nicht bekannten IBAN zugeordnet sind). Betreuung in diesem Zusammenhang bedeutet Wartung, Pflege, Weiterentwicklung und Service (mind. zweisprachiger Support-Service für Anwender/Kunden) [10 Punkte]. Sofern die Betreuung eines Bezahlkartensystems bei einem öffentlichen Auftraggeber erfolgte [+5 Punkte]. Sofern die Betreuung eines Bezahlkartensystems bei einem öffentlichen Auftraggeber in Deutschland erfolgte [ …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer is … ganz lesenLeistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Tariftreue / Zahlung eines Mindestlohns aufgrund landesrechtlicher Vorschriften der Auftraggeber, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) , • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nachfolgend Fortsetzung des Beschreibungstextes: Die Bezahlkarte muss als physische und auch möglichst digitale, auf dem Smartphone verfügbare, guthabenbasierte Debitkarte, d. h. als Bargeldsurrogat und nicht als Kontoersatz, an die Leistungsempfänger:innen oder Verwaltungsmitarbeitende ausgegeben w … ganz lesenNachfolgend Fortsetzung des Beschreibungstextes: Die Bezahlkarte muss als physische und auch möglichst digitale, auf dem Smartphone verfügbare, guthabenbasierte Debitkarte, d. h. als Bargeldsurrogat und nicht als Kontoersatz, an die Leistungsempfänger:innen oder Verwaltungsmitarbeitende ausgegeben werden können, so dass Überziehungen per se ausgeschlossen sind. Sie muss eine Bargeldabhebung an Geldautomaten und eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel und im Internet ermöglichen, wobei individuelle Einschränkungsmöglichkeiten hierfür vorhanden sein müssen, insbesondere: • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Onlinekäufen innerhalb und außerhalb der EU und von Money Transfer Services • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von PLZ-Gebieten (z. B. nur Inland, regionale Einschränkungen) • Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Merchant Category Codes. • Es ist eine technische Möglichkeit anzubieten, Bargeldabhebungen auszuschließen oder in der Höhe zu begrenzen. Die bargeldlose Bezahlfunktion der Bezahlkarten muss wie bei handelsüblichen Karten ausgestaltet sein (PIN als Missbrauchs- und Diebstahlschutz). Um die Akzeptanz der Karten im Handel zu unterstützen, sind Consumer Cards anzubieten und keine Commercial Cards oder Konstrukte wie „Limited Network Exclusion“. Zur Infrastruktur der Karten ist eine breite Akzeptanz im deutschen stationären Einzelhandel sowie an Bankautomaten und im Onlinebetrieb sicherzustellen. Das Anfallen möglicher zusätzlicher Gebühren für die Nutzung der Karte durch die Leistungsberechtigten muss vermieden werden können. Sofern dennoch Gebühren durch die Nutzung der Karte durch die Leistungsberechtigten entstehen, sollen diese je nach Entscheidung der abrufenden Stelle entweder den Leistungsberechtigten oder der abrufenden Stelle in Rechnung gestellt werden können. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, an welches allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem die angebotene Bezahlkarte angebunden ist. Wenn das angeschlossene Debitzahlungssystem oder ein anderer Bestandteil der Leistungserstellungskette seinen Betrieb einstellen sollte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich so unverzüglich an ein anderes Zahlungsverbundsystem oder die entsprechende Infrastrukturkomponente anzuschließen, dass dies vor Betriebseinstellung des Anbieters abgeschlossen ist. Eine Unterbrechung der vertragsgegenständlichen Leistung ist auszuschließen. Anzubieten ist eine Debitkarte, die über eine virtuelle IBAN verfügt, die 1:1 einem Karteninhaber zugeordnet ist. Damit wird ermöglicht, dass die Länder und Kommunen aus ihren bestehenden Anwendungen heraus auf eine IBAN anordnen können und der Betrag die Empfänger erreicht wie bei einer normalen SEPA-Überweisung für Einmalzahlungen oder wiederkehrende Zahlungen einschließlich Überweisungen, die zu einer unmittelbaren Gutschrift auf der Karte führen. Der Dienstleister muss eine Lösung für solche Ad-hoc-Überweisungen ermöglichen. Zudem soll damit sichergestellt werden, dass für abrufende Stellen der Bezahlkarte eine Option besteht, die es ermöglicht, die Karte nach Umzug des Karteninhabers oder bei Zuweisung von Asylbewerbern aus Erstaufnahmeeinrichtungen eines Landes in ein anderes Land oder in Kommunen unmittelbar weiter zu nutzen. Die Karten dürfen nur eine Kartennummer ausweisen. Die IBAN darf weder darauf noch gegenüber den Karteninhabern angegeben und bekannt gemacht werden, um Missbrauch auszuschließen. Damit wird sichergestellt, dass mit der guthabenbasierten Debitkarte mangels Kenntnis eines der IBAN zugeordneten Kontos keine Überweisungen im Inland oder ins Ausland oder von einer Karte zu einer anderen Karte möglich sind. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Zahlungen nur von einem zuvor durch den Auftraggeber autorisierten Konto auf die jeweiligen IBAN/Karte entgegengenommen werden. Weiterhin stellt der Auftragnehmer sicher, dass Verfügungen über den der IBAN zugeordneten Geldbetrag ausschließlich über die Bezahlkarte mög …
Hinweis
Als Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 200% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (siehe Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen an die Eignung gem. Teil A - T … ganz lesenAls Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 200% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (siehe Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen an die Eignung gem. Teil A - Teilnahmeunterlage, Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Eignugskriterien dargestellten Bewertungskriterien und der Rangfolge, die auf Basis der erreichten Punktzahl gebildet wird (s.a. Teil A - Teilnahmeunterlage, Abschnitt 5.4.2). Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem je nach Verfahrensstand in den Abschnitten "Veröffentlichungstexte Teilnahmewettbewerb" oder "Projektinformation" der Teilnahme-/Vergabeunterlagen als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern unaufgefordert an dem genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber/Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers/Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 26.03.2024 auf 28.03.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4623a0a9-78b8-45f8-aeb2-006fad3f2b22.