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Bewirtschaftungszentrale Lohsa: Planungsleistungen: Los 1.1: OPL für Gebäude und Innenräume, Los 1.2: TWPL, Los 1.3: Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, Los 1.4: Objektplanung Freianlagen

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße · Bautzen, Sachsen

Aktenzeichen 5.270.0002.009_Los 1veröffentlicht 14.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 165 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 4 Lose · in 34 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate21.07.2026 – 31.08.2029
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bautzen02625, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 4 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 25 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung für Gebäude und Innenräume (OPL)

• Los 1.1. Objektplanung für Gebäude und Innenräume Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirtschaftung, um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu halten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen Infrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV-Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: LPH 1-4 Projektstufe 2: LPH 5-7 Projektstufe 3: LPH 8 Projektstufe 4: LPH 9 Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

37 Monate–
2
Fachplanung für Tragwerksplanung (TWPL)

Los 1.2. Fachplanung für Tragwerksplanung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirtschaftung, um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu halten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen Infrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV-Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: LPH 1-4 Projektstufe 2: LPH 5-7 Projektstufe 3: LPH 8 Projektstufe 4: LPH 9 Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

37 Monate–
3
Fachplanung Technische Ausrüstung (TA)

Los 1.3. Fachplanung Technische Ausrüstung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen und Wärmeversorgungsanlagen (Anlagengruppe 1,2) - lufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirtschaftung, um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu halten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen Infrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV-Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: LPH 1-4 Projektstufe 2: LPH 5-7 Projektstufe 3: LPH 8 Projektstufe 4: LPH 9 Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

37 Monate–
4
Objektplanung Freianlagen (FA)

Los 1.4. Objektplanung Freianlagen Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021 EU-Förderung Just-Transition Fund (JTF) - FV-Ident-Nr. 350/20243 Der Wasserhaushalt ist in den durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster in der Lausitz sehr angespannt. Das vorhandene Wasserdargebot ist bereits aktuell nicht mehr ausreichend um die gestiegenen Anforderungen an die Ressource Wasser in den Flussgebieten jederzeit zu bedienen. Die Wasserknappheit wird durch den Klimawandel verschärft und zeigte sich bereits in den trockenen Jahren 2018 bis aktuell. Der kommende Kohleausstieg und der damit einhergehende Wegfall des Einleitens von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (in Größenordnungen) spitzt die Lage zukünftig zusätzlich zu. Die zukünftige weitere Verknappung der Wasserressourcen erfordert eine strategische Bewirtschaftung, um das Wasserdargebot und den Wasserbedarf langfristig im Gleichgewicht zu halten bzw. eine geregelte Neuordnung des Wasserhaushaltes zu gewährleisten. Dazu ist der Aufbau der Bewirtschaftungszentrale (BWZ) am Standort Lohsa zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Talsperren, Speicher, Bergbaufolgeseen und Fließgewässer in den Flusseinzugsgebieten der Spree, der Lausitzer Neiße und Schwarzen Elster für die Lausitz erforderlich. Ziel der Bewirtschaftungszentrale ist, die technischen und räumlichen Voraussetzungen für eine zentrale Gewässerbewirtschaftung zur nachhaltigen und effektiven Nutzung der Dargebote für den proaktiven Erhalt der blau-grünen Infrastruktur bereitzustellen. Dazu erfolgt der Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände des LTV-Betriebsteils Spree/Neiße in Lohsa. Neben der Schaffung eines zentralen Leitstandes zur Steuerung der Verteilung des Wasserdargebotes zielt die Errichtung der Bewirtschaftungszentrale gleichzeitig auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen bzw. Funktionsbereichen für die mit diesen Steuerungs - bzw. Bewirtschaftungsaufgaben unmittelbar in Verbindung stehenden und zukünftig im Zuge des Kohleausstieges anwachsenden hoheitlichen Aufgaben. Die LTV-Bewirtschaftungszentrale dient somit dem strategischen Wassermanagement zum Flächenerhalt im Einflussbereich der vom Kohleausstieg betroffenen Gewässer. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, vertreten durch den Betrieb Spree/Neiße (Betrieb S/N), sollen die in der Aufgabenstellung beschriebenen Planungsleistungen für den Bau der Bewirtschaftungszentrale vergeben werden. Die Leistungen werden stufenweise wie folgt beauftragt: Projektstufe 1: LPH 1-4 Projektstufe 2: LPH 5-7 Projektstufe 3: LPH 8 Projektstufe 4: LPH 9 Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikation (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

37 Monate–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %
Qualität
• Erläuterung der Methoden zur Terminplanung und -steuerung zur Einhaltung des vorgegebenen Fertigstellungstermins Gewichtung 20 % • Fachlich inhaltliche Herangehensweise an die Aufgabenstellung mit Darstellung besonderer projektspezifischer Problempunkte und Anforderungen des Gebäudes sowie Erläuterung möglicher Lösungsansätze Gewichtung 20 % • Erläuterung der projektspezifischen Kapazitätsplanung (Personaleinsatzplanung mit Personalorganigramm und Stellvertreterregelung) über alle Planungsphasen und Aussagen zu Präsenz vor Ort während der Planungs- und Ausführungsphase Gewichtung 20%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.07.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet .
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder de … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale … ganz lesenAb einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale Größe der Datei des Angebots beschränkt sich auf 1 GB. Eine Übergabe des Angebots per Post/Telefax/E-Mail ist nicht zulässig.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %
Qualität
• Erläuterung der projektspezifischen Kapazitätsplanung (Personaleinsatzplanung mit Personalorganigramm und Stellvertreterregelung) über alle Planungsphasen und Aussagen zu Präsenz vor Ort während der Planungs- und Ausführungsphase Gewichtung 30% • Darstellung und Beschreibung einer selbst erarbeiteten fachlichen Lösung für eine besondere bzw. schwierige Aufgabe im Bereich Tragwerk (vorzugsweise unter Berücksichtigung ähnlicher Grundwasserverhältnisse) anhand eines konkreten Projektbeispiels Gewichtung 30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.07.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet .
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder de … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale … ganz lesenAb einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale Größe der Datei des Angebots beschränkt sich auf 1 GB. Eine Übergabe des Angebots per Post/Telefax/E-Mail ist nicht zulässig.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %
Qualität
• Erläuterung der Herangehensweise an die Planung und Ausführung der Laborräume Gewichtung 30% • Aussagen zu Möglichkeiten der Optimierung von Investitions- und Betriebskosten Gewichtung 30%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.07.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet .
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder de … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale … ganz lesenAb einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale Größe der Datei des Angebots beschränkt sich auf 1 GB. Eine Übergabe des Angebots per Post/Telefax/E-Mail ist nicht zulässig.

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %
Qualität
• Erläuterung der Herangehensweise der Konzeption der Freianlagengestaltung Gewichtung 30 % • Erläuterung der Herangehensweise zur Beachtung und Reduzierung der Nutzungskosten (Folgekosten) 30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.07.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungserbringung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet .
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder de … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale … ganz lesenAb einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Größe einer Angebotsdatei darf 256 MB pro Datei nicht überschreiten. Eine maximale Größe der Datei des Angebots beschränkt sich auf 1 GB. Eine Übergabe des Angebots per Post/Telefax/E-Mail ist nicht zulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1bauplanconcept ingenieure gmbh, Neukirch/Lausitz3
2Mayer-Vorfelder und Dinkelacker GmbH und Co KG, Sindelfingen4
3Ingenieurbüro imh, Dresden2
4Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH, Berlin2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Aufbau Bewirtschaftungszentrale, Planungsleistungen Lose 1-4, Hier: Los 1: Gebäude und Außenanlagen (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung AG 1 bis 3, Freianlagen)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 19.02.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

376vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a11083-2f01-4920-b4cf-8e9e57b1c660.